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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Abschiebung verhindern
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Beitrag begonnen von Liju am 19.06.2017 um 02:29:30

Titel: Abschiebung verhindern
Beitrag von Liju am 19.06.2017 um 02:29:30
Hallo ihr Lieben!
Sind etwas konfus! Mein Lebenspartner war mit Flüchtlingsstatus registriert und der Fall blieb offen. Mittlerweile haben wir einen gemeinsamen Sohn und er  hat eigentlich einen Aufenthaltstitel.
Nun war am Freitag der Brief im Briefkasten er muss in 30 Tagen das Land verlassen.
Wie kommen wir da am besten raus?

Titel: Re: Abschiebung verhindern
Beitrag von grisu1000 am 19.06.2017 um 03:42:43

Liju schrieb am 19.06.2017 um 02:29:30:
....erhat eigentlich einen Aufenthaltstitel.


Welchen?
Warum soll er trotz Aufenthaltstitel das Land verlassen?
Straftaten im Raume?

Titel: Re: Abschiebung verhindern
Beitrag von Liju am 19.06.2017 um 06:59:55

Er bekam nach Geburt unseres Sohnes 1 Jahr vorerst.
Keine Straftaten.

Titel: Re: Abschiebung verhindern
Beitrag von Aras am 19.06.2017 um 07:16:52
Das ist doch keine Antwort... Wir fragen was er hat und nicht wie lange es gültig ist.

Was hat er in der Hand? Was ist darauf geschrieben?
Eine einjährige Aufenthaltserlaubnis gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG?
Eine einjährig gültige Fiktionsbescheinigung?
Eine einjährige Duldung?

Titel: Re: Abschiebung verhindern
Beitrag von Liju am 19.06.2017 um 07:32:05
Auf der Karte steht aufenthaltstitel und dann Aufenthaltserlaubnis.
Er hatte es für ein Jahr bekommen, muss jetzt integrationskurs und deutschkurs machen damit er wieder verlängern kann und unter anderem seinen Pass erneuern, der im August abläuft.

Titel: Re: Abschiebung verhindern
Beitrag von Liju am 19.06.2017 um 07:37:36
Es ist noch bis August gültig, nachdem der Pass verlängert ist weitere 5 Monate.

Titel: Re: Abschiebung verhindern
Beitrag von Aras am 19.06.2017 um 08:15:01
Dann ist alles ok. Würde jetzt auf die Ausreiseaufforderung mit einer Kopie der Aufenthaltserlaubnis antworten.

Titel: Re: Abschiebung verhindern
Beitrag von Liju am 19.06.2017 um 08:21:58
Ja das war unser Plan. Jedoch fand ich einen gesetzesartikel der gesagt dass die aufenthaltsererlaubnis erlischt wenn ein abschiebungsbescheid vorliegt.
Wir hätten vermutlich frühzeitig den Flüchtlingsasylfall schliessen müssen.

Titel: Re: Abschiebung verhindern
Beitrag von Aras am 19.06.2017 um 08:22:40
Wo steht das geschrieben? Zeig mal das Gesetz.

Titel: Re: Abschiebung verhindern
Beitrag von Liju am 19.06.2017 um 08:35:50
Hier:
Oder hab ich das missverstanden

Titel: Re: Abschiebung verhindern
Beitrag von Aras am 19.06.2017 um 09:01:34
Meinst hier im Forum? Oder wolltest du einen link posten?

Titel: Re: Abschiebung verhindern
Beitrag von Liju am 19.06.2017 um 09:22:39
Hätte einen Screenshot angehängt.

Titel: Re: Abschiebung verhindern
Beitrag von Saxonicus am 19.06.2017 um 09:44:41

Liju schrieb am 19.06.2017 um 07:32:05:
... und unter anderem seinen Pass erneuern, der im August abläuft.

Die Aufenthaltserlaubnis kann/darf nicht über die Passgültigkeit hinaus erteilt werden.

Titel: Re: Abschiebung verhindern
Beitrag von Liju am 19.06.2017 um 09:54:41
Hoffe es funktioniert jetzt
Screenshot_20170619-083444.png (209 KB | 321 )

Titel: Re: Abschiebung verhindern
Beitrag von Aras am 19.06.2017 um 10:21:25
§ 51 besagt das Erlöschen bei Ausweisung. Wenn man tatsächlich aus Deutschland entfernt wurde. Dein Partner hat ja wohl nur die Ausreiseaufforderung erhalten oder? Also noch nix rechtserhebliches.

Titel: Re: Abschiebung verhindern
Beitrag von okatomy am 19.06.2017 um 10:40:37
Keine Sorge, sein Asylantrag ist nun offenbar negantiv beschieden und er wurde deswegen zur Ausreise aufgefordert, wohl in Unkenntnis dass er sich schon längst rechtmäßig mit AE aufhält.

Also wenn man so will ein Missverständnis / Kommunikationsproblem zwischen den Behörden und ganz einfach aus der Welt zu schaffen wenn man mit dem Behörden redet.

Einfach Antwort mit Kopie der AE wie oben empfohlen reicht da schon aus.

Titel: Re: Abschiebung verhindern
Beitrag von reinhard am 19.06.2017 um 10:59:40
Das "Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" entscheidet ja über seinen Asylantrag. Da werden Textbausteine genutzt, und es arbeiten dort nicht gerade Spezialisten.

Der Asylantrag ist abgelehnt, das hat aber keine Folgen für die Aufenthaltserlaubnis. Das war ein Parallelverfahren.

Dein Mann kann gegen den Bescheid (auch getrennt vom Aufenthaltsrecht) klagen. Das sollte er aber nur tun, wenn er wirklich verfolgt ist und sein Recht haben will. Wenn der Asylantrag nicht wirklich zu begründen war, sollte er die Ablehnung akzeptieren, es passiert nichts weiter.

Titel: Re: Abschiebung verhindern
Beitrag von Liju am 19.06.2017 um 14:37:32
Es steht halt drin dass keinerlei Grund besteht dass er asyl erhält und er deshalb die Bundesrepublik binnen 30 Tagen verlassen soll.
Alles abgelehnt irgendwie.
Er kann nun Klage einreichen. Aber ich verstehe nicht ganz ob es nötig ist.
Und das verwirrt mich.
:-(

Titel: Re: Abschiebung verhindern
Beitrag von Liju am 19.06.2017 um 14:38:58
Ohhh ich Danke euch für die schnellen Antworten! :-)

Titel: Re: Abschiebung verhindern
Beitrag von reinhard am 19.06.2017 um 16:15:10

Liju schrieb am 19.06.2017 um 14:37:32:
Es steht halt drin dass keinerlei Grund besteht dass er asyl erhält und er deshalb die Bundesrepublik binnen 30 Tagen verlassen soll.
Alles abgelehnt irgendwie.
Er kann nun Klage einreichen. Aber ich verstehe nicht ganz ob es nötig ist.
Und das verwirrt mich.
:-(



Klage ist nur nötig, wenn er zwei Aufenthaltserlaubnisse haben will.

Den als Vater behält er, das ist gar kein Problem.

Den für's Asyl bekommt er jetzt nicht – und auch vom Gericht nur, wenn er wirklich gute Gründe (klare Verfolgung) hat.

Titel: Re: Abschiebung verhindern
Beitrag von Liju am 19.06.2017 um 17:29:40
Danke vielmals!!!!!

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