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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Termin Eheschließung verschieben?
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Beitrag begonnen von neox am 07.09.2017 um 13:28:51

Titel: Termin Eheschließung verschieben?
Beitrag von neox am 07.09.2017 um 13:28:51
Hallo liebe Community,

ich lese hier schon eine ganze Weile und habe hier bereits viel gelernt.
Auf eine Frage habe ich jedoch noch keine Antwort gefunden.

Ist es möglich den Termin zur Eheschließung zu verschieben?

Ich meine gelesen zu haben, dass meine zuständige Ausländerbehörde das Heiratsvisum meiner Verloten um weiter max. 90 Tage verlängern kann.
Ist dem so und falls ja, ist diese eine Ermessensentscheidung der Behörde?

Danke vorab!

Titel: Re: Termin Eheschließung verschieben?
Beitrag von okatomy am 07.09.2017 um 13:44:31
Ja einen Eheschließungsermin kann man in Absprache mit dem Standesamt natürlich verschieben.

Auch das Visum kann die ABH verlängern, wird das aber eher ungern tun bzw. nur in bedründeten und nachweisbaren Einzelfällen ( z.b. Standesamt hat nachweislich keine früheren Termine).

Wenn deine Frage eher darauf hinausläft ob das Visum verlängert wird, weil ein anderer Termin mehr Planungszeit verschafft / mehr Bekannte Zeit haben / es vermutlich wärmeres Wetter gibt, so wird man dich bei der ABH wohl enttäuschen müssen.

Titel: Re: Termin Eheschließung verschieben?
Beitrag von Tina05 am 12.09.2017 um 08:31:46

neox schrieb am 07.09.2017 um 13:28:51:
Ist es möglich den Termin zur Eheschließung zu verschieben?

Ja, aber nur innerhalb der Gültigkeitsfrist der Anmeldung (regelmäßig 6 Monate ab Anmeldedatum oder ab Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis durch das zuständige Gericht oder je nach Gültigkeit des Ehefähigkeitszeugnisses).

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