i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Eintrag im Schuldnerverzeichnis Grund für ablehnung der Einbürgerung?
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1498852746

Beitrag begonnen von Glsh52 am 30.06.2017 um 21:59:06

Titel: Eintrag im Schuldnerverzeichnis Grund für ablehnung der Einbürgerung?
Beitrag von Glsh52 am 30.06.2017 um 21:59:06
Hallo zusammen,

Ich befinde mich momentan mitten in der Einbürgerung hatte 2014 die Eidesstatliche Versicherung abgegeben die Schuld ist allerdings schon abbezahlt.Der Herr der sich mit mir beschäftigt macht es mir ehrlich von anfang an schon schwer.An jedem kleinstem Detail hackt er rum.
Jetzt hat er gemeint dass dieser Eintrag ein Hinderniss sein könnte.
Stimmt das denn so? In meinem Fall ist es eine Anspruchseinbürgerung nach § 10
Danke schonmal für die Antworten

( Ich arbeite habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag)
LG

Titel: Re: Eintrag im Schuldnerverzeichnis Grund für ablehnung der Einbürgerung?
Beitrag von Petersburger am 30.06.2017 um 22:43:07
Entgegen weitverbreiteten Meinungen hat auch eine Privatinsolvenz keinen - überhaupt keinen - Einfluß auf die LU-Sicherung.

Denn die Pfändungfreigrenze ist immer höher als der gesicherte LU.

Da hier noch nicht mal eine Privatinsolvenz vorliegt, ist

Glsh52 schrieb am 30.06.2017 um 21:59:06:
Jetzt hat er gemeint dass dieser Eintrag ein Hinderniss sein könnte.

völlig unverständlich.



Titel: Re: Eintrag im Schuldnerverzeichnis Grund für ablehnung der Einbürgerung?
Beitrag von okatomy am 01.07.2017 um 11:04:56
Unabhängig davon solltest du den Eintrag im Schuldnerverzeichnis streichen lassen da du ja sagst die Schuld wäre abbezahlt. Denn dieser Eintrag schädigt dich ja auch privat in deiner Kreditwürdigkeit.

Titel: Re: Eintrag im Schuldnerverzeichnis Grund für ablehnung der Einbürgerung?
Beitrag von grisu1000 am 01.07.2017 um 21:24:01

okatomy schrieb am 01.07.2017 um 11:04:56:
Unabhängig davon solltest du den Eintrag im Schuldnerverzeichnis streichen lassen da du ja sagst die Schuld wäre abbezahlt. Denn dieser Eintrag schädigt dich ja auch privat in deiner Kreditwürdigkeit. 


Da verwechselt der Sachbearbeiter etwas. Schuldverzeichnis ist nur bei Prüfung  ob jemand in geordneten Wirtschaftlichen Verhältniss lebt interessant. Z.B bei der Verbamtung.
Bei StaG geht es aber nur ums Leistungsbezug aus den Sozialkassen. Die Anwendugnshinweise des BMI 10.1.1.3 sind hier eindeutig:


Zitat:
Zu  berücksichtigen  ist  nur,  ob  der  Einbürgerungsbewerber    tatsächlich Leistungen    nach    dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung  für Arbeitssuchende)  oder    nach  dem  Zwölften  Buch  Sozialgesetzbuch  (Sozialhilfe) in Anspruch genommen hat oder nimmt.


Das Schuldnerverzeichnis wird automatisch nach 3 Jahren gelöscht oder wenn man die Bezahlung der Schuld nachweist, die zum Eintrag führte.

Titel: Re: Eintrag im Schuldnerverzeichnis Grund für ablehnung der Einbürgerung?
Beitrag von Glsh52 am 09.07.2017 um 13:28:28
Ich hatte die Eidesstattliche Versicherung abgegeben und später mich mit dem Gläubiger geeinigt und die Schuld abbezahlt.Der Gerichtsvollzieher meinte aber dass die Vermögensauskunft nur 2 Jahre im Schuldnerverzeichnis drinn bleibt aber mein Eintrag ist immernoch vorhanden obwohl es im August 3 Jahre werden.
Wie kann ich vorgehen? Hat einer Tipps?

Titel: Re: Eintrag im Schuldnerverzeichnis Grund für ablehnung der Einbürgerung?
Beitrag von KaGe am 09.07.2017 um 14:01:31

grisu1000 schrieb am 01.07.2017 um 21:24:01:
Das Schuldnerverzeichnis wird automatisch nach 3 Jahren gelöscht 

Warte bis August,
In welchem Schuldnerverzeichnis findest du dich noch?

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.