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Beitrag begonnen von Joana CO am 10.10.2017 um 16:18:43

Titel: Aufenthalt 8 Monate
Beitrag von Joana CO am 10.10.2017 um 16:18:43
Hallo!

Folgender Fall:

Künstler aus Australien möchte gerne bis Mai 2018 in DE bleiben, zusammen mit seiner Frau, um die Kunstszene in Berlin besser kennenzulernen.

Ist ein relativ bekannter Künstler und finanzielle Mittel sind ausreichend vorhanden.

Nun stellen sich zwei Fragen:
- Sollte er eher §7, satz 1 "andere Zwecke" oder §21 Freiberufler beantragen?
- Krankenversicherung: Beide haben eine Reiseversicherung, unbefristet, welche alles abdeckt, auch Rückreise nach AUS. Ist eine weitere nötig, und wenn ja, gäbe es da einen Unterschied, ob die beiden §7 oder §21 beantragen?

Danke!

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