i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Mit verlängertem Aufenthaltserlaubnis für Beschäftigung - Jetzt gekündigt. Was kann ich tun?
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1496928423

Beitrag begonnen von Johnnybar am 08.06.2017 um 15:27:03

Titel: Mit verlängertem Aufenthaltserlaubnis für Beschäftigung - Jetzt gekündigt. Was kann ich tun?
Beitrag von Johnnybar am 08.06.2017 um 15:27:03
Hallo zusammen!

Ich würde meinen jetzigen Zustand gerne besser verstehen bevor ich in die Ausländerbehörde gehe und werde deshalb eure Hilfe sehr schätzen!

Zusammen mit meiner ganzen Abteilung, wurde ich vor eine Woche (nach 3 Jahren von Festanstellung) gekündigt. Angst vor der Zukunft habe ich nicht wirklich aber Angst über meinen Aufenthaltserlaubnis schon...
Ich habe gehört dass ich das Recht auf Arbeitslosengeld in Höhe von 80% Prozent des früheren Gehalt habe (für 1 Jahr). Ich wollte es nur benutzen, um mich für einige Monate weiterzubilden.
Das Problem liegt in meinem begrenzten Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer Beschäftigung). Heißt das, dass wenn ich Arbeitslos werde, darf ich ja Arbeitslosengeld bekommen aber mein Aufenthaltserlaubnis wird damit erlischt, wenn ich keinen neuen Job schnell finde?
Ich bin qualifiziert und würde mich jetzt gerne in dem Web-Development Bereich weiterbilden, und habe gehört dass die Bundesagentur für Arbeit kann das teilweise finanzieren, aber hier ist wieder der Konflikt mit dem Visum, und ich weiß nicht wirklich ob ich dafür beantragen kann/soll.

Ein bisschen Hintergrund: Ich bin 32 Jahre alt und komme selbstverständlich nicht aus der EU-Länder.  Ich habe mich aber in Berlin ziemlich niedergelassen (wohne seit 5.5 Jahren hier) und habe kürzlich meine eigene Wohnung gekauft.

Wie gesagt, aus Mangel an Information, werde ich jede Hinweis/Hilfe sehr schätzen. Vielen Dank!

Jonathan



i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.