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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Alle 9 Monate Pflichttermine beim Amtsarzt bei einer chronischen Erkrankung
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Beitrag begonnen von Errare_humanum_est am 17.09.2017 um 19:43:50

Titel: Alle 9 Monate Pflichttermine beim Amtsarzt bei einer chronischen Erkrankung
Beitrag von Errare_humanum_est am 17.09.2017 um 19:43:50
Hallo liebe Forumsmitglieder ;)

Ich hatte diese Woche einen Mann aus Georgien bei mir, dessen Asylantrag abgelehnt wurde. Er bekommt nun schon seit einigen Jahren seinen Aufenthalt verlängert (müsste eine Duldung sein) weil er einen enorm hohen Blutdruck hat, was auch durch mehrere Atteste von verschiedenen Ärzten belegt ist. Laut Ärzten besteht zu 99% die Gewissheit, dass sein Blutdruck nicht dauerhaft gesenkt und der Mann also nie abgeschoben werden kann.

Vor 3-4 Jahren hat man den Mann zum Amtsarzt geschickt, der sein Problem mit dem Blutdruck bestätigt hatte. Daraufhin hat der Georgier 9 Monate Aufenthalt bekommen.
Nun wiederholt sich das Procedere alle 9 Monate.
Der Georgier geht zum Amtsarzt, bekommt erst seine Bescheinigung und danach nochmalige 9 Monate Aufenthalt.

Der Mann will auf jeden Fall in Deutschland bleiben.
Mittlerweile ist er schon 4 oder 5 Mal beim Amtsarzt gewesen.

Nun meine Frage: gibt es irgendeine Möglichkeit seinen Aufenthalt zu verfestigen oder wird er sein Leben lang alle 9 Monate Termine beim Amtsarzt wahrnehmen müssen?


Titel: Re: Alle 9 Monate Pflichttermine beim Amtsarzt bei einer chronischen Erkrankung
Beitrag von Aras am 17.09.2017 um 19:47:36
Mit einer Duldung hat er doch garnichts. Er sollte eine Aufenthaltserlaubnis gem. 25 V beantragen, damit er überhaupt erstmal eine Aufenthaltserlaubnis hat.

Titel: Re: Alle 9 Monate Pflichttermine beim Amtsarzt bei einer chronischen Erkrankung
Beitrag von reinhard am 18.09.2017 um 12:42:01
Klär jedenfalls als erstes, ob er einen Aufenthalt hat oder das Gegenteil davon, nämlich eine Duldung (= KEIN Aufenthalt). Du vermischt beides, da kann die Frage nicht beantwortet werden.

Titel: Re: Alle 9 Monate Pflichttermine beim Amtsarzt bei einer chronischen Erkrankung
Beitrag von Saxonicus am 18.09.2017 um 18:57:53

reinhard schrieb am 18.09.2017 um 12:42:01:
Klär jedenfalls als erstes, ob er einen Aufenthalt hat oder das Gegenteil davon, nämlich eine Duldung (= KEIN Aufenthalt).



Errare_humanum_est schrieb am 17.09.2017 um 19:43:50:
Ich hatte diese Woche einen Mann aus Georgien bei mir, dessen Asylantrag abgelehnt wurde. 

Bei einem abgelehnten Asylbewerber dürfte es eine Duldung sein.
Welcher anderer AT denn sonst ?

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