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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Niederlassung
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Beitrag begonnen von Makimara am 28.09.2017 um 19:13:53

Titel: Niederlassung
Beitrag von Makimara am 28.09.2017 um 19:13:53
Hallo an alle :) Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen  :) Ich lebe seit 5 Jahren in Deutschland. Habe zwei Kinder. Ich habe einen Aufenthaltstitel Paragraph 28,1,stz 3. Es geht konkret darum was die Voraussetzung für eine Niederlassung ist? Arbeite seit 6 Monaten in Teilzeit , zurzeit befristet für ein Jahr , danach unbefristeter Arbeitsvertrag. Ich verdiene 680 Euro im Monat und von der Agentur für Arbeit kriege ich zusätzlich um die 120 Euro. Die Wohnung wird auch vom Amt übernommen. Zurzeit arbeite ich für 4 Stunden.  Besteht überhaupt die Möglichkeit eine Niederlassung zu beantragen? Ich arbeite als Reinigungkraft. Lg und Danke im Voraus

Titel: Re: Niederlassung
Beitrag von okatomy am 28.09.2017 um 19:26:23
Aktuell ist damit keine NE möglich, da der LU erst gesichert sein muss.

Dagegen spricht dass dein Vertrag befristet ist und dein Einkommen zu gering ( Du bekommst ja noch Unterstützung vom Amt).

Titel: Re: Niederlassung
Beitrag von Aras am 28.09.2017 um 19:35:04
Was meinst du mit, du bekommst 120 € vom Amt?

Lebt in deinem Haushalt auch der deutsche Vater deiner Kinder?
Ist er auch erwerbstätig?
Wieviel beträgt die Miete?

Titel: Re: Niederlassung
Beitrag von Makimara am 28.09.2017 um 19:51:32
Und wiehoch müsste mein Gehalt sein? Ich lebe alleine mit meinen Kindern. Die Kinder kriegen Unterhalt und Kindergeld. Die Miete beträgt 750 Euro + 100 Euro Strom.

Titel: Re: Niederlassung
Beitrag von Makimara am 28.09.2017 um 19:53:22
Danke für die schnellen Antworten  :) Also für meinen Arbeitgeber wäre es kein Problem das ich in Zukunft einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekomme und mehr Lohn kriege

Titel: Re: Niederlassung
Beitrag von Aras am 28.09.2017 um 20:13:26
Offen gesagt sind deine Antworten ziemlich dürftig. 680 € brutto oder netto?
Könnte sein, dass dein Lebensunterhalt gesichert ist, und darum eine NE möglich wäre.

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