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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Für das in D geborene Kind Asyl beantragen?
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Beitrag begonnen von ryka am 20.10.2017 um 16:08:19

Titel: Für das in D geborene Kind Asyl beantragen?
Beitrag von ryka am 20.10.2017 um 16:08:19
Hallo,

vor 2 Monaten kam die kleine Tochter zur Welt. Die Familie beantragt gerade Asyl in D. Nun kam ein Schreiben vom Landratsamt, dass sich die Mutter überlegen soll ob sie für das in D geborene Baby überhaupt einen Asylantrag stellen wollen oder abwarten was in der Hauptsache entschieden wird. Was bedeutet das und welchen Grund soll es haben, wann der Asylantrag gestellt wird.

2. Problem die Familie ist in Tansania verheiratet, hat 3 Kinder, die in Tansania geboren sind und Vaters Namen tragen. D erkennt diese Ehe nicht an, weil die Papiere fehlen. Müssen die jetzt in D heiraten obwohl sie bereits seit vielen Jahren verheiratet sind?

Gruß
Ryka

Titel: Re: Für das in D geborene Kind Asyl beantragen?
Beitrag von Bayraqiano am 23.10.2017 um 12:00:36
Für das Kind läuft ein Asylverfahren nach § 14a Abs. 1 oder 2 AsylG. Das Landratsamt hat eigentlich nichts mehr mit der Sache zu schaffen, da höchstens noch ein Verzicht seitens der Eltern gegenüber dem BAMF erklärt werden kann (unratsam wenn das Verfahren nocht läuft).

Noch einmal heiraten geht nicht wenn bereits eine Ehe geschlossen wurde, es hier wohl auch nicht um die Anerkennung (so etwas gibt es bei ausl. Ehen nicht, s. https://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/FAQ/Eheschliessung/04-Heirat%20Ausl%20-%20Gueltigkeit%20in%20D.html?nn=332718), sondern um den urkundlichen Nachweis. Da müssten die Antragsteller schauen, ob entsprechende Dokumente noch beschafft werden können.

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