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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Namensangleichung nach Einbürgerung ?
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Beitrag begonnen von leonardo89 am 08.06.2017 um 23:33:29

Titel: Namensangleichung nach Einbürgerung ?
Beitrag von leonardo89 am 08.06.2017 um 23:33:29
Hallo,

Wie ist es, wenn jemand seinen ausländischen Vornamen ändern möchte.

Den Vornamen kann man nicht eindeutschen. Daher soll es einen neuen Vornamen geben.

Wie ist es mit den Gebühren bei Harz4 Empfänger (vorübergehend)

danke

Titel: Re: Namensangleichung nach Einbürgerung ?
Beitrag von Aras am 08.06.2017 um 23:37:32

leonardo89 schrieb am 08.06.2017 um 23:33:29:
Wie ist es mit den Gebühren bei Harz4 Empfänger (vorübergehend)

Imho Allgemeine Lebenskosten. Also Privatvergnügen. Vielleicht geringere Gebühren.


Titel: Re: Namensangleichung nach Einbürgerung ?
Beitrag von leonardo89 am 08.06.2017 um 23:45:44
Privatvergnügen´? es hat schon einen Grund weshalb es geändert werden soll.

Titel: Re: Namensangleichung nach Einbürgerung ?
Beitrag von Aras am 09.06.2017 um 00:01:38
Ändert nix daran, dass es Privatvergnügen ist. Oder warum ändern Menschen ihren Namen? Weil es öffentlich erzwungen wird?

Also bissl realistisch bleiben.

Die zu erhebenden Gebühren sind Ländersache. Bspw. Bayern 25 €.

Titel: Re: Namensangleichung nach Einbürgerung ?
Beitrag von leonardo89 am 09.06.2017 um 00:12:35
Nur 25 euro ? Lebe auch in Bayern

Titel: Re: Namensangleichung nach Einbürgerung ?
Beitrag von okatomy am 09.06.2017 um 12:29:25
Das sind die Standesamtgebühren.

Dazu kommen natürlich noch Kosten für neuen Perso (ca. 30 Euro) und neuen Reisepass ( ca. 60 Euro).

Titel: Re: Namensangleichung nach Einbürgerung ?
Beitrag von KaGe am 09.06.2017 um 18:37:02

leonardo89 schrieb am 08.06.2017 um 23:33:29:
wenn jemand seinen ausländischen Vornamen ändern möchte.
Den Vornamen kann man nicht eindeutschen.

Wenn du das nur möchtest und keine Behörde verlangt das, ist es dein Privatvergnügen incl. aller Kosten.
Wieso kann man den Vornamen nicht eindeutschen, den Familiennamen aber schon? Warum überhaupt soll bzw. will denn jemand den Namen eindeutschen?
Ein Abdul Al Rahman bleibt einer, selbst wenn er irgendwann ein Deutscher wird.
Eine Ghena bleibt auch eine.
Ein Ftiwi ebenso.

Denk mal *größer*und weiter. Denk mal an alle bisherigen Papiere.

Titel: Re: Namensangleichung nach Einbürgerung ?
Beitrag von Aras am 09.06.2017 um 18:45:33
Ist relativ unerheblich, da es einen Rechtsanspruch auf die Namenserklärung nach der Einbürgerung gibt mit der man nicht-deutsche Vornamen abwerfen kann und einen deutschen Namen wählen kann etc.

Titel: Re: Namensangleichung nach Einbürgerung ?
Beitrag von KaGe am 10.06.2017 um 08:50:52
Danke.
für mich Neuland-Info.

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