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Randthemen >> Personenstandsrecht >> islamischer Ehevertrag
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Beitrag begonnen von Nicki2512 am 17.10.2017 um 18:38:40

Titel: islamischer Ehevertrag
Beitrag von Nicki2512 am 17.10.2017 um 18:38:40
hallo zusammen...ich brauch mal euer fachwissen....
ich habe eine bekannte, sie möchte ihren freund aus tunesien heiraten in deutschland.sie möchten danach auch in deutschland leben.
er ist seit letzten mittwoch da....
nun fällt dem OLG ein, das sie ein islamischen ehevertrag möchten....
sie ist christin und er moslem...also sie ist nicht konvertiert und hat es auch nicht vor.
war das bei euch auch so? ist sowas denn nicht nur sinnvoll wenn man auswandern will?
sie ist grad etwas überfordert und völlig durch denn wind....
Hoffe ihr könnt helfen

Titel: Re: islamischer Ehevertrag
Beitrag von Aras am 17.10.2017 um 19:14:01
Wie geht das? Er ist jetzt seit Mittwoch hier? Mit welchem Visum? Touristenvisum? Heiratsvisum?

Normalerweise müssen die Voraussetzungen einer Eheschließung vor der Einreise geklärt werden und nicht wenn der Heiratswillige in Deutschland ist.

Und ein wozu ist ein islamischer Ehevertrag notwendig? Hat sie angegeben ihn in Tunesien islamisch geheiratet zu haben?

Titel: Re: islamischer Ehevertrag
Beitrag von Nicki2512 am 18.10.2017 um 08:41:32
er ist mit dem heiratsvisum gekommen. nein sie hat nicht in tunesien islamisch geheiratet und das auch nicht angegeben. haben die beiden auch nicht vor.
kann das olg überhaupt sowas vorschreiben, dachte immer ein ehevertrag ist meine persönliche entscheidung?!

Titel: Re: islamischer Ehevertrag
Beitrag von Aras am 18.10.2017 um 09:21:45
Der Schwerpunkt der Fragen war:
Warum ist das OLG überhaupt noch beteiligt? Die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis muss vor der Erteilung des Heiratsvisum erfolgen.

Irgendwas passt nicht zusammen.

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