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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Ab wann Wahlberechtigung BT-Wahl nach Einbürgerung?
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Beitrag begonnen von Seoman305 am 24.08.2017 um 15:58:36

Titel: Ab wann Wahlberechtigung BT-Wahl nach Einbürgerung?
Beitrag von Seoman305 am 24.08.2017 um 15:58:36
Hallo,
zwei  Frage ums zu wissen
1. Ab wann darf man als "Eingebürgerter" wählen?? Bereits bei Eingang der Zusicherung // der feierlichen Aushändigung der Einbürgerungsurkunde oder erst wenn man einen Perso/Reisepass in den Händen hält??
--> wird hier zeitlich nicht klappen da Einbürgerungsverfahren noch läuft... aber konnte die Frage nicht finden

2. Ab wann kann man konkret einen deutschen Pass/Perso beantragen? Bereits mit Erhalt der Zusicherung / nach Erhalt der nur einmal im Monat stattfindenden Aushändigung der Einbürgerungsurkunde?

--> Frage da ich gerne meine Frau zur Feier der Einbürgerung in ein für Deutsche Stabü Visum-freies Land zum Urlaub "entführen" möchte.... :)
Deutschland kennen wir schon vieles über die Jahre,
Daher wäre ein spontaner Trip nach z.B. Irland à la" so heute morgen Pass abgeholt, ab in den Flieger" eine wunderschöne Sache nach den nervenaufreibenden Erfahrungen mit Visum für Norwegen, Australien, Chile und Japan.

Danke für eure Hilfe
:blümle:





Titel: Re: Ab wann Wahlberechtigung BT-Wahl nach Einbürgerung?
Beitrag von dim4ik am 24.08.2017 um 16:08:11
Antwort auf beide Fragen: sobald man deutscher Staatsbürger geworden ist. Im Falle einer Einbürgerung wird man es mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde, eine Einbürgerungszusicherung ist dafür nicht ausreichend.

Titel: Re: Ab wann Wahlberechtigung BT-Wahl nach Einbürgerung?
Beitrag von fab87 am 24.08.2017 um 16:09:39
Direkt nach Erhalt der Einbürgerungskunde ist man dt. Staatsbürger. Darf also dann direkt auch wählen (praktisch gibt es vllt. mti Wählerverzeichnis Probleme) und auch ein deutsches Ausweisdokument beantragen.

Was mich wundert ist die Erwähnung eines norwegischen VIsums. Mit dt. AE kann man dort ja visumsfrei bis drei Monate hin für touristische oder Besuchsaufenthalte ohne Visum, oder?

Titel: Re: Ab wann Wahlberechtigung BT-Wahl nach Einbürgerung?
Beitrag von Seoman305 am 24.08.2017 um 16:14:32

fab87 schrieb am 24.08.2017 um 16:09:39:
norwegischen VIsums. Mit dt. AE kann 

hi, sorry hab mich da vertan, es war etwas komplizierter und schon ne weile her. War Antrag auf norwegische AE (ohne mich und deutsche AE) mit spanischer auslaufender AE mit neuem Arbeitsplatz. später erfolgte dann antraf auf FZF -Visum per Norwegen.

Muss mich korrigieren. :)  :(

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