i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Aufenthalts und Arbeitsgenehmigung West Balkan
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1508348978

Beitrag begonnen von Sc am 18.10.2017 um 19:49:38

Titel: Aufenthalts und Arbeitsgenehmigung West Balkan
Beitrag von Sc am 18.10.2017 um 19:49:38
Guten Abend,
Ich habe heute gehört das es bald ein Gesetz geben wird wo aus den oben genannten Ländern Personen kommen können und bei erfolgreicher Arbeitsuche sie sich hier beschäftigen dürfen.
Ist dieses richtig? Wenn ja ab wann ist das möglich?
Und kann man sich die ganze Sache mit dem Botschaften und den langen Wartezeiten ersparen?

Titel: Re: Aufenthalts und Arbeitsgenehmigung West Balkan
Beitrag von Aras am 18.10.2017 um 20:03:40
Hallo

§ 26 II BeschV

Da alle aus dem Westbalkan, bis auf Kosovaren, sich visafrei in Deutschland für 90 Tage je 180 Tageszeitraum aufhalten können, sollen diese Vorabzustimmungen von den Ausländerbehörden und Agenturen für Arbeit beschaffen und diese dann bei  der Botschaft einreichen. Dadurch kann dann auch zeitnah das Visum erteilt werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/beschv_2013/__26.html

Titel: Re: Aufenthalts und Arbeitsgenehmigung West Balkan
Beitrag von Sc am 18.10.2017 um 20:51:46
Vielen Dank,
Das oben genannte Gesetz kenne ich bereits. Allerdings habe ich gehört das es Möglichkeit ab 1.1.2018 geben wird nichts mehr Unterlagen an der Botschafter abzugeben sondern direkt in Deutschland bei der Ausländerbehörde.
Weiß man da was näheres?

Titel: Re: Aufenthalts und Arbeitsgenehmigung West Balkan
Beitrag von PerikleZ am 18.10.2017 um 22:31:34

Sc schrieb am 18.10.2017 um 20:51:46:
Vielen Dank,
Das oben genannte Gesetz kenne ich bereits. Allerdings habe ich gehört das es Möglichkeit ab 1.1.2018 geben wird nichts mehr Unterlagen an der Botschafter abzugeben sondern direkt in Deutschland bei der Ausländerbehörde.
Weiß man da was näheres?


Das ist eine Fake-News. Es gibt momentan nur eine geschäftsführende Regierung und es gab noch keine Sitzung des Bundestags! Auch im Bundesrat bewegt sich in diesem Thema nichts.

Ein neues Einwanderungsrecht wird Bestandteil des Koalitionsvertrags der neuen Regierung werden, da mittlerweile alle Parteien im Bundestag dies wünschen. Wenn es um die konkreten Änderungen geht, liegen die Positionen meinem Kenntnisstand nach zum Teil meilenweit auseinander. Ich würde mit keiner Gesetzesänderung vor 2019 rechnen.


Aras schrieb am 18.10.2017 um 20:03:40:
Dadurch kann dann auch zeitnah das Visum erteilt werden. 


Die Wartezeiten auf einen Termin bei den meisten Botschaften geben das leider nicht her.


Ergänzung:

Ich bin mir ziemlich sicher, dass dieses Gerücht von privaten (Arbeits-)Vermittlungsagenturen gestreut wird, um die Kunden - trotz oder gerade wegen der langen Wartezeiten in die Irre zu führen.

Titel: Re: Aufenthalts und Arbeitsgenehmigung West Balkan
Beitrag von fab87 am 19.10.2017 um 00:30:52

PerikleZ schrieb am 18.10.2017 um 22:31:34:
Das ist eine Fake-News. Es gibt momentan nur eine geschäftsführende Regierung und es gab noch keine Sitzung des Bundestags! Auch im Bundesrat bewegt sich in diesem Thema nichts.


PerikleZ schrieb am 18.10.2017 um 22:31:34:
Das ist eine Fake-News. Es gibt momentan nur eine geschäftsführende Regierung und es gab noch keine Sitzung des Bundestags! Auch im Bundesrat bewegt sich in diesem Thema nichts.


Auch nicht wirklich korrekt. Der neue Bundestag ist noch nicht zusammen getretten. Die Vorwahlregierung ist auch immer noch die derzeit amtierende Regierung. Ein Konstrukt wie president-elect gibt es in Deutschland hinsichtlich Regierung oder Bundeskanzler allein aufgrund der staatsorganisatorischen Ordnung und der Regierungsform schon nicht.

Titel: Re: Aufenthalts und Arbeitsgenehmigung West Balkan
Beitrag von sternenstaub am 20.10.2017 um 08:03:57
Und es gibt das Diskontinuitätsprinzip, wonach Gesetzesvorhaben, die innerhalb einer Legislaturperiode nicht verabschiedet worden sind, nach Ablauf dieser Periode automatisch verfallen. Sollte das Vorhaben weiterhin angestrebt werden, muss das Gesetzgebungsverfahren – angefangen bei der Gesetzesinitiative – in der folgenden Legislaturperiode neu beginnen.
Insofern ist es schon richtig, dass sich da wohl so schnell nix bewegen wird.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.