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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Integrationsverpflichtung und job
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Beitrag begonnen von alici88 am 25.10.2017 um 13:30:30

Titel: Integrationsverpflichtung und job
Beitrag von alici88 am 25.10.2017 um 13:30:30
Hallo an alle
Mein mann hat vor kurzem einen Aufenthaltstitel von 3 jahren bekommen er ist seit januar 2014 in deutschland.(familiemzusammenführung zum ungeborenen deutschen kind)
Seit dem hat er auch 2 integrationskurse besucht aber leider den deutschtest für zuwanderer nicht bestanden.
Er wurde von der ausländerbehörde noch einmal verpflichtet mit einem schreiben wo drin steht " melden sie sich nicht zum kurs an und nehmen sie nicht daran teil, stellt das eine gröbliche verletzung ihrer pflichten dar. Das aufenthaltsgesetz sieht bei einer gröblichem veletzung ihrer pflicht zur teilnahme am integrationskurs vor das eine weitere verlängerung ihrer aufenthaltserlaubnis versagt werden kann"
Vom jobcenter wurde er zur teilnahme einer maßnahme verpflichtet
Jetzt ist aber folgendes problem er hat ein gutes jobangebot bekommen aber wenn er anfängt zu arbeiten kann er keinen deutschkurs besuchen.
Meine frage wäre wie er sich verhalten soll?
Wenn er anfängt zu arbeiten kann das wirklich dazu führen das sein aufenthalt nicht verlängert wird wenn er keinen kurs besucht?

Ich danke im voraus für alle antworten . Lg

Titel: Re: Integrationsverpflichtung und job
Beitrag von KaGe am 25.10.2017 um 13:43:02

alici88 schrieb am 25.10.2017 um 13:30:30:
Seit dem hat er auch 2 integrationskurse besucht aber leider den deutschtest für zuwanderer nicht bestanden. 

Frage:
2x den gleichen Kurs nicht bestanden? Welcher Abschluss war das Ziel? B1?
Was hat er jetzt? A2?

Ihr solltest das JC fragen--- die bzw. das BAMF haben ihn verpflichtet zum Sprachkurs bis B1.
Das JC sollte entscheiden, was Vorrang hat.

Bist du Deutsche? Bist du erwerbstätig?

Titel: Re: Integrationsverpflichtung und job
Beitrag von alici88 am 25.10.2017 um 13:49:21
Er hat gar keins von beiden.
Ich bin deutsche staatsangehörige nein ich arbeite nicht wir haben ein behindertes kind mit einem pflegegrad4.
Verpflichtet wurde er von der ausländerbehörde und wie gesagt war das schreiben wie oben angegeben mit bei.

Titel: Re: Integrationsverpflichtung und job
Beitrag von reinhard am 25.10.2017 um 15:15:04
Gesetzlich ist es so vorgesehen, dass er erst Deutsch lernt (Prüfung: B1) und danach Arbeit sucht.

Wenn Ihr keine Probleme wollt, sollte er sich jetzt darum bemühen, so pünktlich und fleißig wie er es kann zum Kurs zu gehen und die Prüfung zu bestehen. Arbeitsangebote für Leute, die kein Deutsch können, sind oft nur kurzfristig und auf Dauer viel zu schlecht bezahlt. Es gibt Leute, die solche Faulheim im Deutschkurs ausnutzen und die gescheiterten Kandidaten über den Tisch ziehen. Je besser er Deutsch spricht, desto sicherer ist er vor solchen Fallen.

Titel: Re: Integrationsverpflichtung und job
Beitrag von KaGe am 25.10.2017 um 15:20:12
Also noch nicht einmal A1?
Aber seit 2,5 Jahren in D?

Könnte er jetzt zeitnah einen Kurs A1-A2-B1 besuchen? Gibt es Plätze/Kurse bei euch?

Titel: Re: Integrationsverpflichtung und job
Beitrag von alici88 am 25.10.2017 um 15:33:07
Ich danke euch für die antworten.
Wir werden morgen aufjedenfall hingehen und ihn anmelden.
Eine frage habe ich aber noch an euch was ist wenn er in 3 jahren immernoch kein zertifikat hat sich aber gut verständigen kann? Kann es denn immernoch hapern mit dem aufenthalt? Er soll bei uns bleiben unsere tochter ist deutsche staatsangehörige kann es trotzdem dazu kommen das die ausländerbehörde sagt er muss gehen?

Titel: Re: Integrationsverpflichtung und job
Beitrag von frog am 25.10.2017 um 15:38:34
Nein, nur Befristung der AE auf jeweils ein Jahr bei Verlängerung. Siehe §8 Abs. 3 AufenthG.

Titel: Re: Integrationsverpflichtung und job
Beitrag von reinhard am 25.10.2017 um 15:50:40
Solange Ihr als Ehepaar zusammenlebt

oder

solange seine deutsche Tochter minderjährig ist,

darf er auf jeden Fall in Deutschland bleiben. Eine der beiden Bedingungen muss er erfüllen. Nur wenn er beide nicht (mehr) erfüllt, muss er sich Gedanken machen. Aber auch dann helfen gute Deutschkenntnisse, mit Widrigkeiten aller Art zurecht zu kommen. Und Du musst die Last der Informationssammlung und der Entscheidungen nicht alleine tragen.

Titel: Re: Integrationsverpflichtung und job
Beitrag von Seoman305 am 25.10.2017 um 16:03:06
Mal langsam... IMHO andersrum die Priorität setzen..erst Job dann Sprache!

Also ich würde hier umgehend mit dem Jobcenter vor Ort sprechen und das ganze mal schildern mit Arbeitsvertrag, Arbeitgeber etc. Nicht dass die noch mit Sanktionen wg. Vermeidung des Zustandekommens einer zumutbaren Arbeit um die Ecke biegen.
Priorität dort bei den Kollegen ist sicher klar die Arbeitsaufnahme des Mannes zur Verringerung/Beendigung Hilfebedürftigkeit einer 3er BG mit dazu pflegebedürftigem Kind. Da wird auch eine Verpflichtung zum I-Kurs durchs JC evtl. aufgehoben. ABH/BAMF wäre mir da fast egal, da 1 jahr verlängert werden muss ja eh.

Arbeit mit guter Bezahlung (immer relativ) würde ich als Familie mit pflegebedürftigem Kind auch immer höherstellen als den nächsten wenig aussichtsreichen Versuch mit A1/A2/B1 jetzt, und dann nachher evtl. keine weitere Berechtigung zum Wiederholerkurs zu haben. zumal ja laut TS auch erst 3 Jahre erteilt wurden und nicht jetzt direkt ablaufen...

Wenn der Job nach 2-4 Wochen wg. komischer Firma nicht geht, kann er immer noch den Kurs machen.





Titel: Re: Integrationsverpflichtung und job
Beitrag von Seoman305 am 25.10.2017 um 16:08:49

KaGe schrieb am 25.10.2017 um 15:20:12:
Also noch nicht einmal A1?
Aber seit 2,5 Jahren in D?

Kage, sehr alltägliches Bild. Je nach Alter, Vorbildung sind viele nach 2,5 Jahren in Deutschland gerade mit Alphabetisierungskurs u.ä. fertig.
Und die ABH die mit Abschiebung kommt beim Vater einer minderjährigen Deutschen mit Pflegegrad 4 (!) der die Personensorge wahrnimmt nur wegen Nichtteilnahme am I-Kurs... ??  :-X

Titel: Re: Integrationsverpflichtung und job
Beitrag von alici88 am 25.10.2017 um 16:18:26
Ich danke euch allen für die antworten ihr seid so lieb...
Deutsch muss er auf jedenfall lernen.
Sprechen tut er ja eigentlich ganz gut aber wenn er denn mit der dame bei der ausländerbehörde sprechen soll vergisst er alles weil er dann zu afgeregt is

Titel: Re: Integrationsverpflichtung und job
Beitrag von alici88 am 25.10.2017 um 16:33:47
Er ist 36 hat in der türkei keinen deutschkurs besucht kam nach berlin und fing gleich an mit deutsch lernen aber wie gesagt fortschritte hat er auch gemacht so das er sich mitlerweile mit unseren nachbarn verständigen kann .
Er kümmert sich mit mir zusammen um unsere kranke tochter ich habe noch ein kind aus erster ehe was auch in unserem haushalt lebt

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