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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Wechsel von Working Holiday zu anderer AE
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Beitrag begonnen von Joana CO am 22.09.2017 um 08:18:21

Titel: Wechsel von Working Holiday zu anderer AE
Beitrag von Joana CO am 22.09.2017 um 08:18:21
Guten Morgen!

Wenn jemand eine WH Aufenthaltserlaubnis hat, aber nicht aus den Ländern kommt, welche direkt in Deutschland eine AE beantragen können (also Chile, Argentinien und Taiwan?), wie sieht es dann bei denen aus, wenn sie z.B. eine AE zur Aufnahme einer Beschäftigung oder Selbständigkeit beantragen wollen. Müssen sie das im Heimatland machen, oder sind sie dadurch, dass sie schon mit WH hier sind, berechtigt, es von hier aus zu machen?

Und noch eine zweite Frage: Wie verhält sich oben genannter Fall, wenn das WH nicht aus Deutschland, sondern einem anderen EU Staat ist?

Danke!

Titel: Re: Wechsel von Working Holiday zu anderer AE
Beitrag von Bayraqiano am 22.09.2017 um 09:18:03
Bei einem deutschen WHN ist ein Zweckwechsel grundsätzlich möglich (§ 39 Nr. 1 AufenthV), der Antrag sollte dann innerhalb der Gültigkeit des WHV gestellt werden.

Bei WVH aus anderen Ländern müsste das Visumverfahren durchlaufen werden.

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