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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Berufsaufsbildungsbeihilfe https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1500891327 Beitrag begonnen von 2manyQuestions am 24.07.2017 um 12:15:27 |
Titel: Berufsaufsbildungsbeihilfe Beitrag von 2manyQuestions am 24.07.2017 um 12:15:27
Liebe Forumsmitglieder,
weiß jemand von Euch ob man für Berufsausbildungsbeihilfe einen deutschen Pass braucht? oder reicht wohl eine niederlassungserlaubnis? |
Titel: Re: Berufsaufsbildungsbeihilfe Beitrag von KaGe am 24.07.2017 um 12:32:14
Wer einen regulären Ausbildungsvertrag hat, eine Ausbildungsvergütung erhält und nicht bei den Eltern oder an seinem üblichen Wohnort wohnen kann während der Ausbildung, erhält auch BAB.
Azubi müssen nicht zwangsläufig Deutsche sein bzw. eine NE besitzen. Viele Ausländer haben einen AT für 3 Jahre, manche sogar weniger und trotzdem einen Ausbildungsvertrag. weitere Infos: http://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mtu3/~edisp/l6019022dstbai378655.pdf |
Titel: Re: Berufsaufsbildungsbeihilfe Beitrag von Aras am 24.07.2017 um 12:33:01
Bitte Absatz 3 nicht überlesen.
Zitat:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__59.html |
Titel: Re: Berufsaufsbildungsbeihilfe Beitrag von KaGe am 24.07.2017 um 12:48:34
...oder Absatz 2 beachten...
man müsste wohl noch wissen, welchen Status der ausländische Azubi jetzt hat, für den hier angefragt wird. |
Titel: Re: Berufsaufsbildungsbeihilfe Beitrag von 2manyQuestions am 25.07.2017 um 09:39:58
Danke schonmal. Es geht um meinen Mann, ich bin deutsche Staatsbürgerin und mein Mann ist nigerianischer Staatsbürger, er hat hat eine Niederlassungserlaubnis und könnte ab ab September den Einbürgerungstest ablegen.
Er hat einen Bachelor Abschluss aus Nigeria (als Lehrer für Politikwissenschaft), wird der als erste Ausbildung angerechnet? Er arbeitet bereits als Security und wir überlegen ob er vielleicht noch eine Ausbildung als Fachkraft für Schutz und Sicherheit macht. Aber natürlich sind die die Finanzen wichtig, wir haben zwei Kinder und ein Haus, daher würde es wahrscheinlich ohne BAB schwer werden. |
Titel: Re: Berufsaufsbildungsbeihilfe Beitrag von okatomy am 25.07.2017 um 09:57:03
Lese dir mal das Merkblatt der Arbeitsagentur durch (Beitrag 2), dann sollte dir überdeutlich sein dass eure Situation mit BAB nichts gemeinsam hat.
BAB diehnt nicht zur Aufbesserung der Familienkasse. Sondern hilft dem Azubi eine Wohnung zu mieten wenn er Ausbildungsbedingt (Distanz zum Ausbildungsort) nicht an seinem gewöhnlichen Wohnort ( in der Regel bei den Eltern) wohnen kann. |
Titel: Re: Berufsaufsbildungsbeihilfe Beitrag von Aras am 25.07.2017 um 10:41:35
Okatomy, ich fass es nicht wie du ständig unfundiertes schreiben kannst. Wenn du keine Ahnung hast, dann lass es doch bitte einfach sein!
BAB gibt es bei betrieblicher Ausbildung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Und ja, das Studium gilt als Erstausbildung. § 57 Abs. 2 SGB III Zitat:
Man muss also argumentieren, dass die erste Berufsausbildung im Ausland als Lehrer für Politikwissenschaft wohl zu keiner Eingliederung im Arbeitsmarkt führen kann und darum die Eingliederung notwendig sei. Da er aber bereits scheinbar beruflich eingegliedert ist, wird die Argumentation für das Zusprechen des BAB höher. Zitat:
Brand/Hassel SGB III § 57 Rn. 12 Lehrjahre sind nunmal keine Herrenjahre und es könnte gut sein, dass kein BAB ANspruch besteht. Aber statt BAB könnt ihr beim Jobcenter ohne tatsächlich ALG II zu beziehen Kinderzuschlag beantragen. Schau dir § 27 SGB II an. https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdyw/~edisp/l6019022dstbai378775.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378778 Seit 2016 gibt es keinen Wohnkostenzuschuss mehr. Es gibt jetzt nur noch aufstockendes ALG II. https://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/alg2.php Damit man aber nicht unbedingt ins Regime des SGB II gerät, wäre der Bezug von Wohngeld zu prüfen. Ich würde an eurer Stelle mit der Agentur für Arbeit sprechen, welche für BAB zuständig ist. Vielleicht gibt es ja tatsächlich Anspruch auf BAB. Oder die zahlen lieber BAB statt aufstockendes ALG II, weil es eben besser in der Statistik aussieht ;D. |
Titel: Re: Berufsaufsbildungsbeihilfe Beitrag von KaGe am 25.07.2017 um 19:42:00
Ich bin ganz mutig. :P
Ich wage dir zu widersprechen, @Aras. Hier wird gefragt, ob man einen dt.Pass braucht oder ob eine NE ausreicht, um BAB zu erhalten. Weder noch--- ist die Antwort. Sondern: Wenn der Ehemann der TS in D eine geförderte betriebliche Ausbildung machen kann und wenn der Ausbildungsbetrieb weit entfernt vom Wohnort liegt, kann ihm BAB gewährt werden, um dort ein Zimmer anzumieten. Da er beruflich eingegliedert ist, ist die Frage, ob er in D noch eine geförderte Berufsausbildung machen kann. Als Security wird er wohl keine Ausbildung im Sinne eines Lehrberufes haben... BAB ist etwas vollkommen anderes als die Ausbildungsvergütung |
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