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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Eintragung der Ehe in D erforderlich für Visum Ehegattennachzug?
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Beitrag begonnen von AleErh am 27.06.2017 um 09:37:26

Titel: Eintragung der Ehe in D erforderlich für Visum Ehegattennachzug?
Beitrag von AleErh am 27.06.2017 um 09:37:26
Guten Morgen Community!

Ich lese hier schon etws länger fleißig mit, habe mich aber erst jetzt registriert.

Hintergrund ist der: Ich (Deutsch) habe meine Frau (Indonesierin) in Indonesien geheiratet, es hat auch alles bezüglich Dokumente gut hingehauen.

Nun meine Frage: Meine Frau möchte bald mit Ehegattennachzug nach Deutschland kommen. Dazu muss sie ja in der Botschaft in Jakarta das Visum beantragen.
Laut Botschaft wird das Visum für eine Prüfung an das zuständige Ausländeramt in Deutschland (in meinem Fall München) geschickt.

Ist es deshalb erforderlich, dass die Ehe beim Standesamt in München eingetragen wird, da sonst das Ausländeramt ja keine in Deutschland eingetragene Ehe finden wird?
Oder kann die Eintragung auch erst später erfolgen, wenn meine Frau hier ist?

Hoffe ihr könnt mir etwas helfen. Das Problem ist, dass die Heiratsurkunde momentan zu Legalisation in Jakarta ist, d.h. ich kann die Ehe jetzt in München nicht eintragen lassen?

Ich hoffe, das Thema gab es noch nicht. Ich habe aber in der Suchfunktion nichts gefunden.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe

Alexander

Titel: Re: Eintragung der Ehe in D erforderlich für Visum Ehegattennachzug?
Beitrag von lottchen am 27.06.2017 um 10:02:13

AleErh schrieb am 27.06.2017 um 09:37:26:
Ist es deshalb erforderlich, dass die Ehe beim Standesamt in München eingetragen wird, da sonst das Ausländeramt ja keine in Deutschland eingetragene Ehe finden wird?
Oder kann die Eintragung auch erst später erfolgen, wenn meine Frau hier ist?

Nein, muss sie nicht. Ihr reicht ja die Eheurkunde ein.
Die Eintragung könnt Ihr auch später vornehmen. Oder gar nicht. 

Titel: Re: Eintragung der Ehe in D erforderlich für Visum Ehegattennachzug?
Beitrag von lottchen am 27.06.2017 um 11:46:02
Ich meine Ihr reicht die Eheurkunde ja bei der Visumsbeantragung mit ein. Das reicht.
Fürs Visum braucht niemand eine in Deutschland eingetragene Ehe, nur eine in Deutschland gültige / anerkannte Ehe. 

Titel: Re: Eintragung der Ehe in D erforderlich für Visum Ehegattennachzug?
Beitrag von AleErh am 12.07.2017 um 10:01:13
Liebe Lottchen, vielen Dank für deine Antwort.
Ich war leider im Ausland und hatte keinen Internetzugang.
Vielen Dank für die Hilfe!

Eine Frage noch: Die Deutsche Botschaft Jakarta fordert von mir ein "Statement", also ein Schreiben in dem ich bezüglich der Krankenversicherung in Deutschland meiner Frau erklären. (Sie wird ab Einreise in meiner ges. Familienversicherung mitversichert)
Muss ich dazu einen Nachweis der KV (Barmer) mitschicken?
Die Barmer weigert sich nämlich bisher mir ein Schreiben auszustellen, bevor meine Frau hier ist.
Hat da jemand Erfahrung, ob einfach meine Erklärung ausreicht?

Sorry für die vielen Fragen, aber diese Visabeantragung macht mich leicht nervös :o

Titel: Re: Eintragung der Ehe in D erforderlich für Visum Ehegattennachzug?
Beitrag von lottchen am 12.07.2017 um 10:31:01
Das kann ich Dir nicht sagen ob das ausreicht. Wenn Du Pech hast eher nicht. Wenn Du Angestellter und gesetzlich krankenversichert bist dann ist von Gesetz wegen eigentlich klar, dass Deine Frau bei Dir familienversichert werden kann. Das sollte auch die Botschaft wissen. Andererseits ist es doch kein Problem für die Krankenkasse Dir einen Zweizeiler zu geben in dem steht: "Sobald Frau X, Ehefrau von Herrn Y in Deutschland ist wird sie bei ihrem Mann familienversichert, wenn alles Voraussetzungen dafür vorliegen." Vielleicht einfach nochmal anrufen und versuchen, einen anderen Mitarbeiter ans Telefon zu bekommen der diese Bestätigung ausstellt. Oder mal fragen ob man denn die Krankenkasse wechseln muss, nur um seinen Ehepartner nach D zu bekommen. Vielleicht hilft diese Drohung ja  ::).

Bevor mein Ex-Mann nach D kam hatte ich mit meiner Krankenkasse auch gesprochen. Die haben die Daten schon alle eingetragen und er musste dann seine Meldebescheinigung und seine AE später nur noch nachreichen als er sie hatte.

Titel: Re: Eintragung der Ehe in D erforderlich für Visum Ehegattennachzug?
Beitrag von tizedboy am 12.07.2017 um 10:55:11

AleErh schrieb am 12.07.2017 um 10:01:13:
Die Barmer weigert sich nämlich bisher mir ein Schreiben auszustellen, bevor meine Frau hier ist.
Hat da jemand Erfahrung, ob einfach meine Erklärung ausreicht?


Meine Erfahrung mit meiner Krankenkasse ist durchaus positiv.
Es wurde mir ein Schreiben/Bescheinigung erstellt (s. Anhang).

Die erste Dame sagte mir "ich denke, es geht nicht".
Ich ginge raus und kam 2 Minuten Später zu einer anderen Dame.
Diese ging dann zu Ihrem Teamleiter und kam zurück mit der Bescheinigung.
Also, geht's. Man muss es nur wollen seitens der KK.


Versicherung.png (97 KB | 154 )

Titel: Re: Eintragung der Ehe in D erforderlich für Visum Ehegattennachzug?
Beitrag von AleErh am 12.07.2017 um 11:56:25
Vielen Dank für eure schnellen Antworten.

Dann werde ich es mal mit direkt bei der Geschäftsstelle der Krankenkasse versuchen.

Habt ihr dafür irgendwelche Unterlagen (außer Pass-Kopie) vorlegen müssen.

Viele Grüße

Titel: Re: Eintragung der Ehe in D erforderlich für Visum Ehegattennachzug?
Beitrag von tizedboy am 12.07.2017 um 12:30:12

AleErh schrieb am 12.07.2017 um 11:56:25:
Habt ihr dafür irgendwelche Unterlagen (außer Pass-Kopie) vorlegen müssen.


Ich hatte Pass-Kopie und die Kopie der Geburtsurkunde vorgelegt.

Titel: Re: Eintragung der Ehe in D erforderlich für Visum Ehegattennachzug?
Beitrag von frog am 12.07.2017 um 22:40:39

AleErh schrieb am 12.07.2017 um 11:56:25:
Dann werde ich es mal mit direkt bei der Geschäftsstelle der Krankenkasse versuchen.

Habt ihr dafür irgendwelche Unterlagen (außer Pass-Kopie) vorlegen müssen.


Zunächst mal: ausreichender Krankenversicherungsschutz ist ebenfalls Bestandteil der Sicherung des Lebensunterhalts - und damit von dir als Deutscher nicht nachzuweisen.

Ich hatte diese Merkblatt auch nur überflogen und daraufhin eine Bestätigung von meiner KK (ebenfalls angefordert) obwohl das garnicht nötig war. Es war die gleich Odyssee, keiner konnte oder wollte das ausstellen oder wollte es weiterleiten usw. Aber nix passierte. Nur der Weg in die örtliche Geschäftsstelle mit Pass-Kopie und Eheurkunde führte dann endlich zum Erfolg.
Mein Rat: Spar dir die Mühe und melde deine Frau an wenn sie hier ist (nach Wohnsitznahme und AE).

Titel: Re: Eintragung der Ehe in D erforderlich für Visum Ehegattennachzug?
Beitrag von grisu1000 am 12.07.2017 um 23:24:55

AleErh schrieb am 12.07.2017 um 10:01:13:
Eine Frage noch: Die Deutsche Botschaft Jakarta fordert von mir ein "Statement", also ein Schreiben in dem ich bezüglich der Krankenversicherung in Deutschland meiner Frau erklären. (Sie wird ab Einreise in meiner ges. Familienversicherung mitversichert)


Ist es auf dem Merkblatt oder wurde es so nachgefordert? Grundsätzlich ist beim Nachzug zum deutschen Ehegatten der LU nicht zu sichern, damit ist diese Forderung hinfällig.

Um des lieben Friedens willen würde ich, wenn die KK sich weigert sowas auszufüllen einfach ein selbsterstelllt Erklärung abgeben.

Ich bin Versichert bei.....
Nr....
zuständiger Sachbearbeiter .....
Tel... Email....

Ich habe die Absicht die Ehfrau nach Einreise in der Familienversicherung mitzuversichern. Die KK weigert sich hierüber im Vorfeld eine Bestätigung auszustellen.


Titel: Re: Eintragung der Ehe in D erforderlich für Visum Ehegattennachzug?
Beitrag von AleErh am 13.07.2017 um 06:17:37
Guten Morgen,

vielen Dank euch allen für die Antworten!

Ich war gestern noch bei 2 der örtlichen Geschäftsstellen und siehe da, bei der 2. war es kein Problem.
Die Mitarbeiter waren zwar alle etwas hilflos, klar mit so etwas werden sie wohl sehr selten konfrontiert, aber am Ende haben sie mir doch einen Dreizeiler ausgestellt :)


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