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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Ist ein Widerruf bzgl. Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU zulässig?
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Beitrag begonnen von Nudelgericht am 28.09.2017 um 22:20:47

Titel: Ist ein Widerruf bzgl. Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU zulässig?
Beitrag von Nudelgericht am 28.09.2017 um 22:20:47
Hallo,
Nach § 51 Absatz 9 (entsprechend Richtlinie) heißt es:
"Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU erlischt nur, wenn..."

Nach § 52 Widerruf
(1)" Der Aufenthaltstitel des Ausländers nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 zweite Alternative, Nummer 2, 2a, 2b, 2c, 3 und 4 kann außer in den Fällen der Absätze 2 bis 6 nur widerrufen werden, wenn
1.   er keinen gültigen Pass oder Passersatz mehr besitzt,
2.   er seine Staatsangehörigkeit wechselt oder verliert,..."

Erlischt die EzDEU, wenn kein Pass mehr existiert, z.B. weil der Staat keinen Pass mehr ausstellt oder wenn man die Staatsangehörigkeit (Bsp. in der Vergangenheit: ehemalige Tschechoslowakei oder Jugoslawien) verliert?

Titel: Re: Ist ein Widerruf bzgl. Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU zulässig?
Beitrag von dim4ik am 28.09.2017 um 23:29:38

Nudelgericht schrieb am 28.09.2017 um 22:20:47:
Erlischt die EzDEU, wenn kein Pass mehr existiert

Nein, sie erlischt in diesem Fall nicht, sondern kann (muss nicht!) von der ABH widerrufen werden.

Weiterhin ist fraglich, ob Widerruf einer EzDA-EU als solcher überhaupt mit der Richtlinie 2003/109/EG vereinbar ist und ob man dadurch auch die Rechtstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten verliert...

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