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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung nach 6 Jahren
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Beitrag begonnen von FreeDreams am 07.06.2017 um 12:50:50

Titel: Einbürgerung nach 6 Jahren
Beitrag von FreeDreams am 07.06.2017 um 12:50:50
Hallo an alle,

Als erstens ich wohne in Stuttgart und hab mich vor ein paar Monate erkündigt über die Möglichkeit mich nach 6 Jahren Antrag auf Einbürgerung zu stellen. Es ist noch relativ früh (gerade sind 4 Jahren) wollte mich aber früher informieren. Die Beraterin meinte es ist möglich und sieht bei mir schon jetzt gut aus und muss in 2 Jahren kein Problem. Mache gerade Bachelor, besitze TestDaF, hab ein Jahr freiwilig in einen Organisation teilgenommen und für Integration von Flüchtlingskinder beigebracht ich muss nur in 2 Jahren mein Unterhalt selbst besorgen können und den Antrag auf Einbürgerung stellen.Ich habe aber eine Frage bezüglich wie werden die 6 Jahren gezählt, ab wann genau.

Meine Situation ist so, dass ich schon im 2012 im Sommer ein Praktikum in Stuttgart gemacht habe. Danach bin ich wieder nach Bulgarien um mein Abitur zu machen (12. Klasse) gefahren. Im Dezember 2012 wurde ich in die Firma wo ich mein Praktikum gemacht habe eingestellt und mein Tätigkeit aus Bulgarien ausgeübt (ich habe ein online-shop betreut und ich hab das aus zu Hause gemacht). Ich weiß diese Zeit kann man nicht dazu zählen. In Mai 2013 habe ich dann mein Abitur gemacht und im Juni bin ich nach Deutschland gekommen. Ich habe bei Kollege gewohnt aus dem Grund, dass es nicht klar war ob ich in Stuttgart für mein Studium bleibe oder wo anders gehe (habe noch auf die Zulassungsbescheide von 3 Universitäten gewartet). Ich kann aber durch meine Lohnabrechnungen von Juni 2013 wo es auch mein Fahrkosten ausbezahlt wurden, weil ich ins Büro immer gefahren bin und von da gearbeitet habe nachweisen.. Auch meine Kontoauszüge können nachweisen, dass ich vor Ort war. Ich habe danach eine Zusage von Stuttgart bekommen und am 15.08 ein Mietvertrag unterschieben, allerdings ist meine Meldebescheinung mit Datum 30.08.

Meine Frage ist jetzt welche Datum zählt als Anfang die 6 Jahren? Kann ich schon ab 1. Juli zählen wenn ich nachweisen kann dass ich in Stuttgart war (durch meine Lohnabrechnung), oder 15.08 wenn mein Mietvertrag unterschieben wurde oder 30.08 wenn meine Meldebescheinung ist.

Laut email Antwort von Beraterin kann ich den Antrag dann schon in Juni stellen. Stimmt das eure Meinung nach?

Und kann ich zum Beispiel in mein Master 6 Monate Erasmus machen? Soweit ich verstanden habe bis 6 Monate im Ausland soll es kein Problem sein.

Und theoretisch wenn man eingebürgert ist, muss man dann auch bestimmtes Zeil regelmäßig in Deutschland bleiben? Kann es was passieren wenn ich nach dem Einbürgerung im Ausland gehe? (z.B für Studium wieder).

Mit freundlichen Grußen,
Tsveta

Titel: Re: Einbürgerung nach 6 Jahren
Beitrag von 2Chevaux am 07.06.2017 um 14:05:03
Ich beginne von hinten: Mit deutschem Paß kann man leben, wo man will (sofern der Zielstaat es zuläßt, z.B. GB nach einer BREXIT-begründeten Rechtsverschärfung).

Zum Nachweis des Aufenthaltes: Just unsere Homepage der LHS bietet unter dem Stichwort "Einbürgerung" auch das Formular einer Arbeits- und Verdienstbescheinigung. Damit bescheinigt Firma X dem Mitarbeiter Y das Arbeitsverhältnis seit dem Tag Z. Ausdrucken, ausfüllen lassen, gerne noch mit dem Vermerk "hier in Stuttgart".

Titel: Re: Einbürgerung nach 6 Jahren
Beitrag von dim4ik am 07.06.2017 um 14:07:27
Grundsätzlich werden Aufenthaltszeiten ab dem Anmeldedatum angerechnet. Ob darüber hinaus weitere Zeiten des tatsächlichen Aufenthalts berücksichtigt werden, kommt auf die EBH an. Du wirst diese Extrazeiten jedenfalls belegen müssen, die Lohnabrechnungen dürften erst mal kein (ausreichender) Beweis dafür sein.

Titel: Re: Einbürgerung nach 6 Jahren
Beitrag von FreeDreams am 07.06.2017 um 14:35:46
Hallo,

mir würde von die Beraterin gesagt Lohnabrechnungen und bei dem Krankenkasse für eine Versicherungsverlauf nachfragen und zusammen mit Kontoauszuge meinte sie musste aussreichend sein um zu beweisen sein.

Meine Frage bezüglich nach dem theoretisches bekommen von deutsches Pass ist weil vielleicht gehe ich dann ehrenamtlich für 6 Monate oder 1 Jahr im Ausland ob ich ein bestimmtes Zeit warten muss oder wäre das in Ordnung.

Titel: Re: Voraussetzungen für Einbürgerung
Beitrag von FreeDreams am 22.09.2017 um 10:14:48
Hallo,
bei mir (in Stuttgart) hat die Beraterin was ganz komisches gesagt und deswegen wollte ich noch eine Meinung hören.. Situation ist ähnlich will mich nach 6 Jahre einbürgern lassen.
1. Problem ich war nicht gleich angemeldet wenn ich gekommen bin (keine Wohnung gefunden, nicht klar gewesen wo ich studieren werde usw), aber ich habe gearbeitet - Beraterin sagt: wenn du das nachweisen kannst, kann die Zeit miteingerechnet geht - Sie meinte Rentenversicherungsverlauf + Lohnabrechnungen muss reichen. Das kann ich problemlos holen - habe einen lückenlosen Rentenversicherung ab 10.12.2012 (erster Mietvertrag ist aber am 15.08.2013 und Anmeldung ist 30.08.2013, es kommt zu einem Unterschied von über 8 Monate)
2. Frage: Ich bin Studentin (Sozialwissenschaften) auf Deutsch, besitze ein TestDaF mit C1 Niveau, habe ein Jahr ehrenamtlich mit Kinder von Flüchtlinge gearbeitet und mich als Mentor qualifiziert. Gerade bin ich dabei mich ehrenamtlich in Organisation die sich mit behinderte Kinder beschäftigt anzumelden.

Denken Sie das wird reichen? und wann ihre Meinung nach kann ich den Antrag stellen?

Titel: Re: Voraussetzungen für Einbürgerung
Beitrag von KaGe am 22.09.2017 um 12:24:28

FreeDreams schrieb am 22.09.2017 um 10:14:48:
wenn du das nachweisen kannst, kann die Zeit miteingerechnet geht - Sie meinte Rentenversicherungsverlauf + Lohnabrechnungen muss reichen. Das kann ich problemlos holen 


Dann hol das doch und leg der Beraterin das auch vor.
die Beraterin sagt dir dann, ob das reicht für die Antragstellung.

Titel: Re: Einbürgerung nach 6 Jahren
Beitrag von Saxonicus am 22.09.2017 um 15:04:02

schrieb am 07.06.2017 um 14:05:03:
Ich beginne von hinten: Mit deutschem Paß kann man leben, wo man will (sofern der Zielstaat es zuläßt,

Das hat doch mit dem deutschen Pass herzlich wenig zu tun. Man kann immer dort leben wo man will, wenn der jeweilige Staat das erlaubt.

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