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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Bin ich Deutscher -
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Beitrag begonnen von CHMike am 13.06.2017 um 19:06:33

Titel: Bin ich Deutscher -
Beitrag von CHMike am 13.06.2017 um 19:06:33
Hallo liebe ForumlerInnen,

ich habe eine Frage bez. meiner deutschen Staatsangehoerigkeit. Hoffe ich bin im richtigen Forum

Bin Jahrgang 1966 und ein in D geborenes und aufgewachsenes Kind einer deutschen Mutter und eines nigerianischen Vaters.  Habe in D bis zu meinem 42. Lebensjahr gelebt. 1966 haette das nicht die dt. Staatsangehoerigkeit bedeutet aber mysterioeser weise hatte/habe ich jene seit ich denken kann. Ich hatte schon Kinderreisepaesse seit ich acht war und bin seitdem immer als Deutscher von den Behoerden betrachtet worden. Es wurde keine Erklaerung abgebegen ('deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung zu erwerben bis 1977"). Wir vermuten, dass sich damals die Behoerden einfach geirrt und mir einfach die deutsche Stabue erteilt haben. Soweit so gut.

Nun geht es aber darum ob ich eine andere Staatsangehoerigkeit (USA) annehmen kann und da muss man ein Formular ausfuellen (BBG) und ankreuzen, woher man seine deutsche Stabue denn hat. "Abstammung" stimmt fuer mich (1966) ja nicht, daher wuerde ich "Sonstiges" ankreuzen. Und eben ein paar Erklaerungen dazu.

Es gibt einen neuen Stabue Paragraphen seit 2008 welcher besagt, dass wenn man mehr als 12 Jahre als dt. Stabuerger von den Behoerden betrachtet wurde, dass man dann auch dt. Stabue ist und bleibt  :).

Meine Frage nun: ist das so in meinem Fall? Wenn ja, muss ich Zeit meines Lebens alte Paesse mitschleppen? Ich glaube der aelteste den ich habe ist von 1998 - die Kinderpaesse sind alle weg, da man ja eigentlich alte Paesse abgeben muss. Habe jedoch ein Foto meines Passes als ich acht war (noch in SchwarzWeiss  :)) . Oder haben die dt. Behoerden eine Liste meiner alten ausgestellten Paesse?

Herzlichen Dank

ChMike

PS" Schon komisch wenn man mit 50+ ploetzlich sich fragen muss ob man Dt ist

Titel: Re: Bin ich Deutscher -
Beitrag von Ralf am 13.06.2017 um 19:52:42

CHMike schrieb am 13.06.2017 um 19:06:33:
Bin Jahrgang 1966 und ein in D geborenes und aufgewachsenes Kind einer deutschen Mutter und eines nigerianischen Vaters.


Waren die Eltern zum Zeitpunkt deiner Geburt
miteinander verheiratet?

Titel: Re: Bin ich Deutscher -
Beitrag von Saxonicus am 13.06.2017 um 20:12:03

CHMike schrieb am 13.06.2017 um 19:06:33:
Ich hatte schon Kinderreisepaesse seit ich acht war und bin seitdem immer als Deutscher von den Behoerden betrachtet worden.

Staatsangehörigkeitsgesetz § 3
Die Staatsangehörigkeit wird erworben
.
.
(2) Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit wirkt auf den Zeitpunkt zurück, zu dem bei Behandlung als Staatsangehöriger der Erwerb der Staatsangehörigkeit angenommen wurde. Er erstreckt sich auf Abkömmlinge, die seither ihre Staatsangehörigkeit von dem nach Satz 1 Begünstigten ableiten.

Titel: Re: Bin ich Deutscher -
Beitrag von CHMike am 14.06.2017 um 01:28:49
Das geht ja wieder schneller als ich schreiben kann - vielen Dank fuer die Beitraege  :)


Ralf schrieb am 13.06.2017 um 19:52:42:
Waren die Eltern zum Zeitpunkt deiner Geburt
miteinander verheiratet?


Ja! Sonst wuerde das "besser dt Stabue von Mutter als staatenlos" gelten.





Saxonicus schrieb am 13.06.2017 um 20:12:03:
Staatsangehörigkeitsgesetz § 3
Die Staatsangehörigkeit wird erworben
.
.
(2) Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde.


Muss ich das nachweisen? Gibt es ein amtliches Verzeichnis aller ausgestellten Reisepaesse. Habe eben gesucht und nur einen ab 2006 gefunden. Es muss noch irgendwo der von 1997 sein aber eben nicht sicher. Habe nirgendwo in Google was zu einem Verzeichnis aller ausgestellten Paesse gefunden.

Was bedeutet das "nicht zu vertreten hat"?

Vielen Dank

Titel: Re: Bin ich Deutscher -
Beitrag von Aras am 14.06.2017 um 08:00:00
Ausstellende Behörde der Personalausweise Pässe sollte dir bekannt sein. Also in der Regel der Landkreis oder die kreisefreie Stadt wo du zum Antragszeitpunkt gewohnt hast.

Und dort musst du nachfragen ob die eine Akte führen und ob darin die Information gibt.

Titel: Re: Bin ich Deutscher -
Beitrag von reinhard am 14.06.2017 um 10:27:39

CHMike schrieb am 14.06.2017 um 01:28:49:
Was bedeutet das "nicht zu vertreten hat"?



"Zu vertreten hat" bedeutet z.B., dass Du selbst die Geburtsurkunde gefälscht hast, um eine Deutsche als Mutter vorzutäuschen. Dann hätte nicht die Behörde sich geirrt, sondern Du hättest betrogen – und dann nützen Dir auch Pässe von 25 Jahren nichts.

Titel: Re: Bin ich Deutscher -
Beitrag von HeFi am 14.06.2017 um 13:53:22

Ralf schrieb am 13.06.2017 um 19:52:42:
Waren die Eltern zum Zeitpunkt deiner Geburt
miteinander verheiratet?

Diese Frage ^^^ zielt mMn darauf ab, dass 1966 bei ehelicher Geburt die deutsche StA nur dann von der dt. Mutter "geerbt" werden konnte, wenn sie andernfalls staatenlos geworden wären.
http://www.germany.info/Vertretung/usa/de/05__Dienstleistungen/02__Staatsangehoerigkeit/01__Erwerb/Erwerb.html#topic1

Zitat:
Eheliche Kinder einer deutschen Mutter, die nach dem 01.01.1964 und vor dem 31.12.1974 geboren wurden, erwarben die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie sonst staatenlos geworden wären.

In diesem Falle -Geburt 1966- konnte die dt. Staatsangehörigkeit mMn also nicht von Geburt an von der dt. Mutter erworben werden,
hier bleibt also nur der Erwerb durch "Ersitzen" gem. § 3 Abs. 2 StAG, wenn er "dies nicht zu vertreten hat", dh wenn die Ursache (Schuld) nicht bei ihm liegt.

Titel: Re: Bin ich Deutscher -
Beitrag von nixwissen am 14.06.2017 um 14:19:52
Moin,

Warst Du bei der Bundeswehr und hast davon vielleicht noch das Dienstzeugnis?
Das hatte bei der Einbürgerung meiner Frau als eindeutiger Beweis gereicht.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Bin ich Deutscher -
Beitrag von Ralf am 14.06.2017 um 20:56:17

HeFi schrieb am 14.06.2017 um 13:53:22:
Diese Frage ^^^ zielt mMn darauf ab, dass 1966 bei ehelicher Geburt die deutsche StA nur dann von der dt. Mutter "geerbt" werden konnte, wenn sie andernfalls staatenlos geworden wären.


Korrekt.


HeFi schrieb am 14.06.2017 um 13:53:22:
In diesem Falle -Geburt 1966- konnte die dt. Staatsangehörigkeit mMn also nicht von Geburt an von der dt. Mutter erworben werden,


Warum? Bislang war nirgends die Rede davon, dass der Fragesteller mit
der Geburt die nigerianische StA erworben hätte.
Also, @ CHMike, wie  sieht es damit aus?


Titel: Re: Bin ich Deutscher -
Beitrag von CHMike am 14.06.2017 um 23:10:15

HeFi schrieb am 14.06.2017 um 13:53:22:
hier bleibt also nur der Erwerb durch "Ersitzen"


;D ;D - das ist schoen formuliert, ich glaube auf jedenfall greift das.


Ralf schrieb am 14.06.2017 um 20:56:17:
Warum? Bislang war nirgends die Rede davon, dass der Fragesteller mit
der Geburt die nigerianische StA erworben hätte.
Also, @ CHMike, wie  sieht es damit aus?



Also hierzu: nach nigerianischem Recht habe ich die nig. Staatsbuergerschaft. Habe/hatte aber nie einen nig. Reisepass beantragt.
Lt. meiner Mum schickte der dt. Staat mir als ich 18 war einen Brief, laut dem ich mich fuer eine Stabue entscheiden muss. Sie hat das selbst erledigt und "deutsche Stabue"  zurueckgeantwortet  :). Jedoch kein Nachweis mehr vorhanden, Brief ist verloren. Speziell ist, dass man lt. nig. Recht auch die nig. Stabue nicht einfach aberklaeren kann. Die bleibt. In Nigeria kan man soviele Stabues parallel haben wie man moechte. War aber in keinem Land im Wehrdienst (das war noch zu der Zeit wo man soviele Atteste wie moeglich gesammelt hat => T5 und was Nigeria betrifft, dort gibt/gab es keinen Pflichtwehrdienst). Aber den Ausmusterungsbescheid - den habe ich noch!

Danke fuer die Erklaerung mit dem "nicht zu vertreten hat" - ja, keine Faelschung oder Tricks von unserer Seite.
Auch Danke fuer den Tipp mit der lokalen austellenden Behoerde - werde da mal bei diversen Orten anlaeuten.

Momentan laeuft es also darauf hinaus, dass ich auf dem BBG Formular "Sonstiges" ankreuzen werde und eine Erklaerung dazu schreibe. Mir gruselts aber schon vor den Nachfragen.

Eine Frage noch bitte:

Saxonicus schrieb am 13.06.2017 um 20:12:03:
Staatsangehörigkeitsgesetz § 3
Die Staatsangehörigkeit wird erworben
.
.
(2) Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit wirkt auf den Zeitpunkt zurück, zu dem bei Behandlung als Staatsangehöriger der Erwerb der Staatsangehörigkeit angenommen wurde. Er erstreckt sich auf Abkömmlinge, die seither ihre Staatsangehörigkeit von dem nach Satz 1 Begünstigten ableiten.



Habe ich die Nachweispflicht fuer die 12 Jahre? Oder kann ich mich zuruecklehnen und mich auf das global-deutsche-eGovernment-Verzeichnis verlassen :) ?

Titel: Re: Bin ich Deutscher -
Beitrag von Saxonicus am 14.06.2017 um 23:16:52

CHMike schrieb am 14.06.2017 um 23:10:15:
Also hierzu: nach nigerianischem Recht habe ich die nig. Staatsbuergerschaft. Habe/hatte abe rnie einen nig. Reisepass beantragt.

Der Besitz oder Nichtbesitz eines Passes sagt noch nichts über die Inhabe einer Staatsangehörigkeit aus. Dazu wäre ein Staatsangehörigkeitsausweis erforderlich.

Es gibt sicher auch in Deutschland (ebenso wie in der übrigen Welt) Millionen von Menschen, die noch nie einen Reisepass besessen haben.

Titel: Re: Bin ich Deutscher -
Beitrag von nixwissen am 14.06.2017 um 23:42:35
Moin,

Der Ausmusterungsbescheid aufgrund T5 dürfte ein guter Beleg sein, daß Du damals als deutscher Staatsbürger geführt wurdest. Ahnlich wie der Pass von 1997.
Ich bin mir jetzt recht sicher, daß Du Deutscher bist.


CHMike schrieb am 14.06.2017 um 23:10:15:
Lt. meiner Mum schickte der dt. Staat mir als ich 18 war einen Brief, laut dem ich mich fuer eine Stabue entscheiden muss. Sie hat das selbst erledigt und "deutsche Stabue"zurueckgeantwortet 


Das ist doch die Erklärung für "Sonstiges".

Allerdings dürfte die D Staatsbürgerschaft für die Amis eher kein Problem sein denn die dürften wissen, daß die Deutsche sofort automatisch weg ist, wenn Du auf Antrag die Amerikanische annimmst.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Bin ich Deutscher -
Beitrag von CHMike am 14.06.2017 um 23:50:07

Saxonicus schrieb am 14.06.2017 um 23:16:52:
Der Besitz oder Nichtbesitz eines Passes sagt noch nichts über die Inhabe einer Staatsangehörigkeit aus. Dazu wäre ein Staatsangehörigkeitsausweis erforderlich.

Es gibt sicher auch in Deutschland (ebenso wie in der übrigen Welt) Millionen von Menschen, die noch nie einen Reisepass besessen haben.



Danke - dass habe ich nochmals als Anlass genommen um zu schauen, ob ich wirklich die nig. Stabue bekommen habe. Ehrlich gesagt, ich weiss es nicht genau. Nigeria wurde 1960 unabhaengig und danach aenderte sich das Recht '63 und '70. Allerdings gibt es die damaligen Rechtsfassungen nicht im Netz.


nixwissen schrieb am 14.06.2017 um 23:42:35:
Moin,

Der Ausmusterungsbescheid aufgrund T5 dürfte ein guter Beleg sein, daß Du damals als deutscher Staatsbürger geführt wurdest. Ahnlich wie der Pass von 1997.
Ich bin mir jetzt recht sicher, daß Du Deutscher bist.


Das ist doch die Erklärung für "Sonstiges".

Allerdings dürfte die D Staatsbürgerschaft für die Amis eher kein Problem sein denn die dürften wissen, daß die Deutsche sofort automatisch weg ist, wenn Du auf Antrag die Amerikanische annimmst.

Gruß,
Norbert


Ich glaube so mache ich das  :) - naechstes Jahr sind wir zuteilungsreif fuer die amerik. Stabue und daher schreibe ich gerade an der BBG (Urkunde die mir erlaubt, die dt. Stabue parallel zu behalten).


Aber die Nachweispflicht fuer die 12 Jahre interessiert mich schon noch....

Titel: Re: Bin ich Deutscher -
Beitrag von nixwissen am 14.06.2017 um 23:57:09

CHMike schrieb am 14.06.2017 um 23:50:07:
schreibe ich gerade an der BBG (Urkunde die mir erlaubt, die dt. Stabue parallel zu behalten).


Moin,

Hmm, DAS musst Du in den USA eher noch mehr erklären.
Was die BBG angeht habe ich keine Ahnung. Hast Du Dich erkundigt, wie Du das begründen kannst?
Nur so aus Neugier.

Gruß,
Norbert


Titel: Re: Bin ich Deutscher -
Beitrag von grisu1000 am 15.06.2017 um 01:39:37

CHMike schrieb am 14.06.2017 um 23:10:15:
Lt. meiner Mum schickte der dt. Staat mir als ich 18 war einen Brief, laut dem ich mich fuer eine Stabue entscheiden muss. Sie hat das selbst erledigt und "deutsche Stabue"zurueckgeantwortetSmiley. Jedoch kein Nachweis mehr vorhanden, Brief ist verloren. Speziell ist, dass man lt. nig. Recht auch die nig. Stabue nicht einfach aberklaeren kann. Die bleibt. In Nigeria kan man soviele Stabues parallel haben wie man moechte. War aber in keinem Land im Wehrdienst (das war noch zu der Zeit wo man soviele Atteste wie moeglich gesammelt hat => T5 und was Nigeria betrifft, dort gibt/gab es keinen Pflichtwehrdienst). Aber den Ausmusterungsbescheid - den habe ich noch!


Du weisst aber noch wo du mit 18 gewohnt hast. Ich würde dort einfach der örtlichen EBH schreiben, dass du eine Kopie des Briefes benötigst um deine Staatsamgehörigkeit nachzuweisen und das Original verloren hast.

Titel: Re: Bin ich Deutscher -
Beitrag von HeFi am 15.06.2017 um 02:59:37

CHMike schrieb am 14.06.2017 um 23:10:15:
Lt. meiner Mum schickte der dt. Staat mir als ich 18 war einen Brief, laut dem ich mich fuer eine Stabue entscheiden muss. Sie hat das selbst erledigt und "deutsche Stabue"  zurueckgeantwortet  . Jedoch kein Nachweis mehr vorhanden, Brief ist verloren.

Dazu ergeben sich doch Fragen:
Nach Deiner Angabe bist Du 1966 geboren,
also müsste der og Brief dann 1984 (da warst du 18) gekommen sein?

1984 gab's aber noch gar keine (Options-)Regelung, sich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden zu müssen.
Ich fürchte, Du wirfst hier etwas durcheinander oder erzählst uns eine Fantasie-Story.

Titel: Re: Bin ich Deutscher -
Beitrag von CHMike am 15.06.2017 um 03:09:19
So - habe nun das Haus durchgewuehlt und folgendes gefunden:
1. lueckenlose deutsche Reisepaesse von 1993 an
2. Ausmusterungsbescheid von 1984 mit Personenkennziffer. Das ist eine Kopie die ich 2010 bestellt habe wegen US greencard. Sie haben also alle meine Bundeswehrdaten im System.

Damit - auch Dank der Bundeswehr  :) - kann ich wohl deutscher Stabue bleiben  :D. Ich glaube die Frage der Beweispflicht kann man wohl nicht beantworten.



nixwissen schrieb am 14.06.2017 um 23:57:09:
Moin,

Hmm, DAS musst Du in den USA eher noch mehr erklären.
Was die BBG angeht habe ich keine Ahnung. Hast Du Dich erkundigt, wie Du das begründen kannst?
Nur so aus Neugier.

Gruß,
Norbert


Fuer die BBG gibt es eine Art "info4alien" - eine Yahoo Gruppe names Zweipaesse die es schon jahrelang gibt. Die haben templates die funktioniert haben und auch welche die abgelehnt worden sind. Die BBG ist eher ein Roman als ein Formular, habe welche mit 40+ Seiten gelesen. Darin man muss schreiben:
- mit welchen Verwandten man noch Kontakt hat (tel etc)
- Bankverbindungen in D, Bauspar et al
- Erklaeren, warum braucht man unbedingt die US stabue? (Auszug aus webseite mit US Government jobs die man nur mit US citizenship haben kann etc)
- weitere soziale Nachteile, Reisen nach D, Waehlen gehen hueben und drueben.

Euch allen lieben Dank! Ich bin nun gewappnet fuer die BBG. Fuege einfach Scans der Paesse und der Ausmusterung anbei.


PS:

Saxonicus schrieb am 14.06.2017 um 23:16:52:
Der Besitz oder Nichtbesitz eines Passes sagt noch nichts über die Inhabe einer Staatsangehörigkeit aus. Dazu wäre ein Staatsangehörigkeitsausweis erforderlich.

Es gibt sicher auch in Deutschland (ebenso wie in der übrigen Welt) Millionen von Menschen, die noch nie einen Reisepass besessen haben.


Das hat mich nochmals veranlasst, im Netz nach dem nig. Gesetz von damals zu suchen, leider ohne Erfolg. Es ist aber nicht 100% dass damals schon im Ausland geborene Kinder im Stabue-Gesetz verankert waren. Haben Hinweise gesehen, dass das erst 1973 hinzukam, aber eben nur Zweit-Drittquellen, nicht der Originaltext.

Titel: Re: Bin ich Deutscher -
Beitrag von CHMike am 16.06.2017 um 15:14:35
Habe etwas Neues hierzu gefunden:

Merkblatt zur Einbürgerung von vor dem 01. Januar 1975 ehelich geborenen Kindern deutscher Mütter und ausländischer Väter gemäß § 14 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)


Zitat:
Einbürgerung von vor dem 01.01.1975 ehelich geborenen Kindern mit deutscher Mutter und ausländischem Vater
Kinder


Kinder, die vor dem 01.01.1975 ehelich geboren worden sind, eine deutsche Mutter und einen ausländischen Vater haben, haben nicht die deutsche Staatsangehörigkeit mit Geburt erworben. Zwischen 1975 und 1977 konnte für diese Kinder eine Erklärung abgegeben werden, mit der die deutsche Staatsangehörigkeit erworben wurde. In den meisten Fällen ist dies nicht erfolgt.

Das Bundesverwaltungsamt informiert in einem Merkblatt über die Einbürgerungsmöglichkeiten für diese Personengruppe.

Quelle: http://www.germany.info/Vertretung/usa/de/05__Dienstleistungen/02__Staatsangehoerigkeit/05__Einbuerg__StAG/Einb_C3_BCrgerung.html

Anscheinend gibt es einen Erlass Bundesministeriums des Innern vom 28. März 2012. Man bekommt in einem solchen Fall eine erleichterte Einbuergerung unter bestimmten Vorasusetzungen, e.g. Sprachkenntnisse C1 etc.

Titel: Re: Bin ich Deutscher -
Beitrag von KaGe am 16.06.2017 um 15:52:21
Ich lese dort ganz oben in dem Merkblatt:
Für Personen, die im Ausland leben

Das trifft auf dich nicht zu, oder?

Du hast lückenlose deutsche Reisepässe ab 1993
Du hast einen Ausmusterungsbescheid der Bundeswehr 1984
Du kannst sicher auch den normalen Schulbesuch in D nachweisen?

Warum nutzt du nicht das ? --- :-?

Titel: Re: Bin ich Deutscher -
Beitrag von Aras am 16.06.2017 um 17:13:50
Nebenbei bemerkt...

es gibt erleichterte Einbürgerungsbedingungen für diese Personengruppe

Ich hatte schonmal die betreffenden Erlasse des BMI aber leider sind diese mir verloren gegangen, sodass ich diese nicht  auf fragdenstaat.de veröffentlichen konnte.

Titel: Re: Bin ich Deutscher -
Beitrag von CHMike am 16.06.2017 um 18:46:39

KaGe schrieb am 16.06.2017 um 15:52:21:
Ich lese dort ganz oben in dem Merkblatt:
Für Personen, die im Ausland leben

Das trifft auf dich nicht zu, oder?

Du hast lückenlose deutsche Reisepässe ab 1993
Du hast einen Ausmusterungsbescheid der Bundeswehr 1984
Du kannst sicher auch den normalen Schulbesuch in D nachweisen?

Warum nutzt du nicht das ? --- :-?


Doch - wir leben in den USA  :). Werde aber Deine ausgefuehrten Dinge anbringen und nicht die erleichterte Einbuergerung. Die ganze Frage kam auf, weil wir naechstes Jahre amerikanische Stabues werden wollen und ich die dt. nicht verlieren moechte.

Titel: Re: Bin ich Deutscher -
Beitrag von CHMike am 16.06.2017 um 18:51:55

Aras schrieb am 16.06.2017 um 17:13:50:
Nebenbei bemerkt...

es gibt erleichterte Einbürgerungsbedingungen für diese Personengruppe

Ich hatte schonmal die betreffenden Erlasse des BMI aber leider sind diese mir verloren gegangen, sodass ich diese nicht  auf fragdenstaat.de veröffentlichen konnte.


Hallo Aras, das ist genau der oben von mir verlinkte

Titel: Re: Bin ich Deutscher -
Beitrag von Aras am 16.06.2017 um 18:56:38
Ich hatte mal die dazugehörigen Erlasse und nicht die Merkblätter, die du verlinkt hast. ;)

Titel: Re: Bin ich Deutscher -
Beitrag von KaGe am 16.06.2017 um 19:03:12
Stimmt.
sorry, habs eben im EP nachgelesen.






Titel: Re: Bin ich Deutscher -
Beitrag von CHMike am 10.07.2017 um 14:48:30
Habe nun ein weiteres Dokument gefunden, welches die Staatsbuergerschaft anzeigt: das polizeiliche Fuehrungszeugnis. Somit sind es zusammen mit der erweiterten Meldebescheinigung zwei Moeglichkeiten einen kleinen Stabuenachweis fuer Behoerdengaenge zu erlangen, wenn man eine unklare Stabue hat und keinen Staatsangehoerigkeitsausweis.

Daten auf dem Fuehrungszeugnis sind:
[olist]
  • Geburtsname
  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Staatsangehoerigkeit  :)
  • Anschrift
  • Inhalt:  Eigenes Suendenregister  :)
    [/olist]

  • Titel: Re: Bin ich Deutscher -
    Beitrag von Odysseus am 11.07.2017 um 08:07:40
    Auf dem Führungszeugnis steht genau die Staatsangehörigkeit, die Du bei der Beantragung angegeben hast - nicht mehr und nicht weniger.

    Titel: Re: Bin ich Deutscher -
    Beitrag von CHMike am 11.07.2017 um 23:25:59

    Odysseus schrieb am 11.07.2017 um 08:07:40:
    Auf dem Führungszeugnis steht genau die Staatsangehörigkeit, die Du bei der Beantragung angegeben hast - nicht mehr und nicht weniger.


    Ich glaube schon, dass man das Zeugnis als kleinen Stabue-Ausweis hernehmen kann, weil die Behoerde die Stabue ueberprueft. Ich weiss das naterulich nicht, aber ich gehe nicht davon aus, dass einfach unkritisch die angebene Stabue ausgedruckt wird  :).

    Bei den 2 moeglichen Formen der Antragstellung sind die Hinweise auf einen Stabuecheck die folgenden:
    1. Klassisch in Person oder per Brief:
    "Soweit nicht bereits aus der Beglaubigung der Unterschrift ersichtlich, muss die Richtigkeit der Daten nachgewiesen werden."
    https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/FAQ_node.html

    2. Neues Online-Verfahren:
    Hier ist das Stabue Feld readonly und der Inhalt wird aus dem E-Ausweis ausgelesen. Man kann zwar manuell weitere Stabues angeben, muss aber die Nachweise dazu hochladen.
    https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/


    Titel: Re: Bin ich Deutscher -
    Beitrag von HeFi am 12.07.2017 um 01:56:01

    CHMike schrieb am 11.07.2017 um 23:25:59:
    Ich glaube schon, dass man das Zeugnis als kleinen Stabue-Ausweis hernehmen kann, 

    1. Glauben gehört in die Kirche oder Moschee und einen "kleinen Stabue-Ausweis" gibt es nicht
    und ein deutscher Pass ist nur ein Indiz aber kein rechtsverbindlicher Nachweis der D-StA

    2. Für Dich kommt mMn doch nur der Nachweis Deiner D-StA zB durch einen Staatsangehörigkeitsausweis
    gem, § 30 StAG http://www.buzer.de/gesetz/4560/a63217.htm
    in Betracht.

    3. Als langjähriger Inhaber eines deutschen Passes dürftest Du Dir die D-StA gem. § 3 Abs. 2 StAG http://www.buzer.de/gesetz/4560/a63189.htm
    "ersessen" haben:

    Zitat:
    (2) 1Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. 2Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde...


    wie bereits Saxonicus hier schrieb http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1497373593/2#2


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