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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Staatsbürgerschaft / Neugeborene
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Beitrag begonnen von Mister Vahrerboy am 30.09.2017 um 15:28:01

Titel: Staatsbürgerschaft / Neugeborene
Beitrag von Mister Vahrerboy am 30.09.2017 um 15:28:01
Hallo Forummitglieder,

ich bin seit dem 21.09.2017 stolzer Papa eines kleinen süßen Mädchen geworden  :)

Nun zu den harten Fakten (weis nicht konkret, ob sie eine Rolle spielen, aber ich nenne Sie mal!):
- Ich bin 37 Jahre, in Bremen geboren, war immer in BRemen ansäßig, zur Schule gegangen, eine Ausbildung gemacht, hier gearbeitet etc. Mein ganzes Leben war ich in Bremen durchgehend angemeldet. Ich besitze nur noch die deutsche Staatsbürgerschaft seit meinem 19. Lebensjahr. Vorher war ich nur türkischer Staatsbürger.
- Meine Ehefrau ist 28 Jahre, nur türkische Staatsbürgerin, in der Türkei geboren und bis 08/2014 dort ihr Leben verbracht, seit 09/2014 wohnhaft in Deutschland, Bremen

Nun zu meiner Frage:
Profitiert meine Tochter nun von der Staatsbürgerschaftsregelung/Abstammungsprinzip?
Habe so meine Zweifel, da ich ja kein Biodeutscher bin(Abstammung?)

Titel: Re: Staatsbürgerschaft / Neugeborene
Beitrag von Aras am 30.09.2017 um 15:31:49
Du findest die Antwort in § 4 Abs. 1 Satz 1 Staatsangehörigkeitsgesetz.

https://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__4.html

Titel: Re: Staatsbürgerschaft / Neugeborene
Beitrag von Mister Vahrerboy am 30.09.2017 um 16:40:59

Aras schrieb am 30.09.2017 um 15:31:49:
Du findest die Antwort in § 4 Abs. 1 Satz 1 Staatsangehörigkeitsgesetz.

https://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__4.html


dort heisst es eindeutig, wenn deutscher Staatsbürger. Worauf ich hinaus will, ist die Tatsache, wenn es danach gehen würde, dass man nachweisen müsste, dass man deutsche Vorfahren haben muss, da würde da stehen so was wie: Deutscher Abstammung, deutsche Vorfahren etc.

Titel: Re: Staatsbürgerschaft / Neugeborene
Beitrag von Aras am 30.09.2017 um 16:42:01
Ach komm Junge. Jetzt mach das Leben nicht so kompliziert. Du bist deutscher Staatsangehöriger. Deine Tochter ist somit auch deutsch.

Titel: Re: Staatsbürgerschaft / Neugeborene
Beitrag von Mister Vahrerboy am 30.09.2017 um 16:56:01

Aras schrieb am 30.09.2017 um 16:42:01:
Ach komm Junge. Jetzt mach das Leben nicht so kompliziert. Du bist deutscher Staatsangehöriger. Deine Tochter ist somit auch deutsch. 


Aras, was ist los? Überanstrenge ich dich vielleicht? Ist es nicht mein Recht zu erfragen, wie die Dinge laufen? Warum bist du dann Moderator geworden? Klare Anworten gibst du auch nicht ab, was ich aber von einem Moderator verlangen kann. Wenn du nicht fähig bist, klare Antworten zu geben, dann solltest du auch deine Position überdenken, in der du gerade bist.
Meine Frage bezog sich auf das Thema Abstammungsprinzip und deine Antwort war, lese hier usw. Das ist mir auch eingefallen, so blod bin ich nicht. Aber Gesetzestexte sind kompliziert für mich. Das ist auch der Grund warum ich mich hier angemeldet habe um Antworten zu bekommen.

Titel: Re: Staatsbürgerschaft / Neugeborene
Beitrag von Aras am 30.09.2017 um 17:06:33
1. Bin ich kein Moderator. Somit kannst du auch keine höheren Ansprüche an mich haben, wie ggü. jedem anderen Mitforisten. Aber was ich schrieb, war somit nur eine Abkürzung zu einer drohenden komplizierten Grundsatzdiskussion. Deine Tochter ist deutsch. Mehr gibt es doch nicht festzustellen.

2. Der Satz
"Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt." ist doch wohl nicht kompliziert oder?

Hattest du die deutsche Staatsangehörigkeit bei der Geburt deines Kindes? Ja.
Das Kind ist deutsch.

Da steht nicht drin, dass die deutsche Abstammung aufgrund von Blut und Rasse bestimmt wird. (fast) Alle rassistischen Gesetze zur Staatsangehörigkeit wurden durch Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 20. September 1945 aufgehoben.

Außerdem wird der Begriff der Staatsbürgerschaft in deutschen Gesetzen kaum genutzt, sondern fast durchgängig der Begriff der Staatsangehörigkeit. Es steht glaub ich nur im GG kurz was von staatsbürgerlichen Pflichten. Ansonsten total neutral Staatsangehörigkeit.

Also nochmal:
"Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt."

Bitte kläre mich auf, was an diesem Satz kompliziert ist. Ich versuche dann gerne das näher zu erläutern.

Titel: Re: Staatsbürgerschaft / Neugeborene
Beitrag von Mister Vahrerboy am 30.09.2017 um 18:33:52

Aras schrieb am 30.09.2017 um 17:06:33:
1. Bin ich kein Moderator. Somit kannst du auch keine höheren Ansprüche an mich haben, wie ggü. jedem anderen Mitforisten. Aber was ich schrieb, war somit nur eine Abkürzung zu einer drohenden komplizierten Grundsatzdiskussion. Deine Tochter ist deutsch. Mehr gibt es doch nicht festzustellen.

Gut, dass habe ich übersehen mit dem Moderator. Vielleicht solltest du einer werden, anscheinend hast du das Backgroundwissen. Du wirkst schon wie einer ;D


Aras schrieb am 30.09.2017 um 17:06:33:
Da steht nicht drin, dass die deutsche Abstammung aufgrund von Blut und Rasse bestimmt wird. (fast) Alle rassistischen Gesetze zur Staatsangehörigkeit wurden durch Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 20. September 1945 aufgehoben.

Ok, jetzt bin ich schon schlauer. Mir ging es eben primär um diesen Punkt in diesem Thread und in meinem Anliegen. Das es rassistisch ist, wenn es nach diesem Ansatz geht, war mir so sensibilisiert nicht bewusst gewesen.


Aras schrieb am 30.09.2017 um 17:06:33:
Also nochmal:
"Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt."

Bitte kläre mich auf, was an diesem Satz kompliziert ist. Ich versuche dann gerne das näher zu erläutern.


Darum ging es mir ja primär nicht, sondern darum, was Abstammungsprinzip ist

Danke für deine ausführlichen Darstellungen

Titel: Re: Staatsbürgerschaft / Neugeborene
Beitrag von dim4ik am 01.10.2017 um 08:37:34

Mister Vahrerboy schrieb am 30.09.2017 um 16:56:01:
Ist es nicht mein Recht zu erfragen, wie die Dinge laufen? Warum bist du dann Moderator geworden? Klare Anworten gibst du auch nicht ab, was ich aber von einem Moderator verlangen kann.

Klar, kannst Du fragen, wie die Dinge laufen. Verlangen kann man stattdessen in einem Forum, wo es einem umsonst nach dem "best effort"-Prinzip geholfen wird, allerdings nichts; dies dürfte man aber gerne jederzeit gegenüber einem Anwalt tun. Dir wurde schon qualifiziert geantwortet und auf Rechtsakte verwiesen, die auch einem Nichtjuristen verständlich sein dürften, eine darauf gestützte Kurzantwort gab es auch.

Daher locker bleiben und bei Zweifel sich an einen Anwalt wenden :)

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