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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Fremde Person bei Staatsangehörigkeitsbehörde anzeigen
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Beitrag begonnen von Hobbit am 08.09.2017 um 17:57:38

Titel: Fremde Person bei Staatsangehörigkeitsbehörde anzeigen
Beitrag von Hobbit am 08.09.2017 um 17:57:38
Liebe Community,

ich habe einen Fall. In meinen Bekanntenkreis (also keine Freunde oder Familie) von mir vermute ich einen sog. Scheinstaatsbürger. Die Person wurde 1997 in Deutschland eingebürgert. Da diese Person damals türkischer Staatsbürger war und damals auffällig viele plötzlich ihre türkische Staatsbürgerschaft wieder bekamen. Derjenige erzählte mir, dass er damals gefragt worden sei ob er wieder Türke werden möchte. Das türk. Konsulat habe ihm damals einen Schein gegeben (vlt eine Einbürgerungsurkunde in die tr. Staatsangehörigkeit). Für mich besteht ein Verdacht, das derjenige illegal neben der deutschen StA auch die türkische StA besitzt. Jetzt meine Frage kann ich mich mit der zuständigen Behörde für Staatsangehörigkeiten in Verbindung setzen und den Verdacht gegen die Person äußern? Wird die Behörde dann Ermitteln?

Titel: Re: Fremde Person bei Staatsangehörigkeitsbehörde anzeigen
Beitrag von Saxonicus am 08.09.2017 um 21:21:42

Hobbit schrieb am 08.09.2017 um 17:57:38:
kann ich mich mit der zuständigen Behörde für Staatsangehörigkeiten in Verbindung setzen 

Ob Du das kannst, kann niemand beurteilen, dürfen darfst Du es. Ob es etwas bringen wird, sei dahingestellt.

Titel: Re: Fremde Person bei Staatsangehörigkeitsbehörde anzeigen
Beitrag von reinhard am 10.09.2017 um 13:33:05
Du kannst eine solche Anzeige machen.

Die Einbürgerungsbehörde weiß entweder auswendig oder guckt nach: Das war damals völlig legal so, ist erst 1999/2000 im Gesetz geändert worden.

Titel: Re: Fremde Person bei Staatsangehörigkeitsbehörde anzeigen
Beitrag von KaGe am 10.09.2017 um 14:24:54
@Hobbit
Das wurde schon vor ca. 1,5 Jahren hier ausgiebig erklärt.
Du selbst hattest gefragt.

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