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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Reisen ohne gültigen Papiere https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1500851363 Beitrag begonnen von Satohd am 24.07.2017 um 01:09:23 |
Titel: Reisen ohne gültigen Papiere Beitrag von Satohd am 24.07.2017 um 01:09:23
Hallo Leute
Folgendes Problem: Ich besitze eine befristete (abgelaufene) AE und habe eine NE beantragt. Dies liegt fast 3 Monate zurück und erst letztens bekam ich einen Brief, dass bestimmte Unterlagen fehlen, unteranderem ein neuer Reisepass. Gleichzeitig kam mit dem Brief eine FB (nach Art 81 Abs 4). Den Reisepass musste ich jetzt abgeben. D.h. ich habe momentan keinen Reisepass und nur eine FB und eine ungültige AE. Jedoch habe ich bereits einen Urlaub gebucht (Türkei). Welche Möglichkeiten habe ich nun, um zu reisen? Kann ich den Reisepass kurzfristig vom Landratsamt zurückfordern? Kann ich überhaupt mit einer FB reisen? Wie sieht es aus mit Notreiseausweisen? Bin momentan ziemlich planlos! Mfg Sato |
Titel: Re: Reisen ohne gültigen Papiere Beitrag von okatomy am 24.07.2017 um 08:04:43
Ja du musst mit dem Amt reden dass du den Pass für den Urlaub brauchst und deine Situation erklären.
Mit der FB und der abgelaufenen AE ist eine Wiedereinreise möglich. Ein gültiges Reisedokument brauchst du natürlich trotzdem sonst wird die Airline dich nicht befördern. Ob du in der Situation einen Notreiseausweis o.ä. bekommst musst du mit den Behörden z.b. Botschaft deines Heimatstaates klären. |
Titel: Re: Reisen ohne gültigen Papiere Beitrag von ilovesmile am 24.07.2017 um 09:18:05
Ich finde dein Problem etwas kompliziert.
ich werden in deinem fall aufjedenfall nicht ausreisen und liebe in Inland bleiben. Ohne gültigen Reisepass, bekommst du aufjedenfall Ärger am Flughafen. |
Titel: Re: Reisen ohne gültigen Papiere Beitrag von Aras am 24.07.2017 um 10:33:46 okatomy schrieb am 24.07.2017 um 08:04:43:
Nicht übertreiben... Satohd schrieb am 24.07.2017 um 01:09:23:
In Verbindung mit dem alten Aufenthaltstitel, ja. Hast du auch noch am Besten den alten jetzt ungültigen Reisepass? Satohd schrieb am 24.07.2017 um 01:09:23:
Wofür braucht das Landratsamt denn den Reisepass so lange? Die müssen ja nur sehen, dass du die Passpflicht erfüllst. Den Reisepass für das Verfahren so lange einzubehalten ist schon gravierender Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit des Artikel 2 I 1 GG, bzw. der Ausreisefreiheit aus Art. 2 I des 4. ZP EMRK. Also hingehen, sagen, dass man Reisen möchte und dazu den Pass braucht und eine Fiktionsbescheinigung die auf den neuen Pass ausgestellt ist. |
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