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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Grenzgänger nach Einbürgerungsantrag
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Beitrag begonnen von shamj am 24.06.2017 um 17:08:40

Titel: Grenzgänger nach Einbürgerungsantrag
Beitrag von shamj am 24.06.2017 um 17:08:40
Ich habe Einbürgerungsantrag abgeben für ganze Familie(3 personen, mich, meine Frau und Sohn) am Mai. Ab juni habe ich Job wechselt und arbeite im Österreich. Ich bin regelmäßige grenzgänger kehrt jede Woche zurüch nach Deutschland. Ich besitze Miete Wohnung im D und meine Frau und Sohn wohnt dort. Hat meine Aufenthhalt (wegen Arbeitszweck) im Österreich einwirkung für den Antrag?

Titel: Re: Grenzgänger nach Einbürgerungsantrag
Beitrag von T.P.2013 am 25.06.2017 um 00:02:10
Hallo,

nein.

Gruß

Titel: Re: Grenzgänger nach Einbürgerungsantrag
Beitrag von shamj am 26.06.2017 um 21:26:31
Danke. Was passiert wenn ich mit familie umziehe nach Österreich während der Antragbearbeitungszeit?

Titel: Re: Grenzgänger nach Einbürgerungsantrag
Beitrag von Saxonicus am 26.06.2017 um 21:30:30

shamj schrieb am 26.06.2017 um 21:26:31:
Was passiert wenn ich mit familie umziehe nach Österreich während der Antragbearbeitungszeit? 

Wenn du nicht (mehr) in Deutschland wohnst, dann kannst Du in Deutschland auch nicht eingebürgert werden.

Titel: Re: Grenzgänger nach Einbürgerungsantrag
Beitrag von reinhard am 26.06.2017 um 22:26:47

shamj schrieb am 26.06.2017 um 21:26:31:
Danke. Was passiert wenn ich mit familie umziehe nach Österreich während der Antragbearbeitungszeit?



Wenn es von vornherein zeitlich begrenzt ist, kannst Du Dir von der Einbürgerungsbehörde die "Erlaubnis" holen mit der Bestätigung, dass es für die Einbürgerung nicht als "Unterbrechung des Aufenthalts" gilt. Da müssen sie nicht zustimmen, können aber, weil Österreich deutschsprachig ist.

Wichtig ist, das vorher vollständig zu klären – nicht umziehen und hoffen, sie merken es nicht.

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