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Beitrag begonnen von rainer76 am 09.10.2017 um 17:31:56

Titel: Nationales Visum zum Zweck der Beschäftigung
Beitrag von rainer76 am 09.10.2017 um 17:31:56
Erst ein mal Hallo an alle,

ich heiße Rainer und bin durch mehrwöchige Recherchen zu Ausländerrechtsthemen schließlich auf euer Forum gestoßen.

Zu meiner Frage:
Eine gute Freundin von mir lebt schon seit ca. 15 Jahren in Deutschland und besitzt hier ein gut laufendes Asia-Restaurant. Ihre Tochter beabsichtigt nun in ihrem Familienbetrieb zu arbeiten. Da sie aus einem Nicht-EU Land stammt gelten die hierfür üblichen Beschränkungen.
Zu ihrer Person: Sie macht gerade im Goethe Institut die A1 Zertifizierung und hat eigentlich einen Bachelor absolviert (Der für ihre geplate Tätigkeit allerdings vorerst irrelevant sein wird).
Sie möchte gerne bei ihrer Mutter als Kellnerin anfangen.

1. Ist das als Minijob auf 451€ Basis realistisch (mindestens 451€ wegen der Krankenversicherungsbeiträge) umsetzbar, oder greift in diesem Tätigkeitsfeld nicht auch die Mindestlohnregelung?

2. Muss hier die Bundesagentur für Arbeit involviert werden und ggf. zustimmen?

3. Sollte sie die Stellenzusage des Arbeitgebers bei dem Antrag für ein nationales Visum gleich mit beilegen? (Da es z.B. den Vorgang beschleunigen kann, wenn ich richtig gelesen habe)

Ich weiß das sind viele Fragen auf einmal. Doch ich hoffe das ich hier niemanden verschrecke.  ;)
Ich bedanke mich jedenfalls schon mal im Vorraus für eure hilfsbereiten Rückantworten.  8-)

Beste Grüße
Rainer.

Titel: Re: Nationales Visum zum Zweck der Beschäftigung
Beitrag von T.P.2013 am 09.10.2017 um 22:16:02
Hallo,

ich verstehe Dich richtig?

Die Dame möchte
- in dem "Mangelberuf" Kellnerin,
- in einem Minijob bzw. sozialversicherungspflichtig in geringstmöglichem Ausmaß (wegen der dann preiswerten GKV),
- im Restaurant der Mutter

arbeiten und dafür ein Nationales Visum und anschließend ja eine AE beantragen. Korrekt?

Sieh es mir nach, das ist völlig blauäugig, sorry.
Aber um auch konstruktiv zu sein: Lektüre

Gruß

Titel: Re: Nationales Visum zum Zweck der Beschäftigung
Beitrag von lottchen am 09.10.2017 um 22:43:30
Die Verwandtschaft hilft nicht weiter falls die Tochter volljährig ist. Dann benötigt sie einen eigenen von der Familie unabhängigen Grund für eine AE. Wie jeder andere Nicht-EU-Ausländer auch. Deutscher Ehepartner, deutsches Kind, Blue Card, Studium, Sprachkurs..... 

Titel: Re: Nationales Visum zum Zweck der Beschäftigung
Beitrag von grisu1000 am 10.10.2017 um 01:10:30

rainer76 schrieb am 09.10.2017 um 17:31:56:
1. Ist das als Minijob auf 451€ Basis realistisch (mindestens 451€ wegen der Krankenversicherungsbeiträge) umsetzbar, oder greift in diesem Tätigkeitsfeld nicht auch die Mindestlohnregelung?


Vergiss es. Eine solche Einwanderung in einen subventionierten Bereich, also auf Kosten des Steuerzahlers sollen genau AV, ABH und Bundesagentur für Arbeit verhindern. Un dass würden sie in diesem Fall IMHO auch tun.

Im Bereich ausländischer Restaurants wäre nur als Spezialitätenkoch ein Möglichkeit, mit entsprechender Berufsausbildung und guter Bezahlung.




Titel: Re: Nationales Visum zum Zweck der Beschäftigung
Beitrag von rainer76 am 10.10.2017 um 16:46:34
OK, auch wenn ich mir andere Antworten erhofft habe vielen Dank euch allen.  ;)
Dann muss ich die Beteiligten mal darüber aufklären.

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