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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Arbeitssuche / Arbeitsvertrag nach § 28 Familiennachzug zu Deutschen https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1506777156 Beitrag begonnen von TomG99 am 30.09.2017 um 15:12:36 |
Titel: Arbeitssuche / Arbeitsvertrag nach § 28 Familiennachzug zu Deutschen Beitrag von TomG99 am 30.09.2017 um 15:12:36
Sehr geehrte Foren-Mitglieder,
ich werde bald jemanden aus dem EU-Ausland heiraten. und dann steht meiner Partnerin ja nach § 28 Familiennachzug zu Deutschen (1) ein Aufenthaltstitel zu, der auch zur Arbeit berechnet. Können mir vielleicht Foren-Mitglieder die schon Erfahrung in dieser Sache haben sagen, wie das genau abläuft? Ich kannte mal jemanden, der versucht hat eine BlueCard zu ergattern bzw. eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsaufnahme falls die Bestimmungen für die BlueCard nicht erfüllt werden. Hierzu musste dieser die Arbeitsverträge und ein weiteres Formuar mit Stellenbeschreibung bei der Ausländerbehörde abgeben, was dann durch die Agentur für Arbeit geprüft wird. Müsste meine Ehefrau mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §28 sich auch immer mit einem möglichen Arbeitsvertag an die ABH wenden, die das dann prüfen oder gegebenfalls einen Vermerk in Ihren Pass machen- bei welcher Firma sie dann nur arbeiten dürfte? Oder könnte Sie wie ein deutscher Staatsangehöriger Arbeitsvertäge unterschreiben und kündigen, ohne das der ABH mitteilen zu müssen? Gibt es nach §28 vielleicht Beschränkungen? (z.B. Leiharbeit) Ich habe versucht mich anhand des Aufentg. und BeschV. an Informationen zu kommen, zu der Vorgehensweise für eine Aufenthaltserlaubnis nach §28 habe ich allerdings nicht gefunden. Vielen Dank fürs lesen und antworten. Tom |
Titel: Re: Arbeitssuche / Arbeitsvertrag nach § 28 Familiennachzug zu Deutschen Beitrag von Aras am 30.09.2017 um 15:20:51
§ 27 Abs. 5 AufenthG
Die Erwerbstätigkeit ist gestattet. Sie darf dann TomG99 schrieb am 30.09.2017 um 15:12:36:
Leiharbeit und Selbstständigkeit sind auch gestattet. |
Titel: Re: Arbeitssuche / Arbeitsvertrag nach § 28 Familiennachzug zu Deutschen Beitrag von T.P.2013 am 30.09.2017 um 16:21:21 TomG99 schrieb am 30.09.2017 um 15:12:36:
Soll heißen, sie ist Staatsangehörige eines EU-Staates? Ist das der Fall, benötigt sie keinen AT und keine Erlaubnis zu arbeiten. Sie dürfte alles, was Du als Deutscher auch darfst. Gruß |
Titel: Re: Arbeitssuche / Arbeitsvertrag nach § 28 Familiennachzug zu Deutschen Beitrag von TomG99 am 30.09.2017 um 16:27:58
Hallo TP2013:
nein, sie ist Drittstaatenangehörige. |
Titel: Re: Arbeitssuche / Arbeitsvertrag nach § 28 Familiennachzug zu Deutschen Beitrag von Saxonicus am 30.09.2017 um 18:15:51 TomG99 schrieb am 30.09.2017 um 16:27:58:
Du hast doch die Frage schon selbst richtig beantwortet. Beim §28 ist die Arbeitserlaubnis inclusive. TomG99 schrieb am 30.09.2017 um 15:12:36:
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Titel: Re: Arbeitssuche / Arbeitsvertrag nach § 28 Familiennachzug zu Deutschen Beitrag von stefo am 30.09.2017 um 18:16:35
Deiner Zukünftigen steht ein Aufenthaltstitel zu, der sie uneingeschränkt zur Arbeitsaufnahme berechtigt - nur muss sie selbstverständlich diesen zunächst einmal beantragen und bekommen. Das ist in der Regel mit einem im Herkunftsland zu stellenden Antrag auf ein Visum zur FZF verbunden, für den wiederum u.a. ein A1-Nachweis der dt. Sprache Voraussetzung ist. Je nach Herkunfstland kann auch eine Urkundenüberprüfung erfolgen etc.
Wenn das alles erfolgreich abgeschlossen wurde und deine Frau hier ist, kann sie dann die AE beantragen - die Arbeitserlaubnis gibt's automatisch zum Visum bzw. spätestens zum AT mit dazu... |
Titel: Re: Arbeitssuche / Arbeitsvertrag nach § 28 Familiennachzug zu Deutschen Beitrag von TomG99 am 01.10.2017 um 11:20:43
vielen Dank für die Antworten ;)
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