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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Steuerklasse für einen rumänischen Arbeiter, dessen Familie in Rumänien lebt
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Beitrag begonnen von Errare_humanum_est am 20.06.2017 um 16:29:46

Titel: Steuerklasse für einen rumänischen Arbeiter, dessen Familie in Rumänien lebt
Beitrag von Errare_humanum_est am 20.06.2017 um 16:29:46
Hallo liebes Forum,

weiß vielleicht jemand, ob ein rumänischer Arbeiter (Angestellter), der in Deutschland wohnt und arbeitet die Lohnsteuerklasse 3 beantragen kann, wenn seine Frau mit Kindern in Rumänien lebt?
Oder kann er in so einem Fall nur die Lohnsteuerklasse 1 haben?

Außerdem würde ich gerne wissen, wie es mit Kinderfreibeträgen für in Rumänien lebende Kinder bestellt ist.
Kann ein hier arbeitender Rumäne diese geltend machen?

Vielen Dank.

Titel: Re: Steuerklasse für einen rumänischen Arbeiter, dessen Familie in Rumänien lebt
Beitrag von erne am 20.06.2017 um 19:48:49

Errare_humanum_est schrieb am 20.06.2017 um 16:29:46:
weiß vielleicht jemand, ob ein rumänischer Arbeiter (Angestellter), der in Deutschland wohnt und arbeitet die Lohnsteuerklasse 3 beantragen kann, wenn seine Frau mit Kindern in Rumänien lebt?


ja (weiss man hier)

und nein ... er kann die LSTKl 3 nur bekommen, wenn die Ehefrau auch in D einkommensteuerpflichtig ist (was man dann ist, wenn man in D lebt)


Errare_humanum_est schrieb am 20.06.2017 um 16:29:46:
Oder kann er in so einem Fall nur die Lohnsteuerklasse 1 haben?


ja


Die Lohnsteuerklassen sind eigentlich auch nur ein "Vorschuss" auf die Rückzahlung der zuviel gezahlten Enkommensteuer nach einer Einkommensteuererklärung.

Er kann aber die (nachgewiesenen) Unterhatlsaufwendungen für Frau und Kind(er) in Rumänien steuermindernd geltend machen

Titel: Re: Steuerklasse für einen rumänischen Arbeiter, dessen Familie in Rumänien lebt
Beitrag von Aras am 21.06.2017 um 02:00:55
Eine Google Suche nach den Begriffen: eu ausländer Lohnsteuerklasse 3 führt zu diesem exemplarischen Ergebnis:

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/steuerklassen-232-ehe-lebenspartner-lebt-im-eu-ausland_idesk_PI10413_HI4734069.html


Ja, LSK 3 ist unter den in dem Artikel genannten Voraussetzungen möglich.

Hätte mich gewundert, wenn das nicht so gewesen wäre... Die Mitgliedsstaaten versuchen so weit wie möglich Reize für die Migration von nicht-erwerbstätigen Unionsbürgern zu vermeiden.

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