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Beitrag begonnen von Primax am 18.08.2017 um 23:01:42

Titel: Scheidung und Aufenthalstitel
Beitrag von Primax am 18.08.2017 um 23:01:42
Hallo zusammen,

mein Stiefsohn ist Serbischer Staatsbürger. Er hat in Österreich eine Kroatin mit Österreichischer Staatsbürgerschaft geheiratet.
In Österreich ist es sehr Schwierig ein Dokument zu bekommen um in Österreich zu bleiben aufgrund der Heirat.
Mein Stiefsohn und seine Ehefrau sind dann nach Frankfurt gezogen wo er sehr schnell einen Aufenthalstitel auf 5 Jahre bekommen hat. Soweit so gut. Jetzt das Problem:

Vor knapp 6 Monaten haben sich die beiden getrennt nach nur ca. 3 Monatiger Ehe. Seine Ehefrau ist zurück nach Österreich und er ist hier geblieben. Jetzt will die Exfrau die Scheidung.
Mein Stiefsohn hat vor kurzem hier in Frankfurt einen Vollzeit Job gefunden.
Welche Möglichkeiten gibt es für meinen Stiefsohn das er hier in Deutschland bleiben darf? Würde mich sehr über eure Hilfe freuen.

Beste Grüße
Primax

Titel: Re: Scheidung und Aufenthalstitel
Beitrag von reinhard am 18.08.2017 um 23:13:10
Als Serbe hat er eine leichtere Möglichkeit, einen Aufenthaltstitel zur Arbeit zu bekommen.

Da er Ehemann einer Unionsbürgerin ist (Kroatin oder Österreicherin ist egal), gilt die Karte bis zur Scheidung.

Titel: Re: Scheidung und Aufenthalstitel
Beitrag von Aras am 19.08.2017 um 00:12:50
reinhard da muss man aufpassen. Gibt glaub ich ein Urteil des EuGH, dass eben das Gegenteil besagt. Ist der Stammberechtigte Unionsbürger weggezogen, dann hat der begünstigte Drittstaatsangehörige sein Aufenthaltsrecht verloren.

Titel: Re: Scheidung und Aufenthalstitel
Beitrag von deerhunter am 19.08.2017 um 07:35:08

Aras schrieb am 19.08.2017 um 00:12:50:
Gibt glaub ich ein Urteil des EuGH, dass eben das Gegenteil besagt. Ist der Stammberechtigte Unionsbürger weggezogen, dann hat der begünstigte Drittstaatsangehörige sein Aufenthaltsrecht verloren. 


Das meine ich auch...die vorherige Berechtigung ist weggefallen! Er ist momentan ausreisepflichtig!

Titel: Re: Scheidung und Aufenthalstitel
Beitrag von reinhard am 19.08.2017 um 13:34:37
Dann gibt es aber zumindest ein Aufenthaltsrecht in Österreich (mitgenommene Freizügigkeit) und eine Möglichkeit, als Serbe Arbeitserlaubnis zu bekommen (oder zu behalten) und ein Visum zu bekommen.

Titel: Re: Scheidung und Aufenthalstitel
Beitrag von Aras am 19.08.2017 um 13:36:44
Das  erste wird nicht funktionieren. Das zweite eher.

Titel: Re: Scheidung und Aufenthalstitel
Beitrag von reinhard am 19.08.2017 um 13:41:03
Am einfachsten wäre es, wenn er zuerst bei der Ausländerbehörde in Frankfurt fragt, ob er als Serbe eine Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis wegen der Arbeitsstelle bekommen kann (ohne Visumverfahren).

Und falls die ABH nicht will, kann er ein Visumverfahren über Wien oder über Belgrad anbieten.

Denkt Ihr, das funktioniert?

Titel: Re: Scheidung und Aufenthalstitel
Beitrag von Aras am 19.08.2017 um 13:50:54
Meines Erachtens sollte es möglich sein die Arbeitsaufenthaltderlaubnis bei der abh zu bekommen.

Aber es mit Österreich zu versuchen würde ich derzeit derzeit niemandem rateb.

Titel: Re: Scheidung und Aufenthalstitel
Beitrag von Primax am 19.08.2017 um 17:34:31
Vielen dank für eure Hilfe bisher.


deerhunter schrieb am 19.08.2017 um 07:35:08:
Aras schrieb am Heute um 00:12:50:


Gibt glaub ich ein Urteil des EuGH, dass eben das Gegenteil besagt. Ist der Stammberechtigte Unionsbürger weggezogen, dann hat der begünstigte Drittstaatsangehörige sein Aufenthaltsrecht verloren.


Das meine ich auch...die vorherige Berechtigung ist weggefallen! Er ist momentan ausreisepflichtig! 


Das habe ich auch Inzwischen herausgefunden. Jetzt kommt es drauf an wann die zuständige Behörde davon mitbekommt und dann der Brief mit der Ausreiseaufforderung kommt. Das kann schnell gehen oder auch länger dauern. Hat jemand Erfahrung über das Verfahren?


Aras schrieb am 19.08.2017 um 13:50:54:
Meines Erachtens sollte es möglich sein die Arbeitsaufenthaltderlaubnis bei der abh zu bekommen. 


Wenn wir jetzt zur ABH gehen, dann machen wir die doch darauf aufmerksam das er Ausreisepflichtig ist. Sollte man schlafende Löwen nicht wecken? Also alles hinauszögern bis es soweit ist? Wie sicher ist das das er eine Arbeitsaufenthalserlaubnis bekommt? Gibt es da mehr Infos über das Verfahren?

Titel: Re: Scheidung und Aufenthalstitel
Beitrag von Aras am 19.08.2017 um 17:49:24
Und was willst du machen? In die Illegalität abrutschen?


Titel: Re: Scheidung und Aufenthalstitel
Beitrag von reinhard am 19.08.2017 um 18:11:12
Er muss es ja doch klären. Wenn er es verheimlicht, könnte die ABH nach der "Entdeckung" viel härter vorgehen als jetzt.

Ich denke, es ist besser, wenn er es aktiv klärt. Er muss ja schnell wissen, ob er für die gefundene Arbeit eine Arbeitserlaubnis und eine Aufenthaltserlaubnis bekommt, sonst ist sie vielleicht wieder weg.

Titel: Re: Scheidung und Aufenthalstitel
Beitrag von deerhunter am 19.08.2017 um 18:50:16
Also ich würde auch aktiv auf die ABh gehen und um Klärung bitten. Wartet man ab, bis man "erwischt" wird und das kann manchmal schnell gehen, wird es hart und man bekommt Probleme

Titel: Re: Scheidung und Aufenthalstitel
Beitrag von Primax am 19.08.2017 um 21:15:30
Vielen Dank für sie Antworten bisher.
Gibt es keine Links im Web für mehr Infos? Evtl. welche Formulare mann braucht?
Gibt es Anwaltsempfehlungen?
Macht es Sinn noch hier im Forum "Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. " den Beitrag zu posten?
Vielen Dank bisher.

Titel: Re: Scheidung und Aufenthalstitel
Beitrag von reinhard am 19.08.2017 um 22:44:00
Die entsprechenden Informationen sind auf den Seiten der deutschen Botschaften in Belgrad, Tirana und so weiter, weil die meisten Antragsteller dort leben und von dort aus den Antrag stellen.

Titel: Re: Scheidung und Aufenthalstitel
Beitrag von Holzer am 20.08.2017 um 06:56:55
Die Berechtigung für ein Aufenthalt ist weg, ganz klare Aussage! Der junge Mann muss etweder ausreisen oder sich um eine andere Möglichkeit des Aufenthaltes kümmern.


Primax schrieb am 18.08.2017 um 23:01:42:
Vor knapp 6 Monaten haben sich die beiden getrennt nach nur ca. 3 Monatiger Ehe. 


§ 3 Familienangehörige FreizügG/EU

(5) Ehegatten oder Lebenspartner, die nicht Unionsbürger sind, behalten bei Scheidung oder Aufhebung der Ehe oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft ein Aufenthaltsrecht, wenn sie die für Unionsbürger geltenden Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 oder Nr. 5 erfüllen und wenn
1.
die Ehe oder die Lebenspartnerschaft bis zur Einleitung des gerichtlichen Scheidungs- oder Aufhebungsverfahrens mindestens drei Jahre bestanden hat, davon mindestens ein Jahr im Bundesgebiet


Titel: Re: Scheidung und Aufenthalstitel
Beitrag von Aras am 20.08.2017 um 10:20:50
Das Paar hat sich getrennt. Trennung ist aber keine Aufhebung oder Scheidung. Der von dir genannte Paragraph greift nicht

Artikel 7 Abs. 2 der Unionsbürgerrichtlinie wurde auch nicht umgesetzt.

Es müsste also schon das Scheidungsverfahren gestartet worden sein, um das Aufenthaltsrecht nach dem von dir genannten Paragraphen zu verneinen.

Problematisch ist, dass der Verlust der Freizügigkeit per Verwaltungsakt geschieht. Es scheint aber, dass die Frau sich nicht abgemeldet hat. Sollte es so sein, dann könnte die Behörde einen Betrug wittern.

Titel: Re: Scheidung und Aufenthalstitel
Beitrag von KaGe am 20.08.2017 um 11:10:22

Primax schrieb am 18.08.2017 um 23:01:42:
Jetzt will die Exfrau die Scheidung. 

Das klingt zumindest so, als wäre die Frau (die noch keine Exfrau ist) bereits aktiv geworden.
Das weiss der TS ganz sicher bzw. kann seinen Stiefsohn fragen.

Titel: Re: Scheidung und Aufenthalstitel
Beitrag von Aras am 20.08.2017 um 11:13:29
Es kommt auf den Scheidungsantrag an. Außerdem kann dieser erst nach Deutschem Recht erst einem Jahr Trennung eingereicht werden. Nach österreichischem Recht bereits nach 6 Monaten. Es kann aber gut sein, dass das nicht so schnell geht, da der letzte gemeinsame Aufenthaltsort Deutschland war. Die Scheidung müsste also in Deutschland eingereicht werden. Der Scheidungsantrag wäre ggf. in Österreich unzulässig.

Titel: Re: Scheidung und Aufenthalstitel
Beitrag von KaGe am 20.08.2017 um 12:12:28
Die Frau ist in Ö., sie ist ö. Staatsbürgerin, die Eheschliessung fand in Ö statt, sie will jetzt die Scheidung.
Sie wird also zum Zwecke der Scheidung höchstwahrscheinlich in Ö. einen Anwalt zu Rate gezogen haben.
Evtl. kommt eine Aufhebung/Annullierung auch nach ö.Recht infrage.

u.U. kann nach dt. Recht eine Scheidung auch eher als nach der 1jährigen Trennung beantragt werden, was aber hier nicht relevant ist.

Ja, der TS kann jetzt seinen Stiefsohn fragen, was aktuell anliegt bez. des Scheidungswillens der Frau. Der wirds doch wohl wissen. Danach richtet sich die weitere Vorgehensweise.
Das wichtige für den Stiefsohn war:
a)Kann er wegen der nach Ö. *abgehauenen Frau* und trotz des Jobs in D seinen jetzigen AT verlieren...?
b)wäre das *Abducken* sinnvoller als das offensive Abklären bei der ABH?

b) wurde schon beantwortet



Titel: Re: Scheidung und Aufenthalstitel
Beitrag von Aras am 20.08.2017 um 12:34:06
Lies mal bitte hierzu Artikel 8 der ROM-III Verordnung.

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:343:0010:0016:de:PDF


Titel: Re: Scheidung und Aufenthalstitel
Beitrag von Primax am 28.08.2017 um 22:22:13

KaGe schrieb am 20.08.2017 um 11:10:22:
Das klingt zumindest so, als wäre die Frau (die noch keine Exfrau ist) bereits aktiv geworden.
Das weiss der TS ganz sicher bzw. kann seinen Stiefsohn fragen.


Die (noch) Ehefrau hat so wie e s aussieht in Österreich über einen Anwalt die Scheidung eingereicht. Wo und bei wem wissen wir nicht. Mein Stiefsohn hat noch nichts bekommen. Seine (noch) Ehefrau hat Ihn gefragt ob er die Scheidung  Einvernehmlich machen will.


Aras schrieb am 20.08.2017 um 12:34:06:
Lies mal bitte hierzu Artikel 8 der ROM-III Verordnung.

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:343:0010:0016:de...


Kann uns das jemand bitte ins Deutsche übersetzen  :-?

Titel: Re: Scheidung und Aufenthalstitel
Beitrag von Aras am 28.08.2017 um 22:54:34

Primax schrieb am 28.08.2017 um 22:22:13:
Kann uns das jemand bitte ins Deutsche übersetzen 

Zu Faul zum selber lesen? Oder warum soll man das bitte ins Deutsche übersetzen, wenn es bereits in deutscher Sprache ist. Und jetzt zu behaupten, dass es unverständliches Juristendeutsch sei fänd ich jetzt unverständlich.

Wenn jetzt kein Ehevertrag vorliegt oder eine sonstige Rechtswahl getroffen wurde gilt folgende Regelung:


Zitat:
Artikel 8
In Ermangelung einer Rechtswahl anzuwendendes Recht
Mangels einer Rechtswahl gemäß Artikel 5 unterliegen die Ehescheidung
und die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes:
a) dem Recht des Staates, in dem die Ehegatten zum Zeitpunkt
der Anrufung des Gerichts ihren gewöhnlichen Aufenthalt
haben, oder anderenfalls
b) dem Recht des Staates, in dem die Ehegatten zuletzt ihren
gewöhnlichen Aufenthalt hatten, sofern dieser nicht vor
mehr als einem Jahr vor Anrufung des Gerichts endete
und einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Anrufung des
Gerichts dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder
anderenfalls
c) dem Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit beide Ehegatten
zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts besitzen,
oder anderenfalls
d) dem Recht des Staates des angerufenen Gerichts.


Und beide leben ja nicht mehr im gleichen Staat. Also gilt nicht a)
Die beiden haben sich vor weniger als einem Jahr getrennt. Also darf sie innerhalb dieses einen Jahres die Scheidung nur in Deutschland einreichen. Wenn die Frau die Scheidung in Österreich einreicht, dann muss der Ehemann dem Gericht die Unzulässigkeit des Scheidungsantrags aufgrund Artikel 8 der ROM-III-Verordnung erklären.


Primax schrieb am 28.08.2017 um 22:22:13:
Seine (noch) Ehefrau hat Ihn gefragt ob er die Scheidung  Einvernehmlich machen will. 

Wahrscheinlich würde bei Einvernehmlicher Scheidung später die Unzuständigkeit des Gerichtes nicht mehr als Formmangel geltend gemacht werden können bzw. wäre verspätet oder präkludiert. Darum wahrscheinlich ein Bluff der Frau.

Titel: Re: Scheidung und Aufenthalstitel
Beitrag von Primax am 31.08.2017 um 21:18:06
Vielen Lieben Dank für die Antworten.

:)

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