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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Familienzusammenführung Eritreer im Sudan
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Beitrag begonnen von traute am 23.07.2017 um 09:49:01

Titel: Familienzusammenführung Eritreer im Sudan
Beitrag von traute am 23.07.2017 um 09:49:01
In den Infos zur Familienzusammenführung von Flüchtlingen aus Eritrea der dt. Botschaft in Khartum steht: Reisepaß des Familienangehörigen in Deutschland, 2 Kopien.
Bedeutet das, der Original Paß muß nach Khartum geschickt werden? Es besteht ja das Risiko, dass er verloren geht.

Titel: Re: Familienzusammenführung Eritreer im Sudan
Beitrag von Saxonicus am 23.07.2017 um 10:44:07

traute schrieb am 23.07.2017 um 09:49:01:
Bedeutet das, der Original Paß muß nach Khartum geschickt werden? Es besteht ja das Risiko, dass er verloren geht. 

Nein, eine beglaubigte Kopie reicht aus.

Im Merkblatt
http://www.khartum.diplo.de/contentblob/4738420/Daten/7184109/Merkblatt_Familienzusammenfhrung_eritr_StA.pdf

steht:

10. Reisepass des Familienangehörigen in Deutschland; zweifach in Kopie

11. Aufenthaltstitel des Familienangehörigen in Deutschland; zweifach in Kopie

Titel: Re: Familienzusammenführung Eritreer im Sudan
Beitrag von traute am 23.07.2017 um 11:52:46
ok, danke schön. Ich habe es so gelesen, den Paß + 2 Kopien. Konnte ich mir gar nicht vorstellen. Deshalb meine Nachfrage.

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