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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Darf man als Student eine VE abgeben - ohne Einkommen ?
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Beitrag begonnen von Ramonaa am 09.09.2017 um 20:23:47

Titel: Darf man als Student eine VE abgeben - ohne Einkommen ?
Beitrag von Ramonaa am 09.09.2017 um 20:23:47
Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage zur Abgabe einer Einladung für einen Nicht-EU-Bürger.

Ich bin z.Zt. Studentin und bekomme Kindergeld,Bafög und habe einen Minijob und lebe mit einer Freundin in einer Wohnung, die zur Zeit als arbeitslos gemeldet ist und ALG II erhält. (Studium beendet, noch keine Stelle)

Meine Oma würde mich nun gerne besuchen kommen und könnte theoretisch ein Touristenvisum beantragen (was sie auch macht, falls die VE nicht klappen sollte), aber mit einer VE meinerseits wäre es halt einfacher.

Weiß einer, ob ich mit einem Sperrkonto/Sparbuch mit Sperrung eine VE abgeben kann ? Und falls Ja, wie viel müsste es sein ?
Habe verschiedene Beträge (1.500€ - 10.000€) auf verschiedenen Seiten gelesen.
Theoretisch habe ich ja durch das Bafög Schulden, die ich am Ende meines Studiums abzahlen muss, aber das Geld zur Abgabe einer VE steht meiner Oma zur Verfügung, dennoch habe ich die Befürchtung, dass es gesetzlich gesehen nicht geht, oder vielleicht doch ?






Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen verweilend,
Ramonaa






Titel: Re: Darf man als Student eine VE abgeben - ohne Einkommen ?
Beitrag von deerhunter am 09.09.2017 um 20:26:26

Ramonaa schrieb am 09.09.2017 um 20:23:47:
Weiß einer, ob ich mit einem Sperrkonto/Sparbuch mit Sperrung eine VE abgeben kann ? Und falls Ja, wie viel müsste es sein ? 


Manche ABH´s machen so etwas, andere nicht! Da musst du bei deiner zuständigen ABH nachfragen

Titel: Re: Darf man als Student eine VE abgeben - ohne Einkommen ?
Beitrag von Petersburger am 09.09.2017 um 23:04:23

Ramonaa schrieb am 09.09.2017 um 20:23:47:
Meine Oma ... könnte theoretisch ein Touristenvisum beantragen (was sie auch macht, falls die VE nicht klappen sollte), aber mit einer VE meinerseits wäre es halt einfacher.

Bitte erkläre mir mal einer die Logik dieser Aussage!

"Kann ein Touristenvisum beantragen" bedeutet, sie hat genügend eigene Mittel + Verwurzelung, die eine Visumerteilung ermöglichen.
Was macht das Fehlen einer VE daran besser oder schlimmer?

Wenn Du nun keine VE abgeben kannst mit "Bonität positiv", dann schreibst Du halt eine formlose Einladung, legst Deine Passkopie und die des AT dazu und Deine Oma weist wiederum ihre eigenen Mittel+Verwurzelung nach.

Welche Sinn hat dann die Beantragung eines Visums für ggf. sogar noch unglaubwürdige touristische Zwecke?

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