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Beitrag begonnen von BMWfan am 22.06.2017 um 09:26:03

Titel: Krankenversicherung für Schengenvisum
Beitrag von BMWfan am 22.06.2017 um 09:26:03
Guten Tag an alle,

ich bin neu hier und habe eine Frage zur der Krankenversicherung für ein Schengen Visum. Wir wollen die Mutter meines Mannes einladen nach Deutschland haben eine Krankenversicherung der Merkur Versicherung abgeschlossen und per Email die Versicherungunterlagen erhalten. Dabei will die Visastelle originale Belege von der Krankenversicherung sehen. Alternativ ein Ausdruck(also Emailausdruck) mit Zahlungsbeleg. Ich habe in den Unterlagen der Krankenkasse ein Zahlunsplan gesehen, worauf zu entnehmen ist, dass der Betrag von Konto abgebucht wird. Ist dies als Zahlungsbeleg zu bewerten?

viel Grüße

Titel: Re: Krankenversicherung für Schengenvisum
Beitrag von T.P.2013 am 22.06.2017 um 19:18:27
Hallo,

als "Originaler Beleg" geht auch eine ausgedruckte Kopie des online (PDF) zugesandten Versicherungsscheines.

Alternative "Ausdruck des Zahlungsbelegs" bedeutet eigentlich, dass der Betrag nicht abgebucht wird, sondern wurde.
Der Zahlungsplan allein kann durchgehen, ein Ausdruck des Kontoauszugs (Girokonto) bzw. erfolgten Abbuchungs- / Überweisungsvorgangs zusätzlich macht das Ganze etwas sicherer.

Gruß

Titel: Re: Krankenversicherung für Schengenvisum
Beitrag von Petersburger am 22.06.2017 um 20:13:07
Das bekommst Du schlüssig nur durch eine konkrete Frage an die konkrete AV heraus.

Dabei sollte man berücksichtigen, dass die auf allgemein formulierten Anfrage kommenden Antworten oft auf einheimische (=nichtdeutsche) KV und Erfahrungswerte mit bisher eingereichten Unterlagen abstellen, nicht so sehr auf den konkreten Fall.

Ich empfehle in solchen Situationen immer, mit einem Scan der Unterlagen eine ganz konkrete Frage zu stellen, zu der man die Antwort dann ausdrucken und dem Visumvorgang beilegen kann.

Titel: Re: Krankenversicherung für Schengenvisum
Beitrag von BMWfan am 25.06.2017 um 21:07:40
Hallo,
vielen Dank für die Antworten.

Das Problem hat sich gelöst, da die sofort nach Zusendung der Unterlagen einen Tag danach die Abbuchung haben vorgenommen. Ich habe einen Umsatznachweis meines Girokontos ausgedruckt den Unterlagen dazugepackt. Daraus geht ganz klar hervor, also die Abbuchung der Versicherung.

Ich habe mal eine Frage zum Ablauf der Verpflichtungserklärung. Wir haben eine Verpflichtungserklärung erhalten und ausgehändigt bekommen, weil wir Einkommen nachgewiesen haben.
Was wäre passiert, wenn das Einkommen garnicht ausgereicht hätte? So hätte das Amt solch ein Dokument garnicht erstellt und wir hätten solch ein Dokument garnicht erhalten bzw ausgehändigt oder doch?

Die Frage hört sich wohl blöd an, aber nicht das wir das beim Visaantrag diesen mitgeben aber es ist nicht ausreichend? Habe auch vergessen das Amt zu fragen :o
Bin halt unerfahren was das angeht

MFG

Titel: Re: Krankenversicherung für Schengenvisum
Beitrag von erne am 25.06.2017 um 21:41:00

BMWfan schrieb am 25.06.2017 um 21:07:40:
So hätte das Amt solch ein Dokument garnicht erstellt und wir hätten solch ein Dokument garnicht erhalten bzw ausgehändigt oder doch?


Doch, dann wäre im schlechtesten Fall halt angekreuzt, dass die Leistungsfähigkeit "nicht nachgewiesen" wurde. Ihr habt schliesslich für die VE eine Gebühr bezahlt, daher wird es auch das entsprechende Dokument geben.
Diese VE kann man dann auf der Toilette verwenden, ein Visum gibt das damit nicht,

Titel: Re: Krankenversicherung für Schengenvisum
Beitrag von BMWfan am 25.06.2017 um 21:49:54

erne schrieb am 25.06.2017 um 21:41:00:
Doch, dann wäre im schlechtesten Fall halt angekreuzt, dass die Leistungsfähigkeit "nicht nachgewiesen" wurde. Ihr habt schliesslich für die VE eine Gebühr bezahlt, daher wird es auch das entsprechende Dokument geben.
Diese VE kann man dann auf der Toilette verwenden, ein Visum gibt das damit nicht, 



;D

Bei uns steht tatsächlich "wurde nachgewiesen"
toll, dann bin ich ja beruhigt

MFG

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