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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Nach FZF Arbeiten und Studieren in Deutschland
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Beitrag begonnen von Narzim am 19.06.2017 um 20:50:19

Titel: Nach FZF Arbeiten und Studieren in Deutschland
Beitrag von Narzim am 19.06.2017 um 20:50:19
Hallo zusammen,

mein Mann ist Algerier und wir hoffen sehr, dass er bald nach Deutschland kommen kann.

Kann mir jemand sagen, ob er hier direkt arbeiten bzw. auch direkt ein Studium aufnehmen kann, sobald er hier ist?

Danke schonmal :)

Titel: Re: Nach FZF Arbeiten und Studieren in Deutschland
Beitrag von deerhunter am 20.06.2017 um 08:31:23
Hat er schon B1 in Deutsch? oder gar C1 um ein Studium machen zu können?
Wenn Nein wird er nach Einreise direkt zu einem Integrationskurs verpflichtet werden. D. h. dass er nahezu 1 Jahr kaum die Zeit haben wird, um zu arbeiten. Denn das erlernen der deutschen Sprache steht dann im Vordergrund!

Titel: Re: Nach FZF Arbeiten und Studieren in Deutschland
Beitrag von okatomy am 20.06.2017 um 12:28:30
Um die Frage zu beantworten:

Ja die AE nach §28 gewährt unbeschränkten Arbeitsmarktzugang also ausländerrechtlich darf er arbeiten und studieren wie er möchte.

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