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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Doppelte Staatsbürgerschaft für meinen Stiefsohn
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Beitrag begonnen von Muki am 17.08.2017 um 12:39:31

Titel: Doppelte Staatsbürgerschaft für meinen Stiefsohn
Beitrag von Muki am 17.08.2017 um 12:39:31
Hallo,
Ich habe folgende Frage:
Erfüllt mein Stiefsohn (Serbe) die Voraussetzungen für die doppelte Staatsbürgerschaft.

Mein Stiefsohn wird ende des Monats 21, und ist seit Dez. 2008 in Deutschland. Er hat seit seinem 18 Lebensjahr eine unbegrenzte Aufeinhaltserlaubnis und hat hier sein Abitur gemacht.
Zur Zeit Studiert er (3. Semester) und hat deswegen ja auch kein eigenes Einkommen.

Der Entschluss für die doppelte Staatsbürgerschaft ist darin begründet, dass er einmal Immobilien in Serbien erben wird und da wäre es vorteilhafter die serbische Staatsangehörigkeit zu haben.

Schon mal herzlichen Dank für die Antwort.

Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft für meinen Stiefsohn
Beitrag von okatomy am 17.08.2017 um 14:14:23
Was bedeutet vorteilhafter? Anhand dieser vorsichtigen Beschreibung ist es wohl nicht möglich unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert zu werden.

Es geht in erster Linie um aktuelle wirtschaftliche Nachteile und nicht was bei einem eventuellen Erbfall irgendwann mal sein könnte. Könnte er als Deutscher nicht erben?

Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft für meinen Stiefsohn
Beitrag von Muki am 17.08.2017 um 22:18:46

okatomy schrieb am 17.08.2017 um 14:14:23:
Was bedeutet vorteilhafter?

Vorteilhafter im Bürokratiesystem in Serbien.


Zitat:
Könnte er als Deutscher nicht erben?

Sicher könnte er als Deutscher Erben, wie Deutsche in jedem Land der Welt erben können, nur dann ist er im Besitz wesentlich schlechter gestellt und müsste dann auch 30% Erbschaftssteuer zahlen.

Was ich meinte ist die doppelte Staatsbürgerschaft wie sie eben auch bei vielen türkischen Landsleuten vorhanden ist.

Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft für meinen Stiefsohn
Beitrag von reinhard am 17.08.2017 um 22:34:03
Er muss den ganz konkreten Schaden nachweisen. Er müsste also klar sagen, wie viel das Erbe wert ist und wie groß der Steuer-Unterschied für Inländer und Ausländer.

Es ist nicht hilfreich, auf irgend welche anderen zu verweisen, die angeblich eine doppelte Staatsangehörigkeit haben. Das kann sehr viele Gründe haben, die möglicherweise mit ihm gar nichts zu tun haben.

Es könnte hilfreich sein, das beim ersten Beratungsgespräch in der Einbürgerungsbehörde mit anzusprechen. Die Beibehaltungsgenehmigung zur alten Staatsangehörigkeit wird in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich großzügig vergeben.

Er muss aber konkret wissen, wie die Situation ist. Die Einbürgerungsbehörde wird es überprüfen, und die gesetzliche Situation in Serbien ist auch bekannt.

Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft für meinen Stiefsohn
Beitrag von HeFi am 17.08.2017 um 23:56:04

Muki schrieb am 17.08.2017 um 12:39:31:
dass er einmal Immobilien in Serbien erben wird und da wäre es vorteilhafter die serbische Staatsangehörigkeit zu haben.

Zum Erben in Serbien braucht er keine serbische Staatsangehörigkeit.
Ausländer dürfen in Serbien problemlos Immobilien besitzen und erben,
nur für den käuflichen Erwerb brauchen Ausländer ggf. eine Genehmigung.

Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft für meinen Stiefsohn
Beitrag von Muki am 19.08.2017 um 17:09:44
Erst einmal herzlichen Dank für deine Antwort.

Der Grund weswegen ich hier einmal anfragte ist, dass ich als Deutscher persönlich sehr negative Erfahrungen mit der ABH wie auch mit den deutschen Konsulat in Serbien gemacht habe. Daher ging es mir hier um Rechtssicherheit.


reinhard schrieb am 17.08.2017 um 22:34:03:
Es ist nicht hilfreich, auf irgend welche anderen zu verweisen, die angeblich eine doppelte Staatsangehörigkeit haben.

Mein Bedürfnis war nicht auf anderes Hinzuweisen, sondern ich wusste schlicht weg nicht, dass dies nur auf Personen zutrifft, die in Deutschland geboren sind. Auch ist die Bezeichnung "Vater" im Gesetz für mich nicht klar umrissen. Deswegen sah ich die Möglichkeit, dass hier auch ein "Stiefvater" gemeint sein könnte, der ja auch bei Bafög mit einbezogen wird.


Zitat:
Es könnte hilfreich sein, das beim ersten Beratungsgespräch in der Einbürgerungsbehörde mit anzusprechen. Die Beibehaltungsgenehmigung zur alten Staatsangehörigkeit wird in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich großzügig vergeben.

Genau dieses haben wir gestern auch getan, jedoch scheint hier Bayern zu den Schlusslichtern der Freizügigkeit in Deutschland zu gehören, gerade jetzt vor den Wahlen.

Er hat seinen Antrag gestern auch gestellt und bekommt er nicht die doppelte, ist es für ihn sicherlich auch keine Beinbruch, denn er fühlt sich nun mal als deutscher und steht auch hinter unseren Werten.
Wie schon beschrieben, es wäre einiges leichter jedoch ist es für ihn sicherlich nicht lebenswichtig.

Danke noch mal an alle die hier ihre Meinung geschrieben haben.

Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft für meinen Stiefsohn
Beitrag von Muki am 19.08.2017 um 17:20:31

HeFi schrieb am 17.08.2017 um 23:56:04:
Zum Erben in Serbien braucht er keine serbische Staatsangehörigkeit.

Das war von vornherein klar, schrieb ich auch schon oben. Im wesentlichen geht es um die Erbschaftssteuer die als Ausländer erheblich höher ist.

Jedoch gibt es hierzu, das habe ich zumindest jetzt herausgefunden, die alternative der Schenkung zur Lebenszeit. Diese wird nicht besteuert, so lange der beschenkte die serbische Staatsangehörigkeit hat.
Somit kommt eine Schenkung jetzt vor erlangen der deutschen Staatsbürgerschaft in Betracht.

Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft für meinen Stiefsohn
Beitrag von grisu1000 am 19.08.2017 um 21:29:54

Muki schrieb am 19.08.2017 um 17:20:31:
Das war von vornherein klar, schrieb ich auch schon oben. Im wesentlichen geht es um die Erbschaftssteuer die als Ausländer erheblich höher ist.


Rechnet das durch, sagt der Schaden würde X Eure bei der zur erwartenden Erbschaft betragen und gibt diese Berechnung mit Belegen zum Antrag ab. Und macht das ganze vor allem schriftlich und nicht mündlich an der Theke im Amt.

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