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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einreisedatum vs Anmeldedatum
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Beitrag begonnen von arv9191 am 18.09.2017 um 14:02:32

Titel: Einreisedatum vs Anmeldedatum
Beitrag von arv9191 am 18.09.2017 um 14:02:32
Hallo!

sollte ich mich in der Zukunft einbürgern lassen wollen, zählt als Beginn meines Aufenthaltsdauers in Deutschland meine Einreisedatum oder das Datum ab dem ich mich in Deutschland mit einer Wohnung angemeldet habe?

Danke!

arv9191

Titel: Re: Einreisedatum vs Anmeldedatum
Beitrag von Nonjo am 18.09.2017 um 14:06:54
Es zählt das Datum der ersten Einreise mit dem nationalen Visum, also der Stempel im Pass.

Titel: Re: Einreisedatum vs Anmeldedatum
Beitrag von arv9191 am 18.09.2017 um 14:15:21

Eins schrieb am 18.09.2017 um 14:06:54:
s zählt das Datum der ersten Einreise mit dem nationalen Visum, also der Stempel im Pass.


Ganz allgemeine Frage: während meiner Zeit in DE habe ich einen neuen Pass bekommen, als ich dann Urlaub in meiner Heimat gemacht hab. Diesen Pass hat das Behörde vor Ort behalten und auf dem neuen Pass ist nichts von Einreise zu sehen. Haben deutsche Behörden aber trotzdem irgendwie ein Register über die Art meiner damaligen Einreise?

Titel: Re: Einreisedatum vs Anmeldedatum
Beitrag von Floppine am 18.09.2017 um 16:03:16

Eins schrieb am 18.09.2017 um 14:06:54:
Es zählt das Datum der ersten Einreise mit dem nationalen Visum, also der Stempel im Pass.


Es zählt das Datum, an dem erstmals ein Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis gestellt wurde. Visum zählt nicht mit.

Titel: Re: Einreisedatum vs Anmeldedatum
Beitrag von Petersburger am 18.09.2017 um 22:43:17

Floppine schrieb am 18.09.2017 um 16:03:16:
Es zählt das Datum, an dem erstmals ein Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis gestellt wurde. Visum zählt nicht mit.

Gibt es für diese doppelt interessante Behauptung auch eine gesetzliche Grundlage?


a919191a schrieb am 18.09.2017 um 14:15:21:
Haben deutsche Behörden aber trotzdem irgendwie ein Register über die Art meiner damaligen Einreise?

Nein, haben sie nicht.

Könnte höchstens sein, dass das in Deiner Ausländerakte vermerkt ist.

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