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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthaltserlaubnis
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Beitrag begonnen von simo am 25.10.2017 um 19:25:30

Titel: Aufenthaltserlaubnis
Beitrag von simo am 25.10.2017 um 19:25:30
Hallo ihr lieben
ich habe eine Frage und ich hoffe durch eure Antwort Klarheit zu bekommen
meine Schwester ist verheiratet mit eine Deutsche seit ein Jahr.Sie hat eine befristete Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr bekommen.leider leidet sie seit 3  Monate unter Schizophrenie.
Ihr Mann hat  die Scheidung beantragt.jetzt falls der Aussländerbehörde ihr Aufenthalt nicht verlängern, musste Sie nach tunesien zurückkehren.ich habe Angst dass irgendwas passiert wenn Sie allein in die Heimat weil Sie hat schön ein Selbstmord versucht hat.gibt es die Möglichkeit dass sie hier in Deutschland bleiben kann?
Vielen Dank für euere Antwort

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis
Beitrag von reinhard am 25.10.2017 um 20:29:58
Das entscheidet die Ausländerbehörde.

Sie kann eine Aufenthaltserlaubnis nach § 31 beantragen und begründen, eine Rückkehr würde eine besondere Härte für sie darstellen. Sie fügt ein Attest vom Arzt hinzu.

Lies Dir mal den Absatz 2 vom § 31 Aufenthaltsgesetz durch. Es muss eine "besondere Härte" vorliegen. Dahinter stehen Beispiele, allerdings mit dem Zusatz "das ist insbesondere der Fall...". Das heißt, es kann auch andere Fälle geben.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis
Beitrag von simo am 25.10.2017 um 22:06:21
sie ist wirklich sehr  hart fall ,sie ist jetzt auf mir angewiesen ,sie kann nicht allein bleiben ,sie hat keine Familie in der Heimat.ich kann auch der Ausländerbehörde beweisen. ihr Arzt hat auch bestätigt dass sie eine chronische Psychose hat.

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