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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Abmeldung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1498802643 Beitrag begonnen von mehmet duman am 30.06.2017 um 08:04:03 |
Titel: Abmeldung Beitrag von mehmet duman am 30.06.2017 um 08:04:03
Hallo an Alle
Ich habe eine frage Meine Vater ist 72 jahre alt und ist seit 1997 bezieht er Rente in Deutschland ( Hessen ) Türkische staatsbürger mit niederlassungerlaubnis . Der möchte gerne Inder Türkei über 6 monate aufhalten der bezieht ausser Rente keine andere sozialleistung in Deutschland Wenn der in Deutschland abmelden tut kann der sich wieder nach Deutschland Reisen mit seinem Aufhenterlaubnis oder kriegt der Probleme an der Grenze. Ich bedanke für antworten in voraus |
Titel: Re: Abmeldung Beitrag von Mick am 30.06.2017 um 08:28:37
Er muss sich eine Bescheinigung nach § 51 Abs. 2 Aufenthalts-
gesetz ausstellen lassen. Dann wird es keine Probleme geben. Zitat:
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Titel: Re: Abmeldung Beitrag von mehmet duman am 30.06.2017 um 22:25:02
Dankeschön :)
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