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Beitrag begonnen von AVNI am 06.09.2017 um 06:52:51

Titel: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von AVNI am 06.09.2017 um 06:52:51
Guten Tag,

Kann mir vielleicht jemand helfen ?
Ich habe am 08.08.2017 einen Visum bei de AV Albanien zwecks Beschäftigung beantragt, habe den Arbeitsvertrag auch mit abgegeben, und letztens vor 2 Tagen auch den Vorabzustimmungsbescheid der BA vorgelegt.
Nun warte ich auf das Visum, aber habe Bedenken dass es vielleicht schief laufen kann, den vor 13 Jahren wurde ich in DE strafrechtlich zu einer Haftstrafe verurteilt die ich auch abgesetzt habe und im Anschluss abgeschoben wurde.
Nun sind die Eintragungen aus dem BZR geloescht, mein Führungzeugnis hat mittlerweile seit einem Jahr keine Eintragungen mehr, und sogar die Abschiebungsverfügung ist seit dem Jahr 2011 beendet.

Können meine o.g. Vorgeschichten aus der Voraufenthaltszeit schon dazu führen dass mir das Visum von der ABH (durch die Stellungnahme) oder sogar von der AV abgelehnt wird ?
Vielen Dank im Voraus

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von T.P.2013 am 06.09.2017 um 22:08:18
Hallo,

eine Ablehnung ist grundsätzlich schon möglich, wenn ein sogenanntes Ausweisungsinteresse begründet werden kann. Ob dies bei Dir der Fall sein wird, wird Dir außer der ABH / die AV vorerst niemand beantworten können.

Gruß

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von AVNI am 18.09.2017 um 16:07:29
Ich denke wohl dass die Sache mit der Ausweisungsinteresse schon ab dem Tag des Abschiebungsende schon nicht mehr Bestand haben wird.
Die Eintragungen aus dem BZR sind mittlerweile gelöscht, mein Führungzeugnis hat mittlerweile seit einem Jahr keine Eintragungen mehr, und sogar die Abschiebungsverfügung ist seit dem Jahr 2011 beendet (die wurde im Jahr 2006 erlassen und im Jahr 2011 beendet)
Mittlerweile sind es knapp 6 Wochen seit der Antragstellung und ich höre immer noch nichts...
Ist es nicht so dass wenn was dabei gewesen wäre, hätten die Behörden nicht lange gezogen und schon eine Ablehnung erteilt ?
Uebrigens die Verurteilung (es geht nur um eine einzige strafbare Handlung) wurde wegen Geldfälschung erlassen... Kann dieser Tat eine schwerwiegende (oder überhaupt eine) Ausweisungsinteresse begründen ?

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von reinhard am 18.09.2017 um 16:45:59
Wir können im Forum nicht sagen, ob etwas sein könnte. Du musst auf die Entscheidung der Auslandsvertretung warten, nur damit bekommst Du die Informationen.


Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von AVNI am 18.09.2017 um 16:58:56
Danke für die Zuweisung Reinhard..

Ich erwarte von einem Forum auch keine Entscheidung.

Ich äussere mich hier weil ich g.g.f hoffe, ähnliche Situationen von anderen Leuten die schon ähnliche Erfahrung gehabt haben zu lesen und da einen Vergleich zu erwägen.


Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von PerikleZ am 29.09.2017 um 22:05:43
Wenn man, wie in deinem Fall, so eine Vorgeschichte hat, wird die Ausländerbehörde der Visumerteilung zustimmen müssen. Diese muss deine Akte bei der alten Ausländerbehörde anfordern und dann selbst eine Entscheidung treffen. Das alles braucht immer Zeit und muss erstmal nichts schlechtes bedeuten.

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von AVNI am 01.10.2017 um 08:03:35

PerikleZ schrieb am 29.09.2017 um 22:05:43:
Wenn man, wie in deinem Fall, so eine Vorgeschichte hat, wird die Ausländerbehörde der Visumerteilung zustimmen müssen. Diese muss deine Akte bei der alten Ausländerbehörde anfordern und dann selbst eine Entscheidung treffen. Das alles braucht immer Zeit und muss erstmal nichts schlechtes bedeuten.


Danke dir für die hoffnungsvolle Wörter... Aber dieses langziehen ist wirklich unerträglich, zumal es auch darum geht, dass ich einen Vertrag habe, den ich mit grosse Bemühungen und Kosten gewonnen habe, nach mehrere Auswahlverfahren, Tests, Vorstellungsgesprächs, etc etc... wobei ich dafür innerhalb 7 Monate dazu noch 8 Flugreisen nach DE und zurück hinter mir bringen müsste...

Titel: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DE
Beitrag von AVNI am 05.10.2017 um 17:46:51
Guten Tag,

Kann mir vielleicht jemand helfen ? - Dieses Thema habe ich vor einem Monat angesprochen und bekamm leider nur 3 Beiträge...)

Ich habe am 08.08.2017 einen Visum bei de AV in Albanien zwecks Beschäftigung beantragt, habe den Arbeitsvertrag auch mit abgegeben, und letztens vor 5 Wochen auch den Vorabzustimmungsbescheid § 18 ff Beschv der BA vorgelegt.
Nun warte ich auf das Visum, aber habe Bedenken dass es vielleicht schief laufen kann, den vor 13 Jahren wurde ich in DE strafrechtlich zu einer 3.5 Jahren Haftstrafe verurteilt -Geldfälschung- die ich auch abgesetzt habe und im Anschluss abgeschoben wurde.
Nun sind die Eintragungen aus dem BZR gelöscht, mein Führungzeugnis hat mittlerweile seit mehr als einem Jahr keine Eintragungen mehr, und sogar die Abschiebungsverfügung ist seit dem Jahr 2011 beendet.
Mittlerweile sind es mehr als 8 Wochen seit der Antragstellung und ich höre immer noch nichts, obwohl ich in 3 Wochen laut Vertrag das Arbeitsverhältnis anfangen muss.

Können meine o.g. Vorgeschichten aus der Voraufenthaltszeit schon dazu führen dass mir das Visum von der ABH (durch die Stellungnahme) oder sogar von der AV abgelehnt wird ?
Kann der o.g.Tat immernoch eine schwerwiegende (oder überhaupt eine) Ausweisungsinteresse begründen, trotz der Beendigung der Einreisesperre seit 6 Jahren ?
Vielen Dank im Voraus

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DE
Beitrag von Aras am 05.10.2017 um 17:52:27
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1504673572/0#0

Und was erwartest du für Antworen?*

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DE
Beitrag von AVNI am 05.10.2017 um 18:05:58
Ich habe keine grosse Erwartungen, nur erwarte ich dass vielleicht im Forum ähnliche Fälle betrachtet wurden sowie fachliche Meinungen
In meinem Wissen, gibt es hier im Forum Leute die Fachlich vieles erklären können, die nicht nur ähnliches gelesen und beantwortet haben, sondern auch vieles dazu (Tipps, Erwartungen, Erfahrungen, Aussichten...etc...) geben könnten...
Oder etwa nicht ?!

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DE
Beitrag von Aras am 05.10.2017 um 20:00:51
So wie ich das sehe hast du von drei fachlich qualifzierten Personen Antworten erhalten. Von einem Bundespolizisten, einem langjährigen Flüchtlingshelfer und einem Konsulatsangehörigen.

Du kannst niemanden zwingen, deine Fragen zu beantworten. Es zeugt aber von Respekt, wenn man seinen alten Thread weiterführt, damit man selber oder andere die bereits abgegebenen Einschätzungen mit in die Antwort einfließen lassen kann.

So wie du das jetzt gemacht hast, hast du eigentlich alle bereits erteilten Antworten zu deiner Frage als belanglos entwertet. Und da sehe ich auch ein Motivationsproblem für Andere dir zu antworten.

Denn im Leben sind die Hilfesuchenden am "schlimmsten", die einen um Rat fragen und danach zu jemand anderem gehen und diesen um Rat fragen. Denn das zeugt von fehlendem Vertrauen in die ratgebende Person.

Du kannst natürlich darauf beharren, dass du keine großen Erwartungen hast. Aber das sind zumindest meine Erwartungen und ich vermute auch die Erwartungen der anderen Foristen, die hier freiwillig helfen.

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DE
Beitrag von AVNI am 05.10.2017 um 20:55:28

Aras schrieb am 05.10.2017 um 20:00:51:
Du kannst niemanden zwingen, deine Fragen zu beantworten. Es zeugt aber von Respekt, wenn man seinen alten Thread weiterführt, damit man selber oder andere die bereits abgegebenen Einschätzungen mit in die Antwort einfließen lassen kann. 

Natürlich nicht, dies habe ich weder getan noch bezweckt. Die Tatsache dass ich immerwieder versuche Antworten zu bekommen, hat vielleicht damit zu tun, dass während ich zahllose Antworten von anderen Fällen hier lese, und bei meinem Fall kaum was zu lesen ist, denke ich natürlich dass ich technischerweise irgend etwas falsch gemacht habe, und mein Beitrag überhaupt nicht gelesen wurde...

Aras schrieb am 05.10.2017 um 20:00:51:
So wie du das jetzt gemacht hast, hast du eigentlich alle bereits erteilten Antworten zu deiner Frage als belanglos entwertet. Und da sehe ich auch ein Motivationsproblem für Andere dir zu antworten. 

Das war bestimmt nicht mein Absicht oder gar mein Ziel. Wenn dies so aussieht, und ich damit diesen Eindruck vermittelt habe, dann kann ich mich nur entschuldigen. Dass es ein Betrag eines Bundespolizisten, einem langjährigen Flüchtlingshelfer und einem Konsulatsangehörigen bei meinem Fall gab, erfahre ich erst jetzt. Ich bin neu hier und kenne niemand woher er kommt und was er genau tut...

Und zuletzt:
Ich kenne Dich nicht, und genau so wenig/viel kennst du mich... . Aber es ist irgendwie geschmacklos, solche Formulierungen zu lesen, von irgendeinem der vielleicht nicht gut drauf ist oder sein will.
Ich dachte wohl, hier können Leute Meinungen lesen, danach fragen oder gar Meinungen tauschen. Ich hätte nie gedacht dass es auch mal nicht unmöglich ist, abgewiesen zu werden, so wie es keinem von denen deren Beiträge hier ich gelesen habe, die sogar Totschlag, oder Kindermissbrauch, oder Vergewaltigung begangen haben, den Tat gar nicht eingesehen haben oder einsehen wollen, und hier eine merkwürdige höffliche Behandlung bekommen, sogar mit Ratschläge und Tipps wie man die Behörden umgehen kann, um wieder einzureisen als wäre NICHTS passiert...

"...Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft...", und dazu gehören auch "Idioten" wie ich die darauf glauben oder Hoffnungen bauen !


Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DE
Beitrag von Aras am 05.10.2017 um 21:13:24

ALVANIOS schrieb am 05.10.2017 um 20:55:28:
Ich dachte wohl, hier können Leute Meinungen lesen, danach fragen oder gar Meinungen tauschen. Ich hätte nie gedacht dass es auch mal nicht unmöglich ist, abgewiesen zu werden, so wie es keinem von denen deren Beiträge hier ich gelesen habe, die sogar Totschlag begangen haben, den Tat gar nicht eingesehen haben oder einsehen wollen, und hier eine merkwürdige hoffliche Behandlung bekommen, sogar mit Ratschläge und Tipps wie man die Behörden umgehen kann, um wieder einzureisen als wäre NICHTS passiert...

Worauf möchtest du hinaus?

Hat jemand Totschlag begangen und er hat hier umfassendere Beratung bekommen als du? Ich würde jetzt auch nicht behaupten, dass ich mich in meinem Beitrag überhaupt nur im Ton vergriffen hätte. Denn du scheinst ja auch einer zu sein, der schlauer ist als der Durchschnitt und darum hat mich das Eröffnen eines neuen Threads verwundert.



ALVANIOS schrieb am 05.10.2017 um 20:55:28:
Natürlich nicht, dies habe ich weder getan noch bezweckt. Die Tatsache dass ich immerwieder versuche Antworten zu bekommen, hat vielleicht damit zu tun, dass während ich zahllose Antworten von anderen Fällen hier lese, und bei meinem Fall kaum was zu lesen ist, denke ich natürlich dass ich technischerweise irgend etwas falsch gemacht habe, und mein Beitrag überhaupt nicht gelesen wurde...


Ich bin mir sicher, dass dein Beitrag schon von anderen Foristen gelesen wurde. Nur bei dir liegen hauptsächlich theoretische Fragen vor. Das hier ist aber ein Forum für Praktiker, was bedeutet, dass es hier nicht darum geht seitenlange Gutachten über fiktive Fälle zu schreiben sondern im konkreten Fall zu helfen. Wenn du die Fragen anderer dazu vergleichst, dann wirst du erkennen, dass bei den anderen Fällen in der Regel zumindest eine Antwort von der Behörde vorliegt. Aber bei dir liegt noch nicht mal das vor.

Und Prognosen will auch keiner abgeben.

Aber zu deinem Fall:

ALVANIOS schrieb am 05.10.2017 um 17:46:51:
Können meine o.g. Vorgeschichten aus der Voraufenthaltszeit schon dazu führen dass mir das Visum von der ABH (durch die Stellungnahme) oder sogar von der AV abgelehnt wird ?

Da die Erteilung des Visums im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde liegt, muss zwischen deinem Interesse auf Aufenthalt und Erwerbstätigkeit in Deutschland und dem Allgemeininteresse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf der anderen Seite abgewogen werden. Man kann dir nicht die alten Straftaten entgegen halten. Man kann aber bspw. ein Führungszeugnis aus deinem Heimatstaat fordern um da zu schauen ob das Interesse auf Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gewahrt werden würde, wenn man dich einreisen lässt.


ALVANIOS schrieb am 05.10.2017 um 17:46:51:
Kann der o.g.Tat immernoch eine schwerwiegende (oder überhaupt eine) Ausweisungsinteresse begründen, trotz der Beendigung der Einreisesperre seit 6 Jahren ?

Nein, siehe § 51 BZRG. Aber man wird wie oben geschrieben genauer schauen und abwägen müssen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__51.html

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DE
Beitrag von Saxonicus am 05.10.2017 um 21:25:44

ALVANIOS schrieb am 05.10.2017 um 20:55:28:
Ich hätte nie gedacht dass es auch mal nicht unmöglich ist, abgewiesen zu werden...

Man hat Dich doch nicht abgewiesen. Deine Anfrage wurde nach besten Wissen und Gewissen beantwortet und auch auf Deinen neuen Thread zum gleichen Sachverhalt hat man reagiert. Es sind aber hier keine Hellseher zugange und so kann Dir niemand mit hundertprozentiger Sicherheit voraussagen, wie die Entscheidung der ABH ausfallen wird.

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von KaGe am 06.10.2017 um 11:50:59

ALVANIOS schrieb am 05.10.2017 um 17:46:51:
Nun warte ich auf das Visum,


Du könntest ganz unabhängig von den Antworten hier im Forum eine schriftliche Sachstandsanfrage stellen.
Das ist quasi eine höfliche Erinnerung, dass du auf eine Entscheidung der AV wartest.
Du könntest auch darauf hinweisen, dass dein Arbeitsvertrag am xx beginnt.


übrigens: Dein Thread wurde 816mal gelesen.

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von AVNI am 06.10.2017 um 14:58:25
Hallo KaGe,

danke für die Vorschläge.
Zur Zeit beantworten sowohl die ABH als auch die AV gar keine EMails von mir.
Ich habe am 28.08 einen EMail an die ABH geschickt und 2 Tage später kamm die Antwort dass sie sich Zeit lassen werden weil sie mehere Anträge von Studenten haben die im September an die UNI's anfangen werden. Die zweite Anfrage vom 26.09 via EMail wurde gar nicht beantwortet.
Ich habe ebenfalls im August einen EMail an die AV in Albanien geschickt, und 2 Tage später kamm die Antwort das der Antrag in die Bearbeitung sei und ich werde zur gegebenen Zeitpunkt kontaktiert. Die zweite Anfrage von letzter Woche wurde ebenfalls nicht beantwortet.

Die Anfragen von mir waren mehr als höflich, während die Antworten kaum etwas zur Klarheit beigetragen haben.
Vor kurzem habe ich einen Anwalt vor Ort eingeschaltet, der einen EIL-Schreiben an die ABH gesendet hat, darauf hinweisend dass mein Arbeitsvertrag bald (in 3 Wochen) beginnt. Er hat ebenfalls keine Rückmeldung von der ABH.

In so einen Situation, es ist mir unmöglich sonst noch etwas zu unternehmen. Daher versuche ich da wo ich kann über ähnliche Fälle zu lesen, um irgendwie eine Klarheit zu bekommen, ob es normal ist oder das was mir jetzt passiert oder mache ich mir nicht umsonst Gedanken ?

Sogar mein Anwalt heute, hat vorgeschlagen, dass wenn die ABH überhaupt nicht reagiert, und ich verpasse mit höchster Wahrscheinlichkeit den Arbeitsanfang, muss ich schon jetzt in Erwägung ziehen, meinen Arbeitgeber zu kontaktieren und bitten einen anderen Vertrag mit geänderten Datum zu stellen... !!!

Mache ich mir jetzt etwa unnötig Sorgen ... ?!

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von Aras am 06.10.2017 um 15:05:06
Was ist denn ein EIL-Schreiben?


Zitat:
Hallo Ausländerbehörde,
es eilt.
Gruß Anwalt.


Im Ernst...

ist der Antrag überhaupt bei der Ausländerbehörde angekommen? Hast du beim BVA in Köln angerufen und gefragt ob die Akte überhaupt schon in deinem Zielort ist?

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von AVNI am 06.10.2017 um 15:36:45

Aras schrieb am 06.10.2017 um 15:05:06:
Was ist denn ein EIL-Schreiben?

Damit ist gemeinnt dass er die schnelle Bearbeitung ersucht hat, da der Antrag schon längst in Bearbeitung ist, und keine rechtliche Gründe gab, die Bearbeitung so lange bei seite liegen zu lassen, während der erster Arbeitstag schon näher rückt.

Aras schrieb am 06.10.2017 um 15:05:06:
ist der Antrag überhaupt bei der Ausländerbehörde angekommen? Hast du beim BVA in Köln angerufen und gefragt ob die Akte überhaupt schon in deinem Zielort ist?

Der Antrag is schon 10 Tage später nach der Antragstellung online an die ABH eingegangen, und 12 Tage danach auch als Formblattantrag (Originalantrag) angekommen. Dies haben mir sowohl das Auswärtige Amt als auch BVA in Köln via Email bestätigt, als ich ebenfalls via Email dort Angefragt habe.

Also, die ABH "besitzt" schon der Formblattantrag (Originalantrag) seit über 40 Tage

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von Aras am 06.10.2017 um 15:46:08
Ja und was erwartest du davon, wenn ein Anwaltsschreiben an die gleiche Stelle kommt wo du auch schon geschrieben hast? Ja zur Kenntnis genommen und in die Akte gelegt. Fertig.

Versuch es lieber beim Oberbürgermeisteramt oder beim Landratsamt.

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von AVNI am 06.10.2017 um 17:00:14

Aras schrieb am 06.10.2017 um 15:46:08:
Versuch es lieber beim Oberbürgermeisteramt oder beim Landratsamt.

Es gibt kaum ein Institution des Bundes und des Landes wo ich nicht geschrieben habe, und zwar:

-Bei Innenministerium des Landes
-Bei Innenministerium des Bundes
-Ausw. Amt Abt. 509
-BVA
-Bundesbeauftragte für Integration
-Landesbeauftragte für Integration
-Oberbürgermeister des Stadts
-Regierungspräsidium-Referat - Staatsangehörigkeits- und Personenstandsrecht, Eingliederung, Spätaussiedler und Ausländerrecht

und alle schreiben in etwa (mehr oder weniger) das gleiche :
"...[i]Diese können wir nicht beeinflussen, so dass ich auch nur hoffe, dass dort schnell eine Zustimmung erteilt wird. Im Internet konnte ich folgende E-Mail Adresse ausfindig machen : auslaenderbehoerde@xxx.xxxxx.de
Ich hoffe meine Information hilft Ihnen weiter und bedaure, dass ich nicht direkt helfen kann...
[/i]."

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von PerikleZ am 06.10.2017 um 18:32:04

ALVANIOS schrieb am 06.10.2017 um 15:36:45:
Also, die ABH "besitzt" schon der Formblattantrag (Originalantrag) seit über 40 Tage

Das ist überhaupt nichts ungewöhnliches. Die ABH mag zwar deinen Antrag haben, aber wartet vermutlich noch auf deine Ausländerakte, die bei einer anderen ABH geführt wird. Dieser Umstand allein kann die Bearbeitung um mehrere Wochen verzögern. Die Bearbeitung von Beteiligungsfällen bei denen ein Anspruch auf Erteilung (z.B. Familiennachzug) dauert häufig länger!

Gemäß Merkblatt der Botschaft Tirana, sollen Antragsteller, die ein Visum zur Arbeitsaufnahme nach § 26 Absatz 2 BeschV (sog. Westbalkanregelung), die einen längerfristigen Voraufenthalt in Deutschland hatten, eine Vorabzustimmung der Ausländerbehörde mitbringen:

http://www.tirana.diplo.de/contentblob/4648770/Daten/7817277/170203_WBRegelung_Arbeitsaufnahmede.pdf

Das hast du nicht gemacht. Über eine lange Bearbeitungszeit musst du dich deshalb nicht wundern.

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von AVNI am 06.10.2017 um 19:00:42

PerikleZ schrieb am 06.10.2017 um 18:32:04:
Gemäß Merkblatt der Botschaft Tirana, sollen Antragsteller, die ein Visum zur Arbeitsaufnahme nach § 26 Absatz 2 BeschV (sog. Westbalkanregelung), die einen längerfristigen Voraufenthalt in Deutschland hatten, eine Vorabzustimmung der Ausländerbehörde mitbringen:

http://www.tirana.diplo.de/contentblob/4648770/Daten/7817277/170203_WBRegelung_A...

Das hast du nicht gemacht. Über eine lange Bearbeitungszeit musst du dich deshalb nicht wundern.


Hallo PerikleZ,

Der Link worauf du dich beziehst, informiert über Regelungen vom 01.09.2017. Ich habe den Antrag am 08.08.2017 und damals hat man mir nichts davon erzählt. Ich habe sogar bei der Botschaft mehrere Unterlagen abgeben wollen, und die haben darauf bestanden dass sie die nicht brauchen, und alles was sie brauchen war von mir vollständig abgegeben.

Nun meine Frage : wie lange ist ein solche lange Bearbeitungszeit, und wird sich ABH auch auf dem Vetragsgemässe Arbeitsanfang konzentrieren ? Also werden sie im Hinblick auf dem Vetragsdatum entscheiden ? Oder können sie noch längere Bearbeitungszeiten gebrauchen über den Tag hinaus, so dass ich die Stelle verlieren werde ?

Ich habe nämlich 3-4 Leute am Tag der Antragstellung dort vor Ort bei der AV gefragt, und sie hatten alle die selbe Situation gehabt, und zwar : ab dem Tag der Abgabe der Vorabzustimmungsbescheid der BA, hatte es circa 1 Woche gedauert und sie wurden angerufen um das begehrte Visum abzuholen....
Ist es nicht merkwürdig dass dies nicht mein Fall ist, während ich den o.g. Bescheid schon seit 5 Wochen abgegeben habe und höre immer noch nichts ? Noch nicht mal eine Rückmeldung von der ABH...?!

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von PerikleZ am 06.10.2017 um 20:03:45
Der Hinweis auf die Vorabzustimmung der ABH stand auch in den früheren Fassungen und ist nicht erst seit dem 01.09.2017 gültig.

Dein Fall ist ja nicht vergleichbar, weil in deinem Fall nach § 31 AufenthV die zuständige ABH zustimmen muss, weil du einen Voraufenthalt in Deutschland hattest.

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von AVNI am 06.10.2017 um 20:12:41
Wie lange ist ein solche lange Bearbeitungszeit, und wird sich ABH auch auf dem Vetragsgemässe Arbeitsanfang konzentrieren ? Also werden sie im Hinblick auf dem Vetragsdatum entscheiden ? Oder können sie noch längere Bearbeitungszeiten gebrauchen über den Tag hinaus, so dass ich die Stelle verlieren werde ?

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von reinhard am 06.10.2017 um 21:20:50

ALVANIOS schrieb am 06.10.2017 um 20:12:41:
Oder können sie noch längere Bearbeitungszeiten gebrauchen


Die Bundesregierung hat dazu gerade eine Statistik vorgelegt: In zwei Drittel der Anträge klappt es, in einem Drittel nicht.

Wie es bei Dir sein wird, wirst Du als erster erfahren. Wir können das nicht wissen.

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von AVNI am 06.10.2017 um 21:57:25

reinhard schrieb am 06.10.2017 um 21:20:50:
Die Bundesregierung hat dazu gerade eine Statistik vorgelegt: In zwei Drittel der Anträge klappt es, in einem Drittel nicht.


Von welchen Bundesregierung sind Gesetze wie diese verabschiedet :

- Bei Fachkräften und Familienangehörigen, die aufgrund von Voraufenthalten der Zustimmungspflicht der Ausländerbehörde unterliegen, gilt für die Visumanträge ein Schweigefristverfahren- 3 Wochen und 2 Arbeitstage .(§ 31 Abs (1) Satz 3/3) Zustimmung der Ausländerbehörde zur Visumerteilung

oder gar Projektberichte wie diese zugestimmt :

...Da in den Ausländerbehörden viele andere Vorgänge bearbeitet werden, kann es dazu kommen, dass eine Zustimmungsanfrage zu einem Visumantrag zunächst liegen bleibt und damit das Verfahren verlängert wird. Um dies zu vermeiden gibt es in der Praxis folgende Ansätze: Priorisierung: Anträge und Vorgänge bestimmter Fallgruppen – wie Fach- und Führungskräfte – werden prioritär bearbeitet, also vorgezogen.
Liegen einer Sachbearbeiterin oder einem Sachbearbeiter bspw. noch fünf Anträge auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels für Studierende zur Bearbeitung vor und geht dann eine Zustimmungsanfrage im Visumverfahren einer Fachkraft ein, so würde letztere „außer der Reihe“ umgehend bearbeitet...


Oder sind vielleicht nicht alle gleich zu behandeln ?

Ich glaube langsam dass wenn es bei mir der Fall wird, dass die Bearbeitungszeit über die annehmbare Zeit hinaus geht, während ich alle erforderlichen Unterlagen seit mehrere Wochen vorgelegt habe, und mehrmals höfflich darum bat, das Verfahren im Hinblick auf die Arbeitszeit die immer näher rückt zu beschleunigen, vielmehr als Willkürliches Verhalten zu betrachten ist, als sonst etwas anderes... (es ist nur meine Meinung, und anderes kann ich leider nicht in Betracht ziehen)

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von PerikleZ am 06.10.2017 um 23:16:57
Die Dauer des Schweigefristverfahrens ist nicht gleichzusetzen mit einer maximalen Bearbeitungsdauer. Im Schweigefristverfahren gilt die Zustimmung nur dann als erteilt, wenn nicht die Ausländerbehörde der Erteilung des Visums binnen zehn Tagen nach Übermittlung der Daten des Visumantrages an sie widerspricht oder die Ausländerbehörde im Einzelfall innerhalb dieses Zeitraums der Auslandsvertretung mitgeteilt hat, dass die Prüfung nicht innerhalb dieser Frist abgeschlossen wird.

Du hast kein Visum als "Fachkraft" beantragt, sondern nach § 26 Abs. 2 BeschV i.V.m. mit § 18 Absatz 2 AufenthG. Es besteht kein Anspruch auf Erteilung eines Visums nach § 18 AufenthG. Für Studenten besteht hingegen seit dem 01.08.2017 ein Anspruch auf Erteilung eines Visums.

Nochmal: Die längere Bearbeitungszeit liegt an deiner Vorgeschichte. Nur deswegen wird überhaupt die Ausländerbehörde beteiligt.

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von AVNI am 07.10.2017 um 05:35:04
Gibt es überhaupt einen gesetzlichen Frist in so einem Fall wie in meinem ? Wenn JA, ist der Frist bindend für die ABH ?

Als ich bei Regierungspräsidium X vor 3 Wochen via EMail anfragte, mit der Bitte um Hilfeersuchen eines möglichen Einsatzes zwecks Beschleunigung der Bearbeitung, bekamm ich diese Rückmeldung :

Sehr geehrter Herr xxx,

wir können Ihnen mitteilen, dass der am 30.08.2017 bei der Stadt XXXX eingegangene Formblattantrag dort in Bearbeitung ist. Die fristgemäße Entscheidung wurde von der Stadt XXXX zugesichert..

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von Petersburger am 07.10.2017 um 09:44:18

ALVANIOS schrieb am 06.10.2017 um 20:12:41:
wird sich ABH auch auf dem Vetragsgemässe Arbeitsanfang konzentrieren ?

Das wird sie im Regelfall nicht.
Falls bestimmte Fallgruppen priorisiert behandelt werden, wird der Antrag auch dort in der Reihenfolge des Eingangs behandelt werden.


ALVANIOS schrieb am 06.10.2017 um 21:57:25:
und mehrmals höfflich darum bat, das Verfahren im Hinblick auf die Arbeitszeit die immer näher rückt zu beschleunigen, vielmehr als Willkürliches Verhalten zu betrachten ist,

Oh, diese "Willkür" übe ich auch regelmäßig aus. Regelmäßig bearbeite ich Anträge willkürlich in der Reihenfolge des Eingangs.

Ebenso regelmäßig bekomme ich Anträge auf den Tisch - und das geht jetzt nicht um Deinen Fall, sondern ist eine Prinzip-Aussage -, wo zu erkennen ist, dass auf Seiten des Antragstellers oder seiner Referenz (Arbeitgeber, Uni, Verwandte) eine Priorität nicht zu erkennen ist: Eine möglichst frühzeitige Antragsabgabe.

Warum sollen diejenigen, die rechtzeitig und planvoll vorgehen, länger warten als Hau-Ruck-Entschlossene oder gar Bummler?

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von AVNI am 07.10.2017 um 11:32:54
Das heisst also dass ich kaum Chancen  haben werde, dass mein Antrag vor dem Arbeitsbeginn bearbeitet wird...

Denn wenn es um planvolles Vorgehen geht, habe ich relativ früh genug den Antrag gestellt (Antragstellung am 08.08.2017 während Arbeitsanfang laut Vertrag im ersten Novemberwoche ist). Auf der Seite der AV heisst es 8-10 Wochen (in Regelfall auch bis 12 Wochen Bearbeitungszeit).
Aber so wie es aussieht, wenn die ABH gar nicht auf dem Arbeitsanfang konzentriert, und dabei auch eine Rückmeldung mehr gibt, wird mein Fall sehr wahrscheinlich gar nicht rechtszeitig auf dem Tisch kommen...

Oder liege ich etwa falsch ?

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von Aras am 07.10.2017 um 11:43:55
Wir können nicht in die Zukunft sehen.

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von AVNI am 07.10.2017 um 12:00:53

Aras schrieb am 07.10.2017 um 11:43:55:
Wir können nicht in die Zukunft sehen.

Ich erwarte auch keine Hellseheraussagen hier. All das was ich erwarte sind nur Aussagen die sich auf Erfahrungen beziehen...
Also, ihr seid seit Jahren sowohl in diesen Foren als auch Berufstätig in der Branche, und könnt mir möglicherweise mehr aus diese Erfahrungen erzählen als ich nur vermuten kann...

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von Aras am 07.10.2017 um 12:28:11
Ja und die Erfahrung besagt, dass jeder Fall ein Einzelfall ist.

Alle Anträge müssen nach Eingang bearbeitet werden, Art. 3 GG. Jedoch besagt das Gleichheitsgebot aus Artikel 3 GG auch, dass ungleiche Fälle nicht gleich behandelt werden müssen. Also erfolgt eine Priorisierung der Fälle nach Billigkeitsgesichtspunkten(Billigkeit = Gerechtigkeit). Wenn also bereits eine Priorisierung erfolgt, dann werden diese Fälle nur vorgezogen. Sofort entschieden kann nur wenn alles entscheidungsrelevante gegeben ist und die Sach- und Rechtslage einfach. Ansonsten muss man eben weitere Erkenntnisquellen oder ähnliches heranziehen.

Dein Fall ist nicht einfach.

Was willst du hier lesen?

Dir wurde von der Stadt X eine fristgerechte Bescheidung zugesichert. Was willst du von uns hier lesen, wenn du von amtlicher Stelle bereits die Zusicherung hast, dass diese rechtzeitig entscheiden?


Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von KaGe am 07.10.2017 um 12:32:31
Alle erfahrenen Foristen haben dir geantwortet, woran die lange Bearbeitungsdauer wahrscheinlich in deinem Fall liegt und dass hier niemand weiss, wie viele Tage oder Wochen es ausgerechnet bei DIR noch dauern dürfte.
So eine Aussage wirst du hier nicht bekommen.
Selbst, wenn ein User ähnliche Vorgeschichte hätte, identisch wird die Bearbeitung nicht sein können.

Da die ABH und andere dir mind. einmal auf Anfrage geantwortet haben, werden sie das nicht immer wieder tun, wenn sich an der aktuellen Situation nichts geändert hat. Die Behörden wären sonst über die Maßen nur damit beschäftigt, solche Anfragen zu beantworten---wann sollen sie dann die Vorgänge möglichst schnell bearbeiten?
Es fragen nicht nur Antragsteller per mail oder Brief an, sondern stehen auch persönlich Schlange--- nur um persönlich zu fragen, ob es heute was neues gäbe.
Da du auch sehr viele andere Stellen angeschrieben hast und sich trotzdem noch nichts ergeben hat----wirst du Geduld haben müssen.

Hast du auch deinen zukünftigen AG informiert?
Wenn der deine Situation kennt, reagiert er hoffentlich mit einer kleinen Änderung im Vertrag.
Arbeitsbeginn dann eben zB 1 Monat später.
oder ganz kulant ----ab 1.1.2018

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von AVNI am 07.10.2017 um 16:27:54

KaGe schrieb am 07.10.2017 um 12:32:31:
Hast du auch deinen zukünftigen AG informiert?
Wenn der deine Situation kennt, reagiert er hoffentlich mit einer kleinen Änderung im Vertrag.
Arbeitsbeginn dann eben zB 1 Monat später.
oder ganz kulant ----ab 1.1.2018

Und wenn er überaupt keine Aenderung vornimmt, was dann ? D.h. ich verliere die Stelle wofür ich mich 1 Jahr lang bemüht habe, mehrere Flugreisen in Anspruch genommen habe, mehrere Auswahlverfahren und Tests durchmachen musste etc... .
Ich habe sogar dafür gesorgt, um immer dran zu bleiben zwecks Termine bei der AV, dadurch dass ich seit Januar 2017 in regelmässigen Zeitabstände, Termine bestellte und danach stornierte, damit ich keine Verzogerung erlebe, falls der Vertrag zustande käme...

Und jetzt brauche ich nur noch eine verspätete Bescheidung (oder gar eine Ablehnung), damit alles verloren geht...?!

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von AVNI am 07.10.2017 um 16:41:56

Aras schrieb am 07.10.2017 um 12:28:11:
Was willst du von uns hier lesen, wenn du von amtlicher Stelle bereits die Zusicherung hast, dass diese rechtzeitig entscheiden? 

Mit dem Satz habe ich einen Problem, und zwar : Was ist unter "...rechtszeitig entscheiden..." zu verstehen ?

-Rechtszeitig im Sinne der gesetzlichen Fristen (wenn JA, um welche Fristen geht es genau- Was schreibt das Gesetz vor- wenn es überhaupt klare Vorschriften gibt- ?)
-Rechtszeitig im Sinne der Vertragsfristen ? (Wenn JA, habe ich keinen Grund mehr zu besorgt zu sein was die Fristen angeht...)

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von Aras am 07.10.2017 um 16:45:40
Offensichtlich ist damit gemeint, dass die Entscheidung rechtzeitig vor Arbeitsantritt ergeht (positiv oder negativ).

Aber ich bin selber kein Fan von solchen Aussagen, da man nichts drauf geben kann.

Du kannst nur eine Woche vorher nochmal fragen wieso diese ihre Zusage nicht einhalten. Dann wird ggf. nochmal Druck aufgebaut.

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von AVNI am 07.10.2017 um 17:05:27

Aras schrieb am 07.10.2017 um 16:45:40:
Aber ich bin selber kein Fan von solchen Aussagen, da man nichts drauf geben kann.

Du kannst nur eine Woche vorher nochmal fragen wieso diese ihre Zusage nicht einhalten. Dann wird ggf. nochmal Druck aufgebaut.

Das ist etwas womit ich wirklich etwas anfangen kann, also eine klare und hilfreiche Antwort. Es macht auch Sinn.
Weil wie gesagt, mit solche Aussagen die eine "Rechtszeitig zugesicherte Bearbeitung" aussrechen, kann man wirklich nichts anfangen.
Sie sind Antworten ohne Antworten

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von Petersburger am 07.10.2017 um 17:39:05
Da ich die Zeiten in Deinem Fall heute Vormittag noch nicht kannte, ein kleiner Tip, der bei mir helfen würde:

Beginne Deine Anfrage bei der ABH mit einem Hinweis auf diese Abläufe.

Weit mehr als 90% solcher Anfragen, die mich erreichen, kommen von den vorhin thematisierten Hau-Ruck-Entschlossenen und Bummlern. Daher werden pauschal ablehnende Abworten zu mehr als 90% auch dem Fall gerecht.

Erkenne ich im Gespräch, dass da jemand wirklich schon länger wartet und sich offenbar planmäßig / rechtzeitig bemüht hat, dann hole ich mir seinen Antrag auch schon auf den Tisch und schaue, was ich machen kann.

Sollte Dein zuständiger SB ähnlich handeln ...

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von AVNI am 07.10.2017 um 19:09:14

Petersburger schrieb am 07.10.2017 um 17:39:05:
Erkenne ich im Gespräch, dass da jemand wirklich schon länger wartet und sich offenbar planmäßig / rechtzeitig bemüht hat, dann hole ich mir seinen Antrag auch schon auf den Tisch und schaue, was ich machen kann.

Sollte Dein zuständiger SB ähnlich handeln ...


Es ist richtig was du da meinst, und ich werde unten wort-wörtlich zitieren was ich in meine Anfrage u.a. geschrieben habe :
"...Jetzt bin ich soweit und habe es geschafft diesen Vertrag zu bekommen (nach einem sehr langen und nicht leichten Weg von unzahlen von erfolgreichen Auswahlverfahren, Prüfungen, Vorstellungsgesprächen und Mediz. Tests&Gutachten die ich selbst und auf eigene Faust finanziert habe, und zuletzt nach erfolgreich ausgeübten Ueberzeugung bei dem o.g. Unternehmen)..."
Ich bin daher bereit alles in meiner Macht stehenden Möglichkeiten einzusetzten und auszuschöpfen, damit das Prozedere nicht durch noch längere Wartezeiten gehemmt wird.
Bin bereit sogar wenn es notwendig erscheinnt um (falls diese in Frage kommt) bei der Bearbeitung abhelfen zu wollen, zwecks:

- Vorsprache bei Ihnen,
  oder etwa
- Vorsprache zur Uebersendung der Ausländerakte von der Ausländerbehörde des vorherigen Wohnortes XXXXXX an die Ausländerbehörde XXXXXX (falls dies noch nicht geschehen ist und von erheblichen Verzögerungen bis zum Eingang der o.g. angeforderten Ausländerakte berichtet worden ist, und sie auf sich warten lässt )...,
  oder auch
- Persönlichen Vorlegen des Originals der bereits erteilten Vorabzustimmungsbescheid der AMZ-Behörde vom 21.08.2017 (falls Sie es noch nicht bekommen haben, obwohl dieses schon am 04.09.17 bei der Botschaft im Original vorgelegt wurde)..., etc..,

noch mehrere andere Flugreisen nach DE im Kauf zu nehmen, um zur Gewinnung der Zeit beizutragen, sodass ich bei dem Unternehmen Pünktlich erscheinen kann.


Und auf diese Darstellung (die bei der zweiten Anfrage unter mehrmaliges Bitten auf Verzeihen geschildert wurde) kam keine Rückmeldung... .

Ich habe für die besagte Stelle nicht nur Zeit, Mühe, Energie etc...,  sondern vieles mehr (u.a auch Tausende von Euros) investiert, damit ich zumindest das tue was ich tun kann...  und jetzt fühle ich mich wie im Vakuum...



Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von KaGe am 07.10.2017 um 20:41:26

ALVANIOS schrieb am 07.10.2017 um 16:27:54:
Und wenn er überaupt keine Aenderung vornimmt, was dann ?


Das weiß hier auch keiner.
Ich fragte dich, OB du den AG informiert hast.
Da gibts nur ja oder nein.

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von AVNI am 07.10.2017 um 21:09:01

KaGe schrieb am 07.10.2017 um 20:41:26:
Ich fragte dich, OB du den AG informiert hast.

Das habe ich erhlich gesagt nicht getan.

Der Grund ist weil ich Angst habe dass ich dadurch die Stelle eins für alle Mal verlieren werde. Und zwar entweder weil AG dann keine Wille zeigt, oder vielleicht das wird dazu führen dass durch eventuelle Kenntise die dort vor Ort miteinander haben könnten (Geschäftsführung und Mitarbeiter der ABH), wird man seitens der AG aus informale Wege über meine alte Vorgeschichte informiert (trotz der Eintragungsfreie FZ)... .

Das bedeutet dann die Ende für mich..

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von KaGe am 08.10.2017 um 11:00:08
Mit Angst eine lange ersehnte und gute Anstellung in einer Firma zu beginnen, ist denkbarst schlecht.
Du wirst vielleicht jeden Tag denken, ob dein Chef doch was Altes über dich erfahren hat?
Andererseits: Wenn du den AG nicht informierst und nicht am 1.11. den neuen Job antrittst---- sondern am Tag vorher anrufst und die Sache erklärst---was denkt der  AG dann von dir?

Ehrlich gesagt: Du bist dann der, der den Chef gleich am ersten Tag enttäuscht. Für ihn stellt das wahrscheinlich eine größere Entäuschung dar als deine Bitte, den Vertragsbeginn nur zeitlich ein wenig zu verschieben.
Schliesslich hast du lange darum gekämpft, und das weiß der Chef doch.

Warum erklärst du nicht einfach, dass die Behörde bis jetzt leider noch keine Entscheidung getroffen hat (uU weil sie überlastet ist, was inzwischen bundesweit an der Tagesordnung ist).
Dann erkennt der AG zumindest, dass andere Ursachen den Arbeitsbeginn evtl. verzögern, die du gar nicht beeinflussen kannst.

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von AVNI am 08.10.2017 um 12:43:21

KaGe schrieb am 08.10.2017 um 11:00:08:
Warum erklärst du nicht einfach, dass die Behörde bis jetzt leider noch keine Entscheidung getroffen hat (uU weil sie überlastet ist, was inzwischen bundesweit an der Tagesordnung ist)

Ich werde es in den letzten 10 Tagen vor Arbeitsantrit in Betracht ziehen. Aber vorher, herrschen Hemmungen bei mir und gleichzeitig Gedanken dass es doch klappen wird mit der ABH und ich bekomme doch einen Bescheid innerhalb der gewünschten Zeit

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von KaGe am 08.10.2017 um 13:28:34
Tja, dann wünsche ich dir viel Glück
Und eine entspannte Zeit bis dahin
;)

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von AVNI am 09.10.2017 um 08:27:01

KaGe schrieb am 08.10.2017 um 13:28:34:
Tja, dann wünsche ich dir viel Glück

Werde ich bestimmt haben, nur die Frage stellt sich wann und ob es um Glück oder Unglück geht.
Denn es ist zweifache Sorge :
-Wird der Bescheid "rechtszeitig erlassen", oder erst dann wann alles zu spät ist...?
-Wird es ein positiver Bescheid sein...? Oder eine Ablehnung gegen ich dann remonstrieren muss (und wenn überhaupt, worauf wird sich mein Remonstration/meine Klage berufen...)?!

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von Saxonicus am 09.10.2017 um 08:47:19

ALVANIOS schrieb am 09.10.2017 um 08:27:01:
Oder eine Ablehnung gegen ich dann remonstrieren muss (und wenn überhaupt

Eine Remonstration macht nur dann Sinn, wenn Du neue handfeste Gründe vorbringen kannst, die bei der vorangegangen Antragstellung noch nicht dargelegt wurden.

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von AVNI am 09.10.2017 um 09:06:37

Saxonicus schrieb am 09.10.2017 um 08:47:19:
Eine Remonstration macht nur dann Sinn, wenn Du neue handfeste Gründe vorbringen kannst, die bei der vorangegangen Antragstellung noch nicht dargelegt wurden.

Hauptgrund ist Beschäftigung.

Gründe die gegen eine Ablehnung sprechen würden, sind nur dann vorzulegen (denke ich zumindest), wenn Ablehnungsgründe offenbart werden.

Wenn es aber nur darum geht weil ich mal vor 13 Jahren rechtskräftig zu 3,5 Jahren Freiheitsstrafe wegen meinem Straftat (die nicht zu der in § 54 ff AufentG gelisteten Straftaten gehört) verurteilt wurde, und obwohl ich jetzt :

-seit mehr als einem Jahr einen eintragungsfreie FZ habe (! verjährte aber noch nicht getilgte Eintragung !),
-seit 6 Jahren die Einreisesperre aufgehoben wurde da keine Ausweisungsinteresse mehr bestand (da Ausweisung/Abschiebung auch verbraucht wurde),
-keine Ausschreibungen zu Festnahme oder sonst etwas mehr bestehen,
-keinen (noch nicht mal einen fahrlässigen) Verstoss gegen die Gesetze in DE aber auch im Heimatland begangen habe
-Eine Straffreies Leben (12 Jahren vor und 13 Jahren nach der Tat) geführt habe

und ich noch nicht mal eine einzige Aeusserung (bsp Motivationsschreiben) bei Antragstellung abgeben dürfte, weil es hiess dass die AV nicht danach gefragt habe...
...also wenn die Ablehnung nur auf die Tatsache der alten Verurteilung beruht, ich wüsste nicht was ich noch für Gründe vorbringen könnte

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von KaGe am 09.10.2017 um 09:22:50
Weißt du was?
Bereite dich mal lieber auf deine neue Tätigkeit vor.
Falls du doch eine Ablehnung bekommst, wird dort eine Begründung genannt sein.
DANN und erst dann kannst du dich mit dem weiteren beschäftigen.

Es bringt dir auch überhaupt nichts, hier jedesmal wieder auf den Hintergrund hinzuweisen.
Wer hier in diesem Thread mitliest, hat es schon mehrfach gehabt.

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von AVNI am 09.10.2017 um 09:48:07

KaGe schrieb am 09.10.2017 um 09:22:50:
Es bringt dir auch überhaupt nichts, hier jedesmal wieder auf den Hintergrund hinzuweisen.
Wer hier in diesem Thread mitliest, hat es schon mehrfach gehabt.


Da hast du Recht, aber anstatt Gespräche mit mir selbst zu führen, fand ich es sinnvoller alles mit mehrere anderen zu teilen, die dazu nicht nur mehr wissen sondern auch fachmännlich mehr erlebt haben.
Zumal ich mich auch nicht besonders gut fühle, während ich warte und warte und in diesem Zustand kann mich noch nicht mal auf die neue Tätigkeit vorbereiten...

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von AVNI am 10.10.2017 um 09:25:58
Hallo nochmal,

Hat jemand hier im Forum eine Ahnung ob es einen gesetzlichen Pflicht oder etwa Weisungen gibt, dass die ABH bei der beabsichtigten Wohnort, die bei der letzten ABH geführten Akten anfordern MUSS, bevor sie die Bearbeitung eines Visumsantrags beendet ?

Oder KANN/DARF sie vorerst eine Vorabzustimmung erteilen anhand der bei der BVA und AZR gespeicherten Daten, und im Nachverfahren bei der Erteilung der AE die o.g. Akten einsieht und demsntsprechend FüR oder GEGEN die Erteilung der AE entscheidet ?

Ich frage deswegen weil ich heute nach der letzten Info von der ABH des letzten Wohnortes als Rückmeldung meiner Anfrage dort informiert wurde, dass die dort geführten Akten bisher von keiner anderen Behörde angefordert wurden...!!!

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von Petersburger am 10.10.2017 um 17:28:31

ALVANIOS schrieb am 10.10.2017 um 09:25:58:
im Nachverfahren bei der Erteilung der AE die o.g. Akten einsieht und demsntsprechend FüR oder GEGEN die Erteilung der AE entscheidet ?

Das ganze nationale Visumverfahren ist darauf gerichtet, dass die Entscheidung der ABH grundsätzlich *vor* der Einreise fällt.

Das vermeidet im Falle einer negativen Entscheidung alle die Probleme für den Ausländer, der - Regelfall - sich noch im Ausland aufhält, unnötige Aufwand mit "Abbruch aller Brücken" vor der Einreise nach Deutschland und dem Scherbenhaufen, vor dem man dann bei einer Rückkehr steht.
Andererseits aber eine durchzusetzende Aufenthaltsbeendigung für die Behörde...

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von AVNI am 11.10.2017 um 16:30:06

Petersburger schrieb am 10.10.2017 um 17:28:31:
Das ganze nationale Visumverfahren ist darauf gerichtet, dass die Entscheidung der ABH grundsätzlich *vor* der Einreise fällt.

Das vermeidet im Falle einer negativen Entscheidung alle die Probleme für den Ausländer, der - Regelfall - sich noch im Ausland aufhält, unnötige Aufwand mit "Abbruch aller Brücken" vor der Einreise nach Deutschland und dem Scherbenhaufen, vor dem man dann bei einer Rückkehr steht.
Andererseits aber eine durchzusetzende Aufenthaltsbeendigung für die Behörde...


Hallo nochmal,

Inzwischen ist etwas komisches b.z.w. aussergewöhnliches passiert, und zwar:
Während ich gestern nachmittag durch meinem Anwalt erfuhr,  dass die ABH die Zustimmung nach eigener Aussage genau gestern erteilt hat und habe gebetet, dass ich mich mit der Botschaft ins Benehmen setzten darf (am besten telefonische Kontaktaufnahme und gleichzeitig auch via E-Mail), bekomme ich heute eine Rückmeldung von der ABH des letzten Wohnortes, als Antwort meiner Anfrage von der letzten Woche, dass die geführten Akten heute angefordert und nach Stadt XXX (ABH der beabsichtigten Wohnortes) gesandt wurden... !

Kann es wirklich möglich sein dass eine VorabZustimmung erteilt wird während die alten Akten noch nicht mal besichtigt wurden ?

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von reinhard am 12.10.2017 um 11:31:51
Es ist wirklich sinnlos, wenn Du wieder und wieder fragst, ob etwas sein könnte.

Alles könnte sein, es sind auch mal Fehler möglich. Wir wissen es einfach nicht, weil wir die Akten nicht kennen.

Also: Ja, es könnte sein.

Was nicht sein kann, ist eine Vorabzustimmung. Die müsstest Du persönlich in Deutschland einholen und mit dem Visumantrag zusammen bei der Botschaft einreichen. Sobald Du den Visumantrag gestellt hast, kommt nur noch eine Zustimmung (oder eine Ablehnung) in Frage, weil die Zeit "vorab" ja vorbei ist.

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von AVNI am 12.10.2017 um 11:58:52

reinhard schrieb am 12.10.2017 um 11:31:51:
Also: Ja, es könnte sein.

Was nicht sein kann, ist eine Vorabzustimmung. Die müsstest Du persönlich in Deutschland einholen und mit dem Visumantrag zusammen bei der Botschaft einreichen. Sobald Du den Visumantrag gestellt hast, kommt nur noch eine Zustimmung (oder eine Ablehnung) in Frage, weil die Zeit "vorab" ja vorbei ist.


Danke dir Reinhard für diese Antwort. Ich habe mich wahrscheinlich falsch ausgedrückt, dabei meinte ish die positive Stellungnahme (also die Zustimmung) .
Mit meine Fragen möchte ich auf keinem Fall lästig sein oder wirken, aber einerseits kann ich sonst nirgendwo Ratschläge holen, und andererseits verschaffe ich mir immer noch keinen klaren Bild wie lange noch diese Ungewisheit dauern wird.


Jetzt wird behauptet dass die Zustimmung seit dem 10.10.2017 seitens der ABH schon erlassen worden ist, am gleichen Tag meldet sich die alte ABH mit der Nachricht dass die geführten Akten am Nachmitag an die neue ABH gesendet wurden, während die Botschaft hier keine Rückmeldung auf meine Anfrage gibt, und telefonisch nie zu erreichen ist...

Und die Zeit bis zum Arbeitsantritt rückt immer näher...

Ich verstehe nur Bahnhof

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von T.P.2013 am 12.10.2017 um 17:00:24
Hallo,

wichtíg ist nur die erteilte Zustimmung der ABH vom 10.10. Punkt.

Welche ABH welche Akte wann ggf. zu einer anderen ABH schickt, geschickt hat oder schicken wird, ist für Dich völlig unwichtig und muss Dich nicht interessieren.

Gruß

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von AVNI am 12.10.2017 um 17:48:13

T.P.2013 schrieb am 12.10.2017 um 17:00:24:
wichtíg ist nur die erteilte Zustimmung der ABH vom 10.10. Punkt.

Welche ABH welche Akte wann ggf. zu einer anderen ABH schickt, geschickt hat oder schicken wird, ist für Dich völlig unwichtig und muss Dich nicht interessieren.

Gruß


Das ist sehr beruhigend und ermutigend T.P.2013.
Hoffentlich nehmen sie es von der AV nicht sehr gelassen, denn wenn das Visum erteilt werden muss, und dies geschieht erst 2-3 Tage vor Arbeitsantritt, das wird sehr eng und unangenehm (muss ich mir eine Brücke suchen worunter ich "übernachten" werde, bis wann ich eine Wohnung gefunden habe...

Danke dir

Gruß

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von AVNI am 13.10.2017 um 06:16:28
Hat vielleicht jemand eine Ahnung ob:

a- Die AV auf das Originalblatt des Zustimmungsschreibens wartet (via Behördenkurier von DE nach Ausland), oder reichts es für Sie schon aus dass die Zustimmung elektronisch übermittelt wird ?
b- wie lange es ungefähr dauert ab dem Zeitpunkt wann alle von DE erlassenen Zustimmungen die AV erreichen, bis zum Entgültigen Entscheidung der AV zur Visumserteilung ?

Danke vielmals im Voraus

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von T.P.2013 am 13.10.2017 um 10:50:03
a) elektronisch reicht

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von Petersburger am 13.10.2017 um 12:44:57
b) wenn zum Zeitpunkt des Eingangs der Zustimmung alle weiteren Erteilungsvoraussetzungen geprüft und gegeben sind, kann es wenige Tage dauern, bis das Visum im Pass ist.

Aber diese Voraussetzung ist nicht immer gegeben. Immer wieder sind seitens der AV noch Fragen offen, die noch geklärt werden müssen.

Da es fast immer im Interesse des Antragstellers ist, wenn die ABH bereits ihren Teil der Arbeit tun kann, während andere Dinge laufen (z.B. in einigen Ländern Sicherheitsabfragen, Urkundenprüfungen u.dgl.), muss die Antwort der ABH auch nicht der "Schlussstein" für die Entscheidung sein.

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von AVNI am 13.10.2017 um 13:08:29

Petersburger schrieb am 13.10.2017 um 12:44:57:
Aber diese Voraussetzung ist nicht immer gegeben. Immer wieder sind seitens der AV noch Fragen offen, die noch geklärt werden müssen.

Da es fast immer im Interesse des Antragstellers ist, wenn die ABH bereits ihren Teil der Arbeit tun kann, während andere Dinge laufen (z.B. in einigen Ländern Sicherheitsabfragen, Urkundenprüfungen u.dgl.), muss die Antwort der ABH auch nicht der "Schlussstein" für die Entscheidung sein.


Ich kann es gut verstehen, und diese Infos habe ich seit dem Anfang an gehabt.

Ich dachte aber dass es :

- Zum einen, die Fragen die im Inland (DE) noch offen wären, schon im Vorfeld/oder gar Parallellverfahren von der BVA bei der Uebermittlung des Antrages geklärt wurden (z.Bsp falls es Behördenintern noch Bedenken bestehen würden), und damit hatte die ABH auch einen Klaren Bild...,
- Zum anderen, die Fragen die im Ausland noch offen wären, (Sicherheitsabfragen/ Sicherheitsbedenken im Heimat oder sonst irgendwo in EU oder gar ausserhalb der EU), da habe ich gar keine Bedenken, weil erstens wurden kaum Urkunden von mir verlangt, und zweitens habe ich einen ganz sauberes Verhalten , mit nicht mal ein fahrlässiges Verstoss irgendwo was mein Leben vor und nach dem DE-Aufenthalt angeht...

Wenn es wohl mehreres zu tun ist, mehr als das was ich mir im o.g. Darstellung gedacht habe, so bitte um irgendeine Einzelheit als Bsp wenn jemand eine Ahnung hat...

Danke vielmals

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von reinhard am 13.10.2017 um 15:04:23
Es läuft so:

1) Du stellst den Visumantrag (ist passiert)

2) Die Auslandsvertretung schickt es an die Ausländerbehörde (ist passiert)

3) Die Ausländerbehörde stimmt zu oder lehnt ab (ist passiert, sie hat zugestimmt)

4) Die Auslandsvertretung entscheidet über den Antrag und teilt Dir das Ergebnis mit. (ist noch nicht passiert)

Du musst jetzt auf 4) warten, Deine Fragen ergeben nach wie vor keinen Sinn. Nur diejenigen, die die Akte auf dem Schreibtisch haben, könnten die Fragen beantworten. Sie tun es aber nicht, weil sie arbeiten müssen.

Titel: Re: Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU?
Beitrag von AVNI am 13.10.2017 um 15:16:19
Danke dir reinhard,

ich merke jedoch dass meine Fragen Euren Gedult aufs Spiel setzten.

Aber bin jedoch der Meinung dass solange ich nach jeder Frage/Unklarheit, Antworten bekomme die mich weiter bringen und ich davon immer mehr Klarheit und Gewisheit bekomme und immer mehr lerne, ergeben meine Fragen nach wie vor doch einen Sinn.

Ich stelle nicht jeden Tag Visumsanträge, werde wahrscheinlich auch in Zukunft nicht mehr tun...

Danke trotzdem

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