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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Auskunft an Dritte
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Beitrag begonnen von Berliner1988 am 20.09.2017 um 21:35:38

Titel: Auskunft an Dritte
Beitrag von Berliner1988 am 20.09.2017 um 21:35:38
Hallo,

ist es möglich das ich für meine Freundin spreche bei Telefonaten mit der ABH?

Bei persönlichen Gesprächen in der ABH begleite ich sie oft und finde das es einige Sachbearbeiter gibt, die aufgrund ihres Tonfalls dafür sorgen das Leute die sich rhetorisch nicht auf Augenhöhe messen können eingeschüchtert fühlen. Da ihr manchmal ein Wort nicht einfällt und etwas überlegen muss kann man anhand des Gesichts schon sehen das der/die Sachbearbeiter/in genervt sind.

Es kann ja sein, dass es viele Leute gibt die zur ABH gehen wo ein konsequentes Auftreten nötig ist - wenn man allerdings freundlich und nett ins Büro kommt erwarte ich eigentlich von meinem gegenüber das gleiche.


Bei einem Telefonat mit dem Sachbearbeiter der ihr zugeordnet wurde hat man gemerkt das er sehr genervt ist nach dem Motto "Warum ruft die an". Sie wollte nur den Status eines Antrages erfragen. Auf die Nachfrage ob man zu einer Entscheidung einen rechtsgültigen Bescheid bekommt um es prüfen zu lassen kam auch nur "das macht sehr viel Arbeit" - aber in so einem Tonfall das das Schreiben wohl etwas länger dauern wird als normal. Ich will da nichts unterstellen, aber man hatte das Gefühl bei der Art wie er es sagte.

Darf ich in solchen Fällen auch für meine Freundin "im Auftrag" anrufen, um den Status von Anträgen zu erfragen?

Hatte jemand vielleicht schon das gleiche Problem?

Oder sollte man sowas per E-Mail (leider gibt es nur die Sammeladresse des ABH) oder Brief anfordern, um diesen Situationen aus dem Weg zu gehen?

Danke für eure Meinungen

Titel: Re: Auskunft an Dritte
Beitrag von T.P.2013 am 20.09.2017 um 22:10:03

Berliner1988 schrieb am 20.09.2017 um 21:35:38:
Ist es möglich das ich für meine Freundin spreche bei Telefonaten mit der ABH?


Hallo,

grundsätzlich: nein. Es sei denn, es liegt z.B. eine Bevollmächtigung vor.


Zitat:
Oder sollte man sowas per E-Mail (leider gibt es nur die Sammeladresse des ABH) oder Brief anfordern, um diesen Situationen aus dem Weg zu gehen?


Exakt. Anrufen ist kontraproduktiv, wenn, fragt man per E-Mail.

Gruß

Titel: Re: Auskunft an Dritte
Beitrag von Saxonicus am 20.09.2017 um 23:37:06

Berliner1988 schrieb am 20.09.2017 um 21:35:38:
Darf ich in solchen Fällen auch für meine Freundin "im Auftrag" anrufen, um den Status von Anträgen zu erfragen?

Das sollte man besser schriftlich oder per E-mail erledigen, bei Telefonanrufen ist es fraglich, ob man den richtigen Sachbearbeiter an der Strippe hast. Außerdem hält man durch Anrufe die Leute dort nur unnötig von ihrer Arbeit ab.

Titel: Re: Auskunft an Dritte
Beitrag von Nonjo am 21.09.2017 um 07:27:46
@ Berliner1988:
Ich kümmere mich vollständig um alle bürokratischen Angelegenheiten für meine Frau. Egal, ob Dokumente bezüglich der Einbürgerungsbehörde, Kommunikation mit der Ausländerbehörde für die Erteilung und Verlängerung von AE, Termine bzw. Ausführung der VE (in ihrem Namen) oder berufliches (hier aber nur schriftlich).

Es gab nie Probleme, es gibt keine Vollmacht oder ähnliches. Egal, ob es sich um telefonische Auskünfte oder direkte Konfrontationen handelte, es war kein Problem das ich gesprochen, entschieden, datenschutzkritische Informationen erhalten und Rechte durchgesetzt habe. Meist stand sie dann halt passiv dabei, hat sich aber heraus gehalten.

Kann ich Dir auch nur so empfehlen; der Ausländer allein wird nicht korrekt behandelt, sondern rechtlich limitiert entsprechend der internen Vorgaben der Behörde. Dies kannst Du als Deutscher aber durch entsprechende Nachweise, Argumentation und Eskalation steuern, wo dem Ausländer natürlich Hintergründe und Kenntnisse fehlen zum Deutschen Recht. Unterm Strich spart es euch auch Geld, wenn Du Deine Rechte durchsetzt.

Titel: Re: Auskunft an Dritte
Beitrag von T.P.2013 am 21.09.2017 um 13:33:16
@Nonjo

Wenn es um die Ehefrau geht, ist das in der Regel unproblematisch.
Wenn die Frau dabeisteht, ist das sowieso kein Problem.

Der TE will anrufen. Im Namen der/ für eine Freundin.
Kann mal funktionieren, darf es aber aus Datenschutzgründen eigentlich nicht...

Du vergleichst Äpfel mit Birnen.



Titel: Re: Auskunft an Dritte
Beitrag von Petersburger am 22.09.2017 um 11:14:24

Eins schrieb am 21.09.2017 um 07:27:46:
der Ausländer allein wird nicht korrekt behandelt, sondern rechtlich limitiert entsprechend der internen Vorgaben der Behörde.

Gibt es für diese waghalsige Auskunft Grundlagen?

Du behauptest hier im Schutz der Anonymität, dass "die Behörde" konsequent und planmäßig ("interne Vorgaben") Menschen aufgrund Ihrer Herkunft in ihren Rechten beschneidet.
Stündest Du vor mir und würdest das vor Zeugen behaupten, würden wir uns unmittelbar über "üble Nachrede" i.S.d. StGB unterhalten und ich Dich ggf. auch anzeigen.

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