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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Aufenthalt aus humanitären Gründen
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Beitrag begonnen von lottchen am 10.07.2017 um 17:16:26

Titel: Aufenthalt aus humanitären Gründen
Beitrag von lottchen am 10.07.2017 um 17:16:26
Ein Afghane hat eine AE bekommen nach §25 (3). Gültig 3 Jahre (laufen bald ab). Er hat einen Paßersatz der noch 2 Jahre länger gültig ist als die AE.

1. Was passiert nach den 3 Jahren? Wird die AE normalerweise problemlos verlängert? Ist die Sicherung vom LU dafür wichtig?

2. Mit dieser AE kann man problemlos arbeiten, eine GbR gründen, selbstständig oder angestellt tätig sein?

Titel: Re: Aufenthalt aus humanitären Gründen
Beitrag von reinhard am 10.07.2017 um 18:04:14
Wird verlängert, wenn sich die Voraussetzungen (siehe Bescheid) nicht geändert haben, das BAMF nicht widerrufen hat.

Arbeit ist nicht entscheidend, die meisten Ausländerbehörden mögen es aber, wenn man möglichst viele Voraussetzungen für eine "normale" AE erfüllt.

Arbeiten kann er, Selbständigkeit muss er gucken, ob das erlaubt ist. Sonst muss er es ggf. konkret (mit Konzept) beantragen.

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