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Beitrag begonnen von vladi86 am 15.08.2017 um 08:57:25

Titel: Verlängerung Subsidiärer Schutz
Beitrag von vladi86 am 15.08.2017 um 08:57:25
Hallo,

ein Freund wollte seinen Aufenthalt verlängern. Er hatte den subsidiären Schutz erhalten und hat ihn nun verlängert. Ihm wurde aber nur um ein Jahr sein Aufenthalt verlängert, weil seine Identität noch nicht geklärt ist. Ich dachte, dei Verlängerung würde um 2 Jahre sein? Ist die Zeit (1 oder 2 Jahre) der Verlängerung davon abhängig, ob die Identität geklärt ist?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Titel: Re: Verlängerung Subsidiärer Schutz
Beitrag von Saxonicus am 15.08.2017 um 09:02:33

vladi86 schrieb am 15.08.2017 um 08:57:25:
Ihm wurde aber nur um ein Jahr sein Aufenthalt verlängert, weil seine Identität noch nicht geklärt ist. 

...und weshalb trägt er nichts zur Klärung seiner Identität bei ?

Titel: Re: Verlängerung Subsidiärer Schutz
Beitrag von vladi86 am 15.08.2017 um 09:40:09
Ja das habe ich ihm auch gesagt, dass er das auf jeden Fall tun muss.
Ist die Verlängerung um ein Jahr trotzdem rechtens? Meiner Meinung nach müsste es doch trotzdem um 2 Jahre verlängert werden.

Titel: Re: Verlängerung Subsidiärer Schutz
Beitrag von Aras am 15.08.2017 um 09:48:54
Wurden denn überhaupt 2 Jahre beantragt? Wenn nicht, dann lag die Bestimmung der Gültigkeitsdauer im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde. 1 Jahr ist imho vertretbar. Und wenn man überlegt, dass man bei einer Verlängerung um 2 Jahre den Betroffenen zwei Jahre nicht  sieht, kann man nicht effektiv überprüfen ob die Person der Identitätsklärung nachgeht. Und dann stehst du in zwei Jahren wieder vor dem Punkt, dass die Identität nicht geklärt ist und die Person soll wieder für 2 Jahre bekommen?

Titel: Re: Verlängerung Subsidiärer Schutz
Beitrag von KaGe am 15.08.2017 um 10:13:37

vladi86 schrieb am 15.08.2017 um 08:57:25:
Ich dachte, dei Verlängerung würde um 2 Jahre sein?

Warum dachtest du das? Weil andere 3 Jahre erhalten haben?


vladi86 schrieb am 15.08.2017 um 09:40:09:
Meiner Meinung nach müsste es doch trotzdem um 2 Jahre verlängert werden. 

Warum ist das deine Meinung? Wie kommst du darauf?



Titel: Re: Verlängerung Subsidiärer Schutz
Beitrag von Bayraqiano am 15.08.2017 um 11:17:55
Unter dem Vorbehalt, dass hier tatsächlich subsidiärer Schutz nach § 4 Abs. 1 AsylG zuerkannt wurde und keine nationalen Abschiebehindernisse festgestellt wurden:


KaGe schrieb am 15.08.2017 um 10:13:37:
Warum ist das deine Meinung? Wie kommst du darauf?


Weil das genau so gesetzlich geregelt ist, § 26 Abs. 1 Satz 3 AufenthG:


Zitat:
Die Aufenthaltserlaubnis nach diesem Abschnitt kann für jeweils längstens drei Jahre erteilt und verlängert werden, [.....]. Asylberechtigten und Ausländern, denen die Flüchtlingseigenschaft im Sinne des § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes zuerkannt worden ist, wird die Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre erteilt. Subsidiär Schutzberechtigten im Sinne des § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes wird die Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr erteilt, bei Verlängerung für zwei weitere Jahre. [.....].


Irgendwelches Restermessen der ABH sehe ich trotz ungeklärter Identität nicht, zumal diese nach § 5 Abs. 3 Satz 1 i.V.m § 8 Abs. 1 AufenthG keine Rolle spielen darf. Die ABH handelt hier eigenmächtig.

Titel: Re: Verlängerung Subsidiärer Schutz
Beitrag von Aras am 15.08.2017 um 11:26:34
Tatsache:
Im Gesetz steht zwei Jahre. Also dann...

Danke Bayraqiano für die Klarstellung

Titel: Re: Verlängerung Subsidiärer Schutz
Beitrag von vladi86 am 15.08.2017 um 13:59:51
danke bayragiano,
genau so habe ich auch das Gesetz gelesen. Deswegen erscheint mir das sehr komisch.

Titel: Re: Verlängerung Subsidiärer Schutz
Beitrag von KaGe am 15.08.2017 um 18:48:54
Was macht er nun?

Titel: Re: Verlängerung Subsidiärer Schutz
Beitrag von reinhard am 15.08.2017 um 19:03:54
Der Betroffene beantragt schriftlich eine Verlängerung um zwei Jahre. Die stattgefundene Verlängerung kann er ja kommentieren ("sicherlich nur ein Versehen"). Dann bittet er um einen rechtsmittelfähigen Bescheid.

Je nach Geschmack kann er auf die Bestimmung im Aufenthaltsgesetz hinweisen – aber ein Blick ins Aufenthaltsgesetz ist der ABH auch ohne einen Hinweis vom Kunden möglich.

Titel: Re: Verlängerung Subsidiärer Schutz
Beitrag von vladi86 am 16.08.2017 um 08:58:42
Vielen Dank Leute, werden wir dann mal in Angriff nehmen. Sollte schon klappen :)

Titel: Re: Verlängerung Subsidiärer Schutz
Beitrag von Lummerland am 20.08.2017 um 21:55:48
Ich habe hier einen Fall, bei dem der subsidiäre Schutz nur für ein Jahr verlängert wurde nachdem der Integrationskurs für B1 NICHT bestanden wurde.



Titel: Re: Verlängerung Subsidiärer Schutz
Beitrag von reinhard am 20.08.2017 um 22:10:44
Aber Du hast ja auch oben die Antworten gelesen und weißt, was zu tun ist.

Titel: Re: Verlängerung Subsidiärer Schutz
Beitrag von Lummerland am 20.08.2017 um 22:26:23
ja, habe ich
Wobei in diesem Fall die Identität geklärt ist

Titel: Re: Verlängerung Subsidiärer Schutz
Beitrag von traute am 02.09.2017 um 10:15:14
Ich hänge mich auch nochmal an. Habe mehrere Leute, deren Identität nicht geklärt ist und A2 nicht bestanden. Es handelt sich um Mütter mit Babies. Demnächst laufen Aufenthaltserlaubnisse ab. Haben sie auch nur 1 Jahr Verlängerung zu erwarten?

Titel: Re: Verlängerung Subsidiärer Schutz
Beitrag von KaGe am 02.09.2017 um 10:28:27
Antwort 9

Titel: Re: Verlängerung Subsidiärer Schutz
Beitrag von traute am 02.09.2017 um 10:39:47
Muß man eine Verlängerung immer schriftlich beantragen oder geht das auch mündlich mit Termin?

Titel: Re: Verlängerung Subsidiärer Schutz
Beitrag von Aras am 02.09.2017 um 10:49:41
Es gibt keine Schriftform-erfordernis. Also kann man auch mündlich beantragen. Aber für Beweiszwecke ist es natürlich besser es schriftlich zu beantragen. Da sollte man nicht faul sein.

Titel: Re: Verlängerung Subsidiärer Schutz
Beitrag von KaGe am 02.09.2017 um 13:50:35
@traute
du kannst auf der Seite der zuständigen ABH (Kommune bzw. LK) nachschauen. Dort gibt es jede Menge Formularanträge.

Für Hamburg habe ich diesen gefunden, da gibts leider noch keinen in Tigrinya, vllt. können deine Betreuten auch arabisch.
http://www.hamburg.de/innenbehoerde/vordrucke/

und  du kannst ja deutsch;-)

Schriftlich ist immer besser, das haben doch alle Helfer auch inzwischen gelernt. ;)

Titel: Re: Verlängerung Subsidiärer Schutz
Beitrag von Afrika am 23.10.2017 um 12:52:24
Ich wollte mich auch noch mal dranhängen.

Syrische Familie mit
erstmaligen AT auf Grund subsidiären Schutzes, gültig bis Ende des Jahres 2017
Sie haben noch gültige syrische Pässe bis August 2019.

Das Baby ist allerdings in Deutschland geboren und hat keinen syrischen Pass, aber den AT.

Jetzt steht die Verlängerung der ATs an.

Wird das AA die ATs um volle 2 Jahre verlängeren, wie es im oben erwähnten Gesetzt steht also bis Ende 2019
oder sagt es, die Pässe sind nur mit August 2019 gültig, also werden die ATs auch nur bis bis dahin verlängert.


Ich frage deswegen, weil ich schon einen anderen Fall hatte (bei dem die AE nur gültig war, solange der Pass gültig war. Da ging es aber auch nicht um subsidiären Schutz)

Titel: Re: Verlängerung Subsidiärer Schutz
Beitrag von reinhard am 23.10.2017 um 13:50:43
siehe Antwort #9.

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