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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Flüchtlinge und Hinzuverdienst
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Beitrag begonnen von simdo am 11.07.2017 um 08:44:11

Titel: Flüchtlinge und Hinzuverdienst
Beitrag von simdo am 11.07.2017 um 08:44:11
Guten Morgen,
wir treffen uns mit einigen Müttern in einer Flüchtlingsunterkunft. Diesen würden wir sehr gern Informationen geben, wie und ob sie etwas hinzuverdienen dürfen und was für welchen § gilt (ich glaube, die meisten sind anerkannte Asylbewerberinnnen). Konkret geht es dabei um selbstgemachte Puppen, die man bei www.....de oder bei einem "Regalbrett für Selbstgemachtes" oder beim Weihnachtsbasar der Kirchen anbieten könnte. Soweit ich sehe, wäre das dann selbständige Tätigkeit, die man auch beim Finanzamt melden müsste? Bin für jeden Hinweis oder Webseite dankbar. Gruß simdo

Titel: Re: Flüchtlinge und Hinzuverdienst
Beitrag von reinhard am 11.07.2017 um 12:20:50
Mit einer selbständigen Tätigkeit können sie in der Regel erst starten, wenn sie als Flüchtlinge (Flüchtlingseigenschaft) anerkannt sind.

Zuverdienst ist nach oben unbegrenzt.

Sie dürfen nach drei Monaten Aufenthalt und Unterbringung außerhalb der Erstaufnahme nur mit Erlaubnis arbeiten, dazu müssen Sie erst die Arbeit finden, danach die Erlaubnis beantragen. Die ersten Euros sind ohne Anrechnung, danach wird die öffentliche Hilfe entsprechend gekürzt.

Es ist nicht sinnvoll zu raten, nur innerhalb der Freigrenzen (ohne Anrechnung) zu arbeiten, weil die Sicherung des Lebensunterhalts in jedem Fall bei einer Verfestigung des Aufenthalts später helfen kann. Auch wenn sie mit Arbeit ähnlich viel bekommen wie ohne Arbeit, ist "selbst verdienstes" Geld bei vielen Verfahren zur Aufenthaltssicherung später hilfreich. Und jede Arbeit hilft, die Sprachkenntnisse zu verbessern, das erleichtert Informationen und Kontakte aller Art, die ebenfalls hilfreich sind.

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