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Beitrag begonnen von Nadja Baltruschat am 06.09.2017 um 16:18:35

Titel: Passangelegenheiten
Beitrag von Nadja Baltruschat am 06.09.2017 um 16:18:35
Hallo,
mein Lebensgefährte (syrische Staatsangehörigkeit) und ich haben eine Reise nach Bulgarien gebucht, nach Absprache mit der Ausländerbehörde, welche uns zusicherte eine Reise wäre mit Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 kein Problem.
:o
Gestern waren wir zur Absicherung noch einmal da nun wurde uns gesagt mit abgelaufenen Reisepass würde eine Ausreise nicht funktionieren.

Jetzt meine Frage: Ist eine Fiktionsbescheinigung allein mit dem abgelaufenen Pass gültig und wenn ja, kann mein Freund mit dieser in die Schengenländer reisen?
::)

Titel: Re: Passangelegenheiten
Beitrag von Saxonicus am 06.09.2017 um 16:25:30

Nadja Baltruschat schrieb am 06.09.2017 um 16:18:35:
kann mein Freund mit dieser in die Schengenländer reisen?
Bulgarien ist nicht Mitglied des Schengen-Raums.   

Habt Ihr denn bei den Bulgaren angefragt, ob er als Syrer überhaupt dort ohne Visum einreisen darf ?       

Titel: Re: Passangelegenheiten
Beitrag von Nadja Baltruschat am 06.09.2017 um 16:42:24
Ja aber Bulgarien akzeptiert die Schengen Visa.
Also dürfte es eig von der Seite keine Probleme geben.
Probleme scheint es leider nur wegen dem abgelaufenen pass zu gehen.

Titel: Re: Passangelegenheiten
Beitrag von fab87 am 06.09.2017 um 17:01:12
Wie bereits gesagt kann man Bulgarien mit einem Schengen AT in der Tat in den meisten Fällen für eine toristische/ oder Besuchsreise besuchen. Es findet sich immer nur der Hinweis auf Aufenthaltsgenehmigungen und Visa von Schengenändern (+CY,HR, RO). Von FBs steht nichts geschrieben - was nicht zwangsläufig heißt, dass mit diesem Dokument eine Reise nicht geht - das müsstet ihr prüfen. Wohl findet sich auf den Seiten und beim bulgarischen AUßenministerium immer der Hinweis, dass die Dokumente noch gültig sein müssen (Hinweis auf Englisch und Bulgrisch).

Laut Seiten diverser bulgarischer AVs und Timatic muss das Reisedokument bei Einreise noch mind. drei Monate gültig sein. Deutsche wird es beispielsweise wegen des Europäischen Übereinkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarats von 1957 nicht treffen, Syrer aber wohl.

Titel: Re: Passangelegenheiten
Beitrag von Saxonicus am 06.09.2017 um 18:01:57

Nadja Baltruschat schrieb am 06.09.2017 um 16:42:24:
Ja aber Bulgarien akzeptiert die Schengen Visa. Also dürfte es eig von der Seite keine Probleme geben. Probleme scheint es leider nur wegen dem abgelaufenen pass zu gehen. 

"Eigentlich", das wäre mir zu unsicher, da würde ich lieber mal direkt bei einer bulgarischen konsularischen Vertretung nachfragen.

Neben der Botschaft in Berlin, gibt es das Generalkonsulat in München, ein Konsulat in Frankfurt am Main und Honorarkonsuln in Münster, Darmstadt, Magdeburg, Hamburg und Stuttgart.

Titel: Re: Passangelegenheiten
Beitrag von Bayraqiano am 06.09.2017 um 18:28:54

Nadja Baltruschat schrieb am 06.09.2017 um 16:18:35:
Ist eine Fiktionsbescheinigung allein mit dem abgelaufenen Pass gültig und wenn ja, kann mein Freund mit dieser in die Schengenländer reisen?

Mit einem abgelaufenen Pass kann er nirgends hin.

Titel: Re: Passangelegenheiten
Beitrag von fab87 am 06.09.2017 um 19:16:36

Saxonicus schrieb am 06.09.2017 um 18:01:57:
"Eigentlich", das wäre mir zu unsicher, da würde ich lieber mal direkt bei einer bulgarischen konsularischen Vertretung nachfragen.

Neben der Botschaft in Berlin, gibt es das Generalkonsulat in München, ein Konsulat in Frankfurt am Main und Honorarkonsuln in Münster, Darmstadt, Magdeburg, Hamburg und Stuttgart.


Ist nicht nur eigentlich so. Siehe auch Art. 4 des Vertrages zum Beitritt von Rumänien und Bulgarien aus dem Jahre 2005. Seit 2007 werden AT aus dem Schengenraum von Bulgarien bereits zu touristischen oder Besuchsaufenthalten akzeptiert Eine ähnliche Anwendungspraxis gibt es dann auch in Rumänien, Kroatien und weitesgehend Zypern.

Daran, dass ein gültigiges Reisedokument (hier Pass) vorliegen muss ändert das natürlich nichts.

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