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Beitrag begonnen von ryka am 16.10.2017 um 11:42:45

Titel: Geburtsurkunde aus Somalia
Beitrag von ryka am 16.10.2017 um 11:42:45
Liebe Eingeweihte,

in unserem Helferkreis ist ein Problem aufgetaucht, das wir nicht selbst lösen können.

Ein somalisches Paar will in Deutschland heiraten. Problem ist: die Frau ist nach deutschem Recht verheiratet, der Ehemann fühlt sich aber geschieden. Er hat sie 3 x verstoßen nach islamischen Recht. Diese Scheidung wird in D aber nicht anerkannt. Also muss sie zuerst geschieden werden. Es gibt ein 3-jähriges Kind, das bei der Mutter lebt.

Mit Mann II hat sie ein einjähriges Kind und die beiden wollen heiraten. Er arbeitet und kann die Familie ernähren. Das Problem für die Heirat sind die Geburtsurkunden. Was ist zu tun um so eine Urkunde zu bekommen. Die Standesbeamte hier auf unserem Dorf kann nicht helfen.

Wir sind für jeden Hinweis dankbar.
Gruß
Ryka


Titel: Re: Geburtsurkunde aus Somalia
Beitrag von lottchen am 16.10.2017 um 12:21:59
Ich habe mir das jetzt 3x durchgelesen und verstehe es immer noch nicht. Wer hat wen wo geheiratet und ist nach welchem Recht verheiratet? Sind das alles Somalis die damit zu tun haben oder sind hier auch deutsche Ehepartner / Kinder involviert?
Und was ist jetzt das Problem? Eine Scheidung kann nicht erfolgen weil keine Geburtsurkunden vorliegen? Oder die neue Ehe kann deshalb nicht geschlossen werden? 

Titel: Re: Geburtsurkunde aus Somalia
Beitrag von reinhard am 16.10.2017 um 12:32:58
Sie muss zuerst die Scheidung beantragen. Wenn sich der Ex "geschieden fühlt", kann es sein, dass er nicht kooperiert. Dann wird alles amtlich zugestellt, es müssen immer bestimmte Fristen verstreichen, irgendwann wird dann alles rechtskräftig.

Nach der Scheidung (also dann 2022) kann sie neu heiraten. Zur Zeit gibt es keine somalischen Dokumente, die hier anerkannt werden, weil jede der Milizen jedes Dokument für kleines Geld ausstellt. Sie muss dann also mit eidesstattlichen Erklärungen und Befreiungen des OLG arbeiten. Aber das sollte sie dann klären, wenn sie geschieden ist. Wer weiß, wer dann in Somalia regiert.

Titel: Re: Geburtsurkunde aus Somalia
Beitrag von ryka am 16.10.2017 um 15:50:12

lottchen schrieb am 16.10.2017 um 12:21:59:
Oder die neue Ehe kann deshalb nicht geschlossen werden? 


Die Geburtsurkunden werden für die neue Ehe benötigt. Die 3 Beteiligten sind alle Somalis. Die Antwort von Reinhard hat geholfen. Aber erst mal muss geschieden werden.

Vielen Dank für die Antworten.

Titel: Re: Geburtsurkunde aus Somalia
Beitrag von Alacrity am 16.10.2017 um 22:39:50
Das einjährige Kind, das Mann II gezeugt hat, ist ehelich, d. h. nicht Mann II ist der Vater, sondern ihr Ehemann.

Mann II kann sich überlegen, ob er die Vaterschaft des Ehemanns anfechten will. Er kann dann Vater des Kindes werden, allerdings bekäme die Frau keine Zahlungen nach UVG mehr für das jüngere Kind, wobei die ohnehin wegfallen würden (für beide Kinder), falls den beiden in ferner Zukunft tatsächlich die Eheschliessung gelingt.

Titel: Re: Geburtsurkunde aus Somalia
Beitrag von ryka am 18.10.2017 um 01:08:03

Alacrity schrieb am 16.10.2017 um 22:39:50:
Er kann dann Vater des Kindes werden, allerdings bekäme die Frau keine Zahlungen nach UVG mehr für das jüngere Kind, wobei die ohnehin wegfallen würden (für beide Kinder), falls den beiden in ferner Zukunft tatsächlich die Eheschliessung gelingt. 


UVG gibt es heute schon nicht. Ehemann II verdient genug für die Familie, so dass das Jobcenter keine Leistungen zahlt. Das ist auch der Grund, dass geheiratet werden soll. Er muss für alle zahlen, zusätzlich die Krankenkasse für die Frau und sie werden z.B. bei der Steuer nicht anerkannt.

Das Problem mit Kind muss ich mit den Leuten besprechen und dann mit der Rechtsanwältin.

Danke für den Tipp.


Titel: Re: Geburtsurkunde aus Somalia
Beitrag von okatomy am 18.10.2017 um 03:28:19
Unterhaltsvorschuss müsste aber aktuell möglich sein wenn der Rechtliche Vater ( aktueller Ehrnann) keinen Kindsunterhalt zahlt. Das ist keine Jobcenter Leistung und unabhängig vom eigenen Verdienst oder Verdienst des neuen Partners solange nicht neu verheiratet.

Auch kann der aktuelle Partner Krankenkasse und Lebensunterhalt von der Steuer absetzen wenn die Frau aufgrund des zusammenwohnen ( Bedarfsgemeinschaft) keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat.

Titel: Re: Geburtsurkunde aus Somalia
Beitrag von ryka am 12.11.2017 um 17:52:40
Vielen Dank, das ist interessant.

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