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Beitrag begonnen von learntobreathe am 09.07.2017 um 18:41:12

Titel: Erst Sprachkurs, dann Aufenthaltserlaubnis?
Beitrag von learntobreathe am 09.07.2017 um 18:41:12
Also es ist so: geplant ist, dass mein Verlobter Anfang Januar nach Deutschland kommt um 8 Monate einen Sprachkurs zu machen. Allerdings werden wir erst für 4 Monate den Sprachkurs bezahlen und dann wollten wir verlängern. (Ich habe allerdings gelesen, dass man ein nationales Visum nicht verlängern kann). Wir werden in den ersten zwei Monaten, des Sprachkurses, endlich heiraten und ich wollte fragen ob man danach eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen kann und für wie lange? Zu dem Zeitpunkt werde ich mich für ein Studium bewerben und habe hoffentlich schon einen Nebenjob.
Außerdem habe ich gehört, dass man für ein Nationales Visum schon Spracherfahrungen haben muss?

Titel: Re: Erst Sprachkurs, dann Aufenthaltserlaubnis?
Beitrag von Nonjo am 09.07.2017 um 19:06:18
- Einreise mit Sprachkurs-Visum
- Deutsch lernen 1-2 Monate und kurz A1 Test machen
- Heiraten, entweder hier oder zB in Dänemark
AE als Partner eines Deutschen beantragen, also Umschreiben auf Par. 28; die AE soll/muss für 3 Jahre ausgestellt werden.

Funktioniert, keine Ausreise ins Heimatland notwendig. Plant es nur gut und klär vorab, welche Dokumente ihr alle benötigt beim ausgewählten Standesamt.

Sofern Du Deutsche bist ist es egal ob Du studierst, einen Job oder Nebenjob hast oder Hartz 4 beziehst.

Titel: Re: Erst Sprachkurs, dann Aufenthaltserlaubnis?
Beitrag von reinhard am 09.07.2017 um 19:37:37
Wer ein "nationales Visum" (D-Visum) für eine Familienzusammenführung beantragt, braucht Deutsch-Kenntnisse auf dem Niveau A1. Wer ein "nationales Visum" (D-Visum) für einen Sprachkurs beantragt, braucht keine Deutsch-Kenntnisse, muss aber eventuell genau belegen, warum er den Kurs nicht dort machen kann, wo er lebt.

Eine "Aufenthaltsgenehmigung" gibt es nicht, es gibt die Aufenthaltserlaubnis. Diese hat immer einen Zweck, zum Beispiel "Sprachkurs". Man kann das ändern zu einer AE zum ehelichen Zusammenleben. Da auf die neue AE nach dem Heiraten ein Rechtsanspruch besteht, kann es auch nicht abgelehnt werden.

Titel: Re: Erst Sprachkurs, dann Aufenthaltserlaubnis?
Beitrag von erne am 10.07.2017 um 19:56:37

Eins schrieb am 09.07.2017 um 19:06:18:
- Einreise mit Sprachkurs-Visum
- Deutsch lernen 1-2 Monate und kurz A1 Test machen
- Heiraten, entweder hier oder zB in Dänemark
AE als Partner eines Deutschen beantragen, also Umschreiben auf Par. 28; die AE soll/muss für 3 Jahre ausgestellt werden.

Funktioniert,

nur mit einem nationalen D-Visum oder einer anderen AE

Funktioniert NICHT mit einem Schengenvisum

Titel: Re: Erst Sprachkurs, dann Aufenthaltserlaubnis?
Beitrag von Petersburger am 10.07.2017 um 20:34:18
Abgesehen davon ist das jetzt schon das dritte Thema mit ein und demselben falschen Grundgedanken:
Einreise zum Heiraten/nach der Hochzeit ohne A1 scheitert wenigstens ein Jahr (erst nach einem Jahr erfolglosen Bemühens möglich).

Visa zum Deutschkurs ohne Vorkenntnisse und mit "FZF am Horizont" gibt es bestenfalls dann, wenn keine Zweifel an der Rückkehrbereitschaft bestehen.
Das gilt auch bei nationalen Visa, auch wenn das dort anders hergeleitet wird (tatsächlicher Aufenthaltszweck / Umgehung des gesetzlichen Spracherfordernisses vor der Einreise - läuft aber auf dasselbe hinaus).

Da hier die Rückreise "eingespart" werden soll, gibt es auch ohne Falschangaben kein Visum.

Punkt.

Und wenn es noch so viele neue Themen werden - es wird sich nichts ändern.

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