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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Ausweis Pflicht
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Beitrag begonnen von AlexVen am 06.06.2017 um 13:47:25

Titel: Ausweis Pflicht
Beitrag von AlexVen am 06.06.2017 um 13:47:25
Hallo zusammen
ich habe ein großes Problem
Bin selber Italiener, aber in Deutschland geboren, seit meine Fa. 2014 geschlossen hat, bin ich arbeitslos und jetzt leider hartz4 Empfänger

War bis 2012 verheiratet von den ich eine Tochter habe, die jetzt 15 Jahre alt ist.
Die Tochter lebt mit der Mutter (Deutsche) und habe Umgangsrecht mit der kleine, alle 2 Wochenenden.
Bis Mai 2014 habe ich natürlich regelmäßig unterhalt bezahlt.

Nun zu mein Problem, in April ist mein Reisepass abgelaufen und für einen neuen, da ich ein minderjähriges Kind habe, brauche ich die Unterschrift von der Kindesmutter, die weigert sich.

Als alternative, muss ich meine letzten 12 Monaten Unterhaltszahlungen vorlegen, was ich leider nicht habe, da ich leider z.Z. von ALG2 lebe
Damit, bekomme ich von den Italienischen Konsulat in Frankfurt, kein neuen Ausweis bzw. Reisepass.

Aber ich brauche hier einen Ausweis, Bewerbungen usw..
Kennt jemand die EU Rechtslage?

Danke




Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von reinhard am 06.06.2017 um 14:37:01
Kann es sein, dass Du was falsch verstanden hast?

Einen Pass darfst Du alleine beantragen. Da ist es egal, ob Du Kinder hast oder nicht.

Nur wenn Du einen Pass für das Kind willst, brauchst Du die zweite Unterschrift.

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von AlexVen am 06.06.2017 um 14:43:53
Leider nicht, als Italiener wenn man minderjährigen Kinder hat, braucht man die Zustimmung von anderen Elternteil


Zitat:
Der Antragsteller/die Antragstellerin ist verpflichtet, alle eigenen ehelichen und unehelichen minderjährigen Kinder im Antrag zu benennen. Er/sie ist weiterhin verpflichtet, die Einverständniserklärung des jeweiligen anderen Elternteils jedes Kindes einzuholen. D.h. beide Eltern die Einverständniserklärung für die Ausstellung eines Passes für Minderjährige und sich gegenseitig beim Antrag des Partners abgeben müssen.
Eine Einverständniserklärung zu erteilen bedeutet, dass man einverstanden ist, dass dem anderen Elternteil oder dem eigenen minderjährigen Kind ein Ausweisdokument ausgestellt wird.

Die Einverständniserklärung ist eine heidestattliche Versicherung, die die Eltern unterzeichnen. Der Zustimmungserklärung muss eine Kopie des Reisepasses/ Personalausweises der Unterzeichner beigefügt werden.
Sollte ein Elternteil in Italien wohnhaft sein, ist seine Zustimmungserklärung bei der Gemeinde abzugeben, in der der Betroffene seine Wohnsitz hat.
Die Unterschrift der Eltern, die in Deutschland wohnhaft sind kann auch von den deutschen Behörden beglaubigt werden.

Wenn ein Elternteil nicht EU-Bürger ist, muss er/sie stattdessen persönlich im Konsulat vorsprechen oder seine/ihre Unterschrift von der zuständigen deutschen Gemeindeverwaltung beglaubigen lassen.


Wenn ein Elternteil die Zustimmungserklärung  verweigert ?

Falls ein Elternteil die Zustimmungserklärung verweigert, muss der Antragsteller persönlich beim Konsulat vorsprechen. Er sollte eine eigene schriftliche Erklärung mitbringen, in der er die Gründe für die Weigerung des anderen Elternteil erläutert. In der Schrift ist die vollständige Adresse und – gegebenenfalls - die Telefonnummer des anderen Elternteils anzugeben, um es dem Konsulat zu erleichtern, sich mit ihm in Verbindung zu setzen. Es empfiehlt sich, eventuelle Gerichtsurteile und -beschlüsse zu Sorgerecht und Unterhaltsverpflichtungen mitzubringen, sowie Erweisungsbelege zum Nachweis der Erfüllung von Unterhaltsverpflichtungen.
Erweisen sich die Gründe der Einwilligungsverweigerung des anderen Elternteil als nicht gerechtfertig, kann der Konsul die Ausstellung des Reisepasses verfügen.



Quelle Ital. Konsulat Frankfurt

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von Mojo Jojo am 06.06.2017 um 15:19:12
Hier geht es um die Passerteilung für Minderjährige. Da müssen beide Elternteile zustimmen.

Du brauchst die Zustimmung von Niemandem, um für Dich einen Pass zu beantragen.

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von AlexVen am 06.06.2017 um 15:32:28
Nein
es geht auch um die Passausstellung eines Elternteil, man brauch die Zustimmung vom anderen Elternteil

Hier steht es ausführlich, war selber schon deswegen 3 mal im Konsulat in Frankfurt

http://www.consfrancoforte.esteri.it/consolato_francoforte/de/i_servizi/per_i_cittadini/passaporti/passaporti.html

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von Mojo Jojo am 06.06.2017 um 15:44:23
:-? :-? :-? Da brat mir doch einer n Storch  :-? :-? :-?

Ist das möglich??? Auch wenn ich es nun gelesen habe, kann ich's nicht glauben. Kann das ernsthaft sein?

Fakt ist aber, dass die Exfrau ihre Unterschrift nicht davon abhängig machen kann, ob du Unterhalt zahlst oder nicht - vor allem weil du zur Zeit einfach nicht in der Lage dazu bist.

Wenn dem wirklich so sein sollte, dass du ihre Unterschrift brauchst, schnapp dir deine aktuelle Leistungsbewilligung und beantrage einen Beratungsschein bei deinem zuständigen Amtsgericht. So kannst du dann juristische Unterstützung einholen, um ihre Unterschrift zu kriegen.

Aber ernsthaft jetzt: ist das wirklich möglich??? :o

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von AlexVen am 06.06.2017 um 15:49:32
Danke für die Antwort
Ja, es ist möglich leider.
War schon hier bei einen Anwalt, der kann mir leider nicht helfen, denn dazu braucht man einen der Speziell auf Italienisches Rechts spezialisiert ist
Und für Italienisches Rechts gibt es kein Beratungsschein.
Kosten, ca. 750/800 Euro  :-[

Deswegen bin ich auf der Suche nach eine Lücke ggf in der EU wo ich ein Recht auf einen Ausweis / Reisepass habe.
Das Blöde ist, durch meine Arbeitslosigkeit kann ich keine Deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, obwohl ich hier geboren bin, meine Mittlere Reife gemacht habe und die Ausbildung

Meine Ex will einfach nicht unterschreiben, habe schon mehrfach versucht mit ihr zu reden, selbst die Tochter
So wie es aussieht muss ich warten, bis meine Tochter 18 ist um einen Ausweis bzw. Pass zu bekommen

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von Aras am 06.06.2017 um 16:03:19
Artikel 4 Abs. 3 der Richtlinie 2004/38/EG?
Artikel 1 und 2 des 4. Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechtskonvention?

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von AlexVen am 06.06.2017 um 16:07:19
Danke für die Antwort, hier heißt es aber:

Artikel 4 Abs. 3
Die Mitgliedstaaten stellen ihren Staatsangehörigen gemäß ihren Rechtsvorschriften
einen Personalausweis oder einen
Reisepass aus, der ihre Staatsangehörigkeit angibt, und verlän-
gern diese Dokumente.

Artikel 1 des 4. Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechtskonvention
Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.

Dies sollte man vor den Konsulat erklären, aber wie ich die kenne beziehen die sich auf Artikel 4 Abs. 3

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von Aras am 06.06.2017 um 18:45:14
Verklag doch die Mutter auf unterschreiben der Erklärung

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von AlexVen am 06.06.2017 um 19:08:12
Laut einen Anwalt, zieht es hier in Deutschland kein Richter vor
Ist ja Italienisches Recht und immer wenn ich jemand dieses Erzähle kann es sehr schwer glauben
War auch in Italien vor 2 Wochen (dank ein Notreiseausweis) und dort sagte mir ein Anwalt, er konnte nichts machen, da Sie Deutsche ist und der Lebenmittelpunkt in Deutschland ist.
Ist alles ein Paradox
Trotzdem musste Sie freiwillig unterschreiben, verpflichten kann ich Sie nicht

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von Aras am 06.06.2017 um 19:09:52
Geh zum Amtsgericht und verklag sie auf Leistung der Unterschrift.

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von AlexVen am 06.06.2017 um 19:17:14
Ich war hier bei einen Anwalt, er sagte ich kann Sie nicht verklagen da 1) kein Deutsches Recht ist und 2) selbst in Italien im Pass und Ausweis Recht (die übrigens aus den Jahr 1967 ist) die Unterschrift freiwillig ist
Das Problem in diesen Fall, sie ist Deutsche, wäre Sie Italienerin gewesen konnten wir uns die Unterschrift gegenseitig Tauschen

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von deerhunter am 06.06.2017 um 20:33:12
Dann lass das Kind aus dem Pass raus...die Ex - Frau kannst du nicht zwingen! Wie auch?

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von Saxonicus am 06.06.2017 um 20:37:36

deerhunter schrieb am 06.06.2017 um 20:33:12:
Dann lass das Kind aus dem Pass raus...

Kinder werden doch schon längst (seit Sommer 2012) nicht mehr im Pass der Eltern eingetragen. Sie benötigen einen eigenen Pass.

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von deerhunter am 06.06.2017 um 20:43:42

Saxonicus schrieb am 06.06.2017 um 20:37:36:
Kinder werden doch schon längst nicht mehr im Pass der Eltern eingetragen. Sie benötigen einen eigenen Pass.


Na bei ihm scheinbar doch...sonst könnte es doch solche Regeln nicht mehr geben! Das ist ja praktisch nicht machbar! Irgendwie muss er ja einen Pass bekommen!

Wenn ein Elternteil die Zustimmung verweigert

Falls ein Elternteil die Zustimmungserklärung verweigert, muss der Antragsteller persönlich beim Konsulat vorsprechen. Er sollte eine eigene schriftliche Erklärung mitbringen, in der er die Gründe für die Weigerung des anderen Elternteil erläutert. In der Schrift ist die vollständige Adresse und – gegebenenfalls - die Telefonnummer des anderen Elternteils anzugeben, um es dem Konsulat zu erleichtern, sich mit ihm in Verbindung zu setzen. Es empfiehlt sich, eventuelle Gerichtsurteile und -beschlüsse zu Sorgerecht und Unterhaltsverpflichtungen mitzubringen, sowie Erweisungsbelege zum Nachweis der Erfüllung von Unterhaltsverpflichtungen.
Erweisen sich die Gründe der Einwilligungsverweigerung des anderen Elternteil als nicht gerechtfertig, kann der Konsul die Ausstellung des Reisepasses verfügen.

http://www.consfrancoforte.esteri.it/consolato_francoforte/de/i_servizi/per_i_cittadini/passaporti/passaporti.html

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von AlexVen am 06.06.2017 um 21:03:46
Nein, die kleine hat immer ihren Ital. Reisepass und auch Deutsches Kinderausweis , da wir als Eltern nicht beide Italiener sind, konnte ich die nie bei mir eintragen

Es geht um meinen Pass bzw. Ausweis, dafür brauche ich die Zustimmung von den anderen Elternteil.

Ich habe persönlich beim Konsul vorgesprochen, habe sogar ein Termin mit den Stellvertretender Konsul gehabt, habe ihn eine Schriftstück gegeben wo ich erklärte dass meine Ex die Zustimmung verweigert, mit sämtlichen Daten, ALG2 Bescheid, Urteile usw.

Leider lehnte er die Zustimmung ab, da nicht nachweisen kann, dass ich die letzten 12 Monaten Unterhalt zahlen konnte.
Dies habe ich es auch Schriftlich.

Trotzdem hilft mir nicht, wenn ich z.B. einen Bewerbungsgespräch habe oder mein Auto in Winter wieder anmelden muss, ein neues Konto brauche usw.....

Ich brauche ein Dokument, ich kann nicht warten bis die kleine 18 ist


Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von Aras am 06.06.2017 um 21:32:17
Ich sehe offengesagt die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit, ggf. Familiengerichtsbarkeit. Nur weil die Sache eine Unterschrift auf eine für den italienischen Rechtskreis bestimmte Erklärung ist, verliert man nicht den deutschen Justizgewähranspruch . Die Frau verweigert die Unterschrift rechtsmissbräuchlich. Also klagen!

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von AlexVen am 06.06.2017 um 21:44:41
Ja ich würde klagen, aber die Frage ist ob der Ital. Konsulat die Klage anerkennt

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von Jojo2015 am 06.06.2017 um 22:03:11
Der Konsul muss die Klage nicht anerkennen. Im Erfolgsfall wird deine Ex zur Unterschrift verpflichtet.
Du hast dann ihre Zustimmung oder sie wird mit Zwangsmitteln zur Leistung der Unterschrift gezwungen.  :)

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von AlexVen am 06.06.2017 um 22:14:03
Ja, damit hat sich schon einen Anwalt hier im Ort beschäftigt, meine Ex wird nicht zur Unterschrift gezwungen, da Sie gegen keinen Deutsches Recht verstoßt
Zu Klagen war natürlich mein allererster Gedanke, aber Sie verstoßt doch hier in Deutschland nicht gegen ein Gesetz

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von Aras am 06.06.2017 um 22:16:23
Das deutsche Gericht soll die Mutter anweisen die Unterschrift zu leisten. Sie unterschreibt. Das Konsulat sieht ja nicht dass das erzwungen wurd...

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von Aras am 06.06.2017 um 22:20:25
Wir sind ja im Bereich des bürgerlichen Rechts... Da gibt es ja so schöne Regelungen wie bspw. § 242 BGB oder § 226 BGB.  8-)

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von AlexVen am 06.06.2017 um 22:20:25
Ja, aber wieso soll das Deutsche Gericht die Mutter anweisen?
Ist doch keine Zuständigkeit vom ein Deutsches Gericht
Dies verstehe ich irgendwie nicht, denn der Anwalt denn ich hier vor Ort besucht habe (kannte ihn vorher nicht, da mein Anwalt leider in Rente ist), sagte es gibt keine Grundlagen um Sie zu klagen.
Deswegen habe ich hier das Forum aufgesucht, vielleicht gibt es eine Rechtslücke in der EU, denn ich kann doch nicht immer wenn ich verreise bis meine Tochter 18 ist, eine Notreiseausweis beantragen (bekomme ihn eigentlich mehrmals?)

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von Aras am 06.06.2017 um 22:22:40
Der Fall ist vergleichbar mit der Erzwingung der Unterschrift für die Steuererklärung.

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von AlexVen am 06.06.2017 um 22:27:27
Ok
konntest mir bitte sagen, was ich genau machen soll?
Einfach hier im Amtsgericht gehen und den Fall erklären?

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von Aras am 06.06.2017 um 23:14:23
Wenn ich betroffen wäre, würde ich zum Amtsgericht gehen und die Verweigerung der Unterschrift als sitten- und treuwidrig erklären, §§ 226, 242 BGB. Der Konsul will nicht auf die Unterschrift verzichten. Es mag zwar sein, dass die zu erzwingende Willenserklärung für das italienische Konsulat ist ändert aber nichts daran dass es einen Justizgewährungsanspruch in Deutschland gibt und es ein privatrechtlicher Sachverhalt ist.  Ein konsultierter italienischer Rechtsanwalt hat die Zuständigkeit italienischer Gerichte aufgrund fehlender örtlicher Zuständigkeit verneint.  Die Mutter und das Kind sind deutsche Staatsangehörige und leben im Amtsbezirk des Amtsgerichts. Das Gericht ist örtlich und sachlich zuständig. Es wird nicht geplant sich seiner Unterhaltspflicht zu entziehen sondern der Pass wird insbesondere für eine ordentliche Lebensführung in Deutschland benötigt und eine Erwerbstätigkeit wird durch die Passlosigkeit erschwert. Die Mutter hat keinen Nachteil aus der Unterschriftenleistung. Sie verweigert aus rechtsfremden, persönlichen Gründen die Unterschrift um aus der daraus resultierenden Passlosigkeit dir Probleme zu bereiten. Auch kann es nicht im Sinne des Kindes sein, wenn dadurch die Erbringung von Kindesunterhalt unmöglich gemacht wird. Außerdem wird aufgrund der Passlosigkeit gegen die Passpflicht verstoßen. Es droht zwar kein Abschiebung nach Italien aber es wird ein rechtswidriger Zustand aufrechterhalten der aber nicht in deinem Machtbereich liegt. Zudem ist der Fall vergleichbar mit Fällen wo die Unterschrift für die Steuererklärung von einem Ehepartner verweigert wird. Darum soll die Mutter zur Unterschrift durch das Gericht gezwungen werden. Da die fiktive Unterschrifterteilung höchstwahrscheinlich vom italienischen Konsulat nicht anerkannt wird, soll die Unterschriftleistung ggf. durch Zwangsgeld oder Zwangshaft erzwungen werden (§ 888 ZPO?)

Ohne Garantie

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von AlexVen am 06.06.2017 um 23:30:51
Super, vielen Dank für deine Hilfe
werde Morgen mal etwas zusammensetzen und im Amtsgericht abgeben, mal sehen was daraus kommt

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von Aras am 07.06.2017 um 07:19:31
Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Beitrag ggf. die Grenzen der zulässigen "Rechtsberatung" überschreitet.

Darum möchte ich nochmal hinweisen, dass ich keine Erfolgsgarantie gegeben habe und es nur meine unverbindlichen Gedanken zu dem Thema sind. Ich bin ja auch kein Rechtsanwalt.

Ich wünsche dir viel Erfolg. Insbesondere weil ja irgendwer auch zuständig sein muss.

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von deerhunter am 07.06.2017 um 07:53:28

Aras schrieb am 06.06.2017 um 22:16:23:
Das deutsche Gericht soll die Mutter anweisen die Unterschrift zu leisten. Sie unterschreibt. Das Konsulat sieht ja nicht dass das erzwungen wurd... 


Ich glaube nicht, dass ein deutsches Gericht so etwas beschließen kann und wird...da schließen sich ja dann ausländische Rechtskreise an, die ein deutsches Gericht überhaupt nicht beleuchten kann! Die Deutsche Ex ist da raus, dass muss der TE alleine mit seinem Heimatland klären!

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von Eduard am 07.06.2017 um 08:51:53
Wovon leben Mutter und Kind, wenn der Vater z. Z. keinen Unterhalt zahlt? Falls sie ALG2 bekommen, könnte man mal die Behörde darüber informieren, dass die Weigerung der Mutter nicht dazu führen wird, dass in absehbarer Zeit wieder Unterhalt fließt...

Ansonsten wird man wohl den Verwaltungsrechtsweg in Italien einschlagen müssen. Da ist sicher was zu machen...

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von AlexVen am 07.06.2017 um 08:57:57

deerhunter schrieb am 07.06.2017 um 07:53:28:
Ich glaube nicht, dass ein deutsches Gericht so etwas beschließen kann und wird...da schließen sich ja dann ausländische Rechtskreise an, die ein deutsches Gericht überhaupt nicht beleuchten kann! Die Deutsche Ex ist da raus, dass muss der TE alleine mit seinem Heimatland klären!


Dies sind die gleichen Wörter was mir mein Anwalt gesagt hat


Eduard schrieb am 07.06.2017 um 08:51:53:
Wovon leben Mutter und Kind, wenn der Vater z. Z. keinen Unterhalt zahlt? Falls sie ALG2 bekommen, könnte man mal die Behörde darüber informieren, dass die Weigerung der Mutter nicht dazu führen wird, dass in absehbarer Zeit wieder Unterhalt fließt...

Ansonsten wird man wohl den Verwaltungsrechtsweg in Italien einschlagen müssen. Da ist sicher was zu machen...


Also, meine Tochter sagt mir dass Sie morgens Arbeiten geht, offiziell ist mir bekannt, Sie ist ALG2 Empfängerin

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von AlexVen am 07.06.2017 um 09:30:10

Aras schrieb am 07.06.2017 um 07:19:31:
Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Beitrag ggf. die Grenzen der zulässigen "Rechtsberatung" überschreitet.

Darum möchte ich nochmal hinweisen, dass ich keine Erfolgsgarantie gegeben habe und es nur meine unverbindlichen Gedanken zu dem Thema sind. Ich bin ja auch kein Rechtsanwalt.

Ich wünsche dir viel Erfolg. Insbesondere weil ja irgendwer auch zuständig sein muss.


Keine Sorgen
dies ist mir völlig klar, trotzdem bin ich dankbar für die Tipps

-------------------------------------------------------------------------------


Ich war heute morgen um 8.00 Uhr hier im Amtsgericht, ist ja fast hier um die Ecke.

Habe aber nur mit einer Justizmitarbeiterin gesprochen habe ihr den Fall erklärt, hat mir empfohlen nochmals gegen 10.45/11.00 hinzugehen, mal sehen was mir ein Richter empfehlen kann

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von Aras am 07.06.2017 um 09:44:17
Ist halt die Frage welcher Aspekt denn genau problematisch ist. Die Weigerung der Frau die Unterschrift zu leisten oder die Weigerung des Konsulats nicht auf die Unterschrift zu verzichten.

Imho trifft beides zu.

Außerdem ist ausländisches Recht auch vor deutschen Gerichten verhandelbar, nur muss dann ggf. auch das ausländische Recht bzw. die ausländische Rechtsanwendung nachgewiesen werden. Über ausländisches Recht hat schon das alte Reichsgericht vor über 130 Jahren Recht gesprochen...

@AlexVen

Na dann drück ich dir die Daumen. Sonst eben Verwaltungsgerichtsbarkeit in Italien. Und Italien ist ja bekannt für lange Verfahrensdauer...

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von mgb am 07.06.2017 um 17:25:23

AlexVen schrieb am 06.06.2017 um 21:03:46:
Ich brauche ein Dokument, ich kann nicht warten bis die kleine 18 ist

Wie schaut es eigentlich aus mit der italienischen ID card. Kannst du sowas bekommen?
Für die Erfüllung der Ausweisspflicht brauchst du nicht zwangsläufig einen Pass.

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von AlexVen am 07.06.2017 um 21:36:56
So, langer Tag heute
Also, heute morgen habe ich mit eine nette junge Richterin gesprochen, erstmals war Sie verblüfft als Sie erfahren hat, dass es noch so was im Jahr 2017 gibt

Also, laut ihre Erfahrung wäre schwer eine Erfolgreiche Klage durchzubringen, denn nach Italienischen Recht, ist die Unterschrift freiwillig, man konnte aber Klagen, nur als Druck Mittel gegen die Ex.
Auf jeden Fall hat Sie sich meine Daten notiert und gegebenenfalls falls Sie einen Ausweg kennt mich informieren über Ihre Rechtspflegerin

Heute Nachmittag war ich bei einen anderen Anwalt und er hat mehr oder weniger  das Gleiche geschrieben was mir danken Aras empfohlen hat.

Auf jedenfalls wird die Ex jetzt einen Brief von Ihn bekommen.

Ein anderer Punkt, meine jetzige Freundin ist Spanierin und wir haben für den 20.7 einen Flug nach Almeria gebucht (für mich und auch meine Tochter)
Ich konnte ja ohne Problemen mit einen Notreiseausweis fliegen, kann mir aber meine Ex einen strich durch die Rechnung machen, wegen meiner Tochter?
Sie hat aber einen Ital. Pass und auch Deutschen


@mbg, auch für die Carta d´Identitá ( italienischen ID card ), braucht man die Genehmigung

Hätte die Bundesrepublik auch einen Nationale ID Card, konnte ich diese ja haben und durch ganz Europa meine Freizügigkeit genießen 


Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von Mojo Jojo am 07.06.2017 um 22:31:55
Naja, deine Tochter ist 15 Jahre alt.

Bei wem von euch liegt denn das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Teilt ihr euch dieses?

Es freut ich sehr zu lesen, dass du eine aufgeschlossene Richterin gesprochen und hilfreiche Unterstützung in einem neuen Anwalt gefunden hast und wünsche dir viel Erfolg sowie eine erholsame Urlaubszeit sowohl mit Freundin als auch (hoffentlich) mit deiner Tochter.

Ich persönlich bin auch immer noch erstaunt wegen dieser Erteilungsvorraussetzungen. Ich hoffe, Du hältst uns auf dem laufenden.

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von AlexVen am 07.06.2017 um 22:36:03
Also das Aufenthaltsbestimmungsrecht teilen wir uns eigentlich, also seit ca. 1 Jahr ist die mal eine Woche bei mir mal eine Woche bei der Mutter.
Muss dazu sagen, Sie wohnt hier im Ort, also zu Fuß keine 5 Minuten, auch wenn die kleine bei der Mutter ist, kommt Sie jeden Tag hier und umgekehrt .
Ich denke, trotz Scheidung und Millionen von Fehlern, versuchen wir in der Erziehung alles Richtig zu machen.

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von Aras am 07.06.2017 um 22:37:01
Ich hätte dem Anwalt gesagt das Schreiben nach der Reise der Mutter des Kindes zuzustellen, damit die Mutter die Reise nicht vorher blockiert. Glaub schon dass die Mutter einen Strich durch die Rechnung machen kann.

Zum Thema freiwillig würde ich mal schauen was denn genau freiwillig bedeutet. Ich meine... Als Jurist muss man auch die vermeintlich offensichtlichen Bedeutungen der Wörter hinterfragen. Außerdem ist das Wort aus dem italienischen übersetzt worden. Was bedeutet denn freiwillig in diesem Kontext? Ist freiwillig, dass es dem absoluten Gutdünken der Mutter unterliegt die Unterschrift zu leisten? Bedeutet freiwillig, dass der Mann die Mutter nicht illegal Erpressen kann/darf und eine solche erzwungene Unterschrift nichtig ist? Bedeutet freiwillig, dass die Unterschrift grundsätzlich im Ermessen der Mutter liegt und es zwar nicht durch den Mann erpresst werden kann aber ggf. durch ein italienisches Gericht erzwungen werden kann?

Du könntest ggf. mal den Dozenten de Petris anschreiben und nach einem Ratschlag oder einen italienischen Anwalt fragen. Er ist ganz nett und spricht auch ganz passabel deutsch.

http://www.jura.hhu.de/fakultaet0/lehrkraefte/lehrbeauftragte.html

Ich drücke​ dir die Daumen und freue mich auf deine Rückmeldung.

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von AlexVen am 07.06.2017 um 23:02:33
Danke für deinen Ratschlag
kann ich ihn einfach so eine Email schicken?

Danke nochmals

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von Aras am 08.06.2017 um 00:22:53
Naja kannst ihn ja fragen, ob er dir zumindest mitteilen kann an wen du dich am besten wenden kannst. Er ist ja Jura-Dozent in Italien. Er sollte also gut vernetzt sein.
Er ist wie ich schon schrieb sehr sehr nett. Wenn du es mit deinen Fragen nicht übertreibst sollte er auch helfen können.

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von grisu1000 am 08.06.2017 um 05:34:33

Aras schrieb am 07.06.2017 um 22:37:01:
Zum Thema freiwillig würde ich mal schauen was denn genau freiwillig bedeutet. Ich meine... Als Jurist muss man auch die vermeintlich offensichtlichen Bedeutungen der Wörter hinterfragen. Außerdem ist das Wort aus dem italienischen übersetzt worden. Was bedeutet denn freiwillig in diesem Kontext? Ist freiwillig, dass es dem absoluten Gutdünken der Mutter unterliegt die Unterschrift zu leisten? Bedeutet freiwillig, dass der Mann die Mutter nicht illegal Erpressen kann/darf und eine solche erzwungene Unterschrift nichtig ist? Bedeutet freiwillig, dass die Unterschrift grundsätzlich im Ermessen der Mutter liegt und es zwar nicht durch den Mann erpresst werden kann aber ggf. durch ein italienisches Gericht erzwungen werden kann?



Ich würde der Mutter einfach unterstellen, das sie mit der Unterschriftsverweigerung eine Trennung von Vater und Kind herbeiführen will. In letzter Konsequenz muss ja der Vater ggf. Deutschland verlassen. Zudem bekommt er kein Arbeit und kann das Kind nicht Versorgen.

Beides verstößt gegen das Kindeswohl des deutschen Kindes, das ja ein Recht hat mit seinem Vater in Deutschland aufzuwachsen. Kindeswohl betrifft deutsches Recht.

Ich würde es deshalb entweder vor Gericht probieren die Mutter zu zwingen, die Unterschrift zu leisten, oder bei deutschen Behörden Passersatz beantragen und im Antrag auf die Umstände hinweisen (Unterschriftsverweigerung, Kindeswohl).Zweiteres wird aber wahrscheinlich auch den Rechtsweg gehen.

Der Text des Konsulates ist schon logisch, weil natürlich Unterhaltsflucht italienischer Elterteile aus Italien verhindert werden soll. Bei der hiesigen Konstellation macht das aber keinen Sinn. Ob das mit EU-Recht vereinbarbar ist, weil die Unterschriftsverweigerung defakto einem Reiseverbot gleichkommt, lasse ich mal dahingestellt. Das müsste man aber beim italienischen Gericht einklagen.

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von deerhunter am 08.06.2017 um 08:20:20
Ich sehe hier keinen Weg die Exfrau zur Unterschrift zu zwingen...absolut keinen!
Der TE muss das mit seinem Land klären, im Notfall eben nach Italien und dort in seinem "Bürgeramt" einen Pass beantragen. Sollte man sich querstellen, dann eben in Italien klagen! Es gibt ja extra einen Passus in den italienischen Vorschriften die eine Verweigerung der Unterschrift beinhaltet! Darauf kann und muss man sich beziehen und in Italien klagen! Alles andere sind Nebelkerzen! Die Exfrau ist hier raus!

"
Falls ein Elternteil die Zustimmungserklärung verweigert, muss der Antragsteller persönlich beim Konsulat vorsprechen. Er sollte eine eigene schriftliche Erklärung mitbringen, in der er die Gründe für die Weigerung des anderen Elternteil erläutert. In der Schrift ist die vollständige Adresse und – gegebenenfalls - die Telefonnummer des anderen Elternteils anzugeben, um es dem Konsulat zu erleichtern, sich mit ihm in Verbindung zu setzen. Es empfiehlt sich, eventuelle Gerichtsurteile und -beschlüsse zu Sorgerecht und Unterhaltsverpflichtungen mitzubringen, sowie Erweisungsbelege zum Nachweis der Erfüllung von Unterhaltsverpflichtungen.
Erweisen sich die Gründe der Einwilligungsverweigerung des anderen Elternteil als nicht gerechtfertig, kann der Konsul die Ausstellung des Reisepasses verfügen."
http://www.consfrancoforte.esteri.it/consolato_francoforte/de/i_servizi/per_i_cittadini/passaporti/passaporti.html

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von AlexVen am 08.06.2017 um 09:26:06
Nein, eine Deutsche Behörde kann die Ex nicht zur Unterschrift zwingen, dies hat auch ganz klar und deutlich die Richterin gesagt

Und da ich im Ausland lebe ist nicht der Italienische Gericht zuständig, sondern der Konsul oder sein Stellvertreter

Einzig was man kann, ich über ein Anwalt mit eine Klage drohen, aber dies nur als Druckmittel

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von deerhunter am 08.06.2017 um 10:09:26
Warum gehst du nicht für ein paar Tage nach italien und beantragst dort einen Pass? Warum verklagst du nicht den Konsul?
Deine Ex hat damit nichts zu tun, also verschwnede nicht Zeit und Geld für unsinnige Klagen

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von AlexVen am 08.06.2017 um 10:29:05
Ich war doch schon in Italien, war das erste was ich gemacht habe

Problem ist, ich bin hier in Deutschland wohnhaft und ist der Konsulat dafür zuständig, aber der Konsul oder in diesen Fall der Vize Konsul, stellt sich quer weil ich nicht die Zahlungen des Unterhalt des letzten 12 Monaten vorweisen kann

Einzige Möglichkeit,  ich würde mich in Italien anmelden und dort einen Ausweis beantragen, der wäre dann aber nur für INLAND gültig mit den Vermerk: NON VALIDO PER L´ESPATRIO (nach meine Informationen würde er dann für Schengen gelten)
Aber dies hat wiederum einen Nachteil, ich musste mich hier abmelden und mache zur Zeit eine Umschulung (ja, ich war damals doof, bin nach der Höhere Handelsschule direkt arbeiten gegangen ohne eine Ausbildung zu machen) und wenn ich mich dort anmelde, verliere ich hier alles  :(

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von Aras am 08.06.2017 um 12:00:54
Und warum darf eine deutsche Behörde nicht die Ex zur Unterschrift zwingen? Bei ner Steuererklärung kann man ne Verpflichtung aus § 1353 BGB herleiten, aber hier nicht??

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von deerhunter am 08.06.2017 um 12:53:41

Aras schrieb am 08.06.2017 um 12:00:54:
Und warum darf eine deutsche Behörde nicht die Ex zur Unterschrift zwingen? Bei ner Steuererklärung kann man ne Verpflichtung aus § 1353 BGB herleiten, aber hier nicht?? 


Weil hier ausländisches Recht betroffen ist...kein Richter könnte der Ex garantieren, dass diese sich nicht andere Probleme (italienische Probleme) durch diese Unterschrift aufhalst! Das ist nicht zulässig! Steuererklärung deutsches Recht...Unterschrift hier "Italienisches Recht"

Deshalb nicht einklagbar in Deutschland!

§ 1353 regelt die eheliche Lebensgemeinschaft...da ist der TE ja schon lange drüber weg! Er ist geschieden!

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von Aras am 08.06.2017 um 12:58:41
Aber Scheidungen können die Richter in fremden Recht durchentscheiden?

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von nixwissen am 08.06.2017 um 19:23:52
Moin,

Da keine Unterhaltszahlungen vom Vater kommen, zahlt vielleicht das Jugendamt (?) Unterhaltsvorschuss? Das holt sich das Jugendamt ja vom Vater zurück, ist also wie ein Kredit (deswegen ja Vorschuss).
Ginge vielleicht mit einer Bescheinigung vom Jugendamt darüber was beim Konsulat?

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von AlexVen am 08.06.2017 um 20:02:56
Hallo
nein, es gibt keinen Unteraltvorschuss da die kleine über 12 Jahre alt ist
Außerdem, bekommt die kleine auch ALG2, dies würde heißen wenn ich Unterhalt zahlen sollte muss ich den Unterhalt an den Jobcenter zahlen, bzw. bekommen die weniger ALG2 (so wie der Fall war wo ich Unterhalt bezahlt habe)
Dies habe ich versucht den Konsul zu erklären, aber die sind ja stur wie Eseln und richten sich nach Vorschriften

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von nixwissen am 08.06.2017 um 20:19:33
Moin,

Ach schiet, stimmt, 15 Jahre alt. Ab Juli gibt es den Vorschuss bis 18 Jahren.
Aber wenn ich richtig verstehe verrechnen Jobcenter und Jugendamt das auch nur untereinander.
So wie es auch war als Du Unterhalt bezahlt hast.Mit dem Unterschied für Dich, daß Du den Unterhaltsvorschuss im Gegensatz zu ALG2 später zurückzahlen musst.
Für den Haushalt Mutter/Kind ändert sich finanziell derweil exakt nichts.
Ist jetzt hier nicht Thema aber das hat der Gesetzgeber toll hinbekommen.

Sorry, ich hab keine Idee mehr.

Gruß,
Norbert


Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von AlexVen am 08.06.2017 um 20:35:58
Ja, ist wirklich eine blöde Situation, denn für das Kind gibt es absolut keine Nachteile, Problem ist der Konsul versteht es nicht

Mir gehen langsam auch die Ideen aus
1) Klagen kann ich nicht, da es kein Deutsches Gesetz gebrochen wird

2) Einbürgern kann ich mich nicht, da ich keine Gültigen Ausweis habe

3) In Italien wurde mir nicht geholfen, da ich in Deutschland wohnhaft bin

4) Notreiseausweis ist eine Lösung für einmaliges Reisen

5) Was übrig bleibt, ist die Union konnte helfen, aber seit Wochen suche ich was im Netz, bin aber nicht fündig geworden

6) wie von einen Konsulat Mitarbeiter vorgeschlagen, einfach die Unterschrift fälschen und wenn die was sagt, ist meine aussage gegen Ihre, sowieso wird Sie niemals in Italien gegen mich klagen. Aber, ich bin 41 und habe eine Tochter, bis heute habe ich zum Glück niemals außer der Linie getanzt und möchte es weiterhin nicht, denn ich denke einen Pass oder einen Ausweis ist mein recht ein zu besitzen.
Ich bin arm, aber ich schlafen nachts ruhig

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von Aras am 08.06.2017 um 20:59:49
Kannst Solvit versuchen...

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von AlexVen am 08.06.2017 um 21:06:30
Aber Solvit ist doch nur, wenn ich als EU Bürger Problemen mit einen anderen EU Land habe, in diesen Fall als Italiener mit Italien, kann Solvit nicht zugreifen
Ich habe in Berlin eine Mail geschickt und dann in Rom angerufen und es wurde mir so erklärt.
Also, Berlin meinte ich sollte mit Rom Kontakt aufnehmen und Rom sagte wenn ich als EU Bürger Problemen mit einen anderen EU Land habe, in diesen Fall als Italiener mit Italien, kann Solvit nicht zugreifen :'( :'( :'(

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von lottchen am 08.06.2017 um 23:57:59
Mal ein paar Denkanstöße (nicht alles 100% ernst gemeint, aber vielleicht kommt Dir dadurch auch eine ganz andere Idee):

- Du könntest Dich in Italien ausbürgern lassen. Falls das ohne Paß geht. Dann bist Du staatenlos. Bekommst einen Paß für Staatenlose und kannst Dich damit in D eventuell einbürgern lassen ....Allerdings könnte Deine Tochter auch eher 18 sein als das alles über die Bühne gegangen ist.

- Gibt es eine Möglichkeit, dass Du Dich in Italien anmeldest (ohne Dich in D abzumelden) und Du dann dort klagst?

- Biete Deiner Ex-Frau Summe x an für ihre Unterschrift. Und wenn Du Dir das Geld zusammenborgst. Oder borg Dir das Geld zusammen und bezahle damit den Unterhalt für 12 Monate (es dürfte ja "nur" um den Mindestunterhalt gehen). Deine Tochter hätte nichts davon, da die Zahlungen verrechnet werden, aber das ist ja nicht Dein Problem. Dann müsste man nur noch klären, wie genau der Nachweis der Zahlung aussehen muss, damit der Konsul das auch anerkennt.

- Such Dir im Internet ein italienisches Familienrechtsforum und frage dort nach Ideen und Erfahrungen zu dem Thema. Du kannst doch nicht der einzige italienische Mann auf der Welt sein, der dieses Problem hat bzw. jemals gehabt hat. Oder versuch ein deutsches Familienrechtsforum zu finden und schildere dort Dein Problem...Gibt es keine italienische Community in Deiner Stadt die Dir weiterhelfen kann?   

- Normalerweise würde ich Kinder aus Streitigkeiten zwischen den Eltern rauslassen. Mit 15 ist Deine Tochter allerdings schon ein sehr großes Kind. Weiß sie um Dein Problem? Hat sie ein gutes Verhältnis zu ihrer Mutter? Kann sie vielleicht vermitteln?

- Solvit zumindest zu versuchen kann doch nicht schaden. Du hast als Italiener ein Problem in D. Auch wenn es eher ein Problem mit italienischem Recht ist hast Du das Problem doch nur weil Du Dein Freizügigkeitsrecht ausübst und in D wohnst.

      

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von nixwissen am 09.06.2017 um 00:17:19
Moin,


lottchen schrieb am 08.06.2017 um 23:57:59:
- Du könntest Dich in Italien ausbürgern lassen. Falls das ohne Paß geht. Dann bist Du staatenlos. Bekommst einen Paß für Staatenlose und kannst Dich damit in D eventuell einbürgern lassen ....Allerdings könnte Deine Tochter auch eher 18 sein als das alles über die Bühne gegangen ist.


In D ginge das nicht, wenn man dann staatenlos wird.
Ob das in Italien auch so ist?
Ziemlich frivoler Vorschlag.


lottchen schrieb am 08.06.2017 um 23:57:59:
- Gibt es eine Möglichkeit, dass Du Dich in Italien anmeldest (ohne Dich in D abzumelden) und Du dann dort klagst? 


Dazu hat er geschrieben, daß es keine Option ist, da er hier seine Zukunft komplett zersemmeln würde


lottchen schrieb am 08.06.2017 um 23:57:59:
- Biete Deiner Ex-Frau Summe x an für ihre Unterschrift. Und wenn Du Dir das Geld zusammenborgst.


DAS ist vielleicht eine Idee. So verwerflich sie auch ist, das könnte funktionieren. Wenn die Ex schon so scheisse drauf ist, durch die Verweigerung zu schikanieren, wird sie vielleicht bei 1k€ schon weich.
Sie wird dann handeln, spätesten bei deutlich mehr sind die meisten (auf ALG2) dann käuflich.
Mach das schriftlich!
Sowas dürfte sittenwidrig sein, das kannst Du Dir später dann per Klage wieder zurückholen.
Das wäre kein schöner Weg aber wer hat hier angefangen?
lottchen schrieb am 08.06.2017 um 23:57:59:
- Normalerweise würde ich Kinder aus Streitigkeiten zwischen den Eltern rauslassen. Mit 15 ist Deine Tochter allerdings schon ein sehr großes Kind. Weiß sie um Dein Problem? Hat sie ein gutes Verhältnis zu ihrer Mutter? Kann sie vielleicht vermitteln?


Hat er ja schon versucht, die Tochter hat es versucht.
Ich habe per PN nochmal angeregt, das nochmal zu wiederholen. Sie versaut ihrer Tochter damit ja auch ev. den Urlaub.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von grisu1000 am 09.06.2017 um 00:53:08

deerhunter schrieb am 08.06.2017 um 12:53:41:
Weil hier ausländisches Recht betroffen ist...kein Richter könnte der Ex garantieren, dass diese sich nicht andere Probleme (italienische Probleme) durch diese Unterschrift aufhalst! Das ist nicht zulässig! Steuererklärung deutsches Recht...Unterschrift hier "Italienisches Recht"


Die Frage ist ob der Vater ggf. das Land verlassen muss. Spätenstens wenn die ABH eine Entzug der EU-Freizügigkeit abuspricht, muss der Vater aufgrund fehlenden Ausweis Deutschland und sein Kind verlassen und damit ist unmittlebar deutsches Recht betroffen. Das Kind hat das Recht mit seinem Vater aufzuwachsen. Die Entscheidung ob der Kindesvater hier bleiben darf, kann das Gericht nicht auf ein italienisches Konsulat abwälzen.

Die Mutter hat IMHO eine Mitwirkungspflicht beim Kindeswohl, genauso wie der Vater. Die einzige Frage ist, ob die Unterschriftenleistung zumutbar ist. Das hat das deutsche Gericht zu prüfen.

Zivilrechtlich wäre die Frage ob die Kindesmutter durch Ihr Verhalten nicht Schadensersatzpflichtig wird. Der Kindesvater häuft Unterhaltschulden an und hat keine Chance seinen Unterhalt nachzukommen. Ein Rückumzug nach Italien ist dem Kindesvater nicht zumutbar, aufgrund des deutschen Kindes.

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von deerhunter am 09.06.2017 um 09:40:32

grisu1000 schrieb am 09.06.2017 um 00:53:08:
Die einzige Frage ist, ob die Unterschriftenleistung zumutbar ist. Das hat das deutsche Gericht zu prüfen.


Und da kein deutscher Richter die auswirkungen dieser Unterschrift im italienischen Rechtskreis garantieren kann, wird das nicht gehen! Das schmettert jeder Jurastudent im 3. Semester ab

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von AlexVen am 09.06.2017 um 09:55:05
Moin
hier habt mir hier um eine Idee gebracht, mal sehen was ihr denkt

Das Kindeswohl ist doch eigentlich in Deutschland das Wichtigste und wenn ich keinen Gültigen Ausweise habe, verliere ich meine recht auf Freizügigkeit hier in Deutschland, somit konnte ich nicht meine Pflichten als Vater durchführen, wohl gemerkt von einen Deutsches Kind

Was denkt ihr wenn ich es über den Jugendamt versuche die Unterschrift zu holen?

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von deerhunter am 09.06.2017 um 10:04:15

AlexVen schrieb am 09.06.2017 um 09:55:05:
Was denkt ihr wenn ich es über den Jugendamt versuche die Unterschrift zu holen?


Versuche es, aber es wird nichts bringen...kein deutsches Amt und kein deutscher Richter kann einen Deutschen zwingen Unterschriften für einen ausländischen Rechtskreis zu leisten!
Versuche es mit freiwilliger Unterschriftsleistung gegen eine Prämie (cash on delivery) und gut! Alles andere wird nicht zum Erfolg führen


PS:Oder klage gegen deinen eigenen Staat

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von Saxonicus am 09.06.2017 um 10:18:18

AlexVen schrieb am 09.06.2017 um 09:55:05:
Was denkt ihr wenn ich es über den Jugendamt versuche die Unterschrift zu holen?

Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass eine ernsthafte Ansprache durch einen Vertreter des Jugendamtes oder einen Richter durchaus einen Sinneswandel bei der Mutter des Kindes bewirken könnte und sie sich zur Unterschrift überreden ließe.

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von AlexVen am 09.06.2017 um 10:37:25
@deerhunter
Ich denke, bevor ich gegen was Italienisches Klage, wäre Sinnvoller zu warten, dass die kleine 18 ist.
Laut Ital. Forum sind bei klagen gegen die Behörden Wartezeiten von 4 bis 7 Jahren

@ grisu1000

grisu1000 schrieb am 09.06.2017 um 00:53:08:
Die Frage ist ob der Vater ggf. das Land verlassen muss. Spätenstens wenn die ABH eine Entzug der EU-Freizügigkeit abuspricht, muss der Vater aufgrund fehlenden Ausweis Deutschland und sein Kind verlassen und damit ist unmittlebar deutsches Recht betroffen. Das Kind hat das Recht mit seinem Vater aufzuwachsen. Die Entscheidung ob der Kindesvater hier bleiben darf, kann das Gericht nicht auf ein italienisches Konsulat abwälzen. 


Wie wäre denn so ein Szenario, damit ich beim Jugendamt vorsprechen konnte und die Situation klarmachen kann

@lottchen
Ausbürgern? Geht doch nicht, laut ital. Grundgesetz ist es nicht möglich, dort steht, wenn jemand als Ital. geboren wird, bleibt sein ganzes Leben Italiener.

Ich habe mich bei  italienisches Familienrechtsforum informiert und die sagte ich sollte mal bei den Deutschen Fragen, da es bei den Italiener klagen sehr lange dauert und normalerweise. wäre meine Ex auch Italienerin hätten wir uns die Unterschrift gegenseitig tauschen können.

Mein Fehler was meine Tochter während der Trennung im Italienischen Konsulat anzumelden, mittlerweile ist mir bekannt dass fast alle Familienrecht Anwälte, dies nur empfehlen wenn die Kindern aus Nicht EU Länder kommen.
Meine Tochter hatte durch diese Meldung keinen einziges Vorteil, eher Nachteile


Saxonicus schrieb am 09.06.2017 um 10:18:18:
Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass eine ernsthafte Ansprache durch einen Vertreter des Jugendamtes oder einen Richter durchaus einen Sinneswandel bei der Mutter des Kindes bewirken könnte und sie sich zur Unterschrift überreden ließe. 



Ich denke, es konnte zur jetzigen Situation die sinnvollste Lösung sein, denn das Jugendamt geht es um den Wohl des Kindes

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von okatomy am 09.06.2017 um 12:47:39
Zuerstmal hast du ein Problem mit deinem Staat bzw. deinem Konsulat.

Die einzige Lösung besteht doch darin den offiziellen Weg einzuhalten also schriftlich zu erklären warum die Mutter die Unterschrift nicht leistet und deren Namen und Adresse anzugeben und dann schauen was die ital. Behörde daraus macht.

Bevor du das zumindest nicht nachweisbar versuchst, also alles zumutbare was du selbst machen kannst versuchst, wird doch niemand die Sache ernst nehmen, kein deutsches Jugendamt und kein deutsches Gericht. Die erklären sich im Zweifel für unzuständig bzw. sehen deine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt bevor sie eine Deutsche zur Unterschrift auf ein ausl. Formular zwingen, was meiner Meinung nach sowieso nie passieren wird.

Bei einer Ablehnung durch ital. Konsulat kannst du immer noch dich an den Vorgesetzen oder übergeordnete Behörde wenden und dich dort beschweren bevor es zu einer Klage kommt. In Deutschland wäre das das z.b. Auswärtige Amt. Ich kann mir nicht vorstellen dass der Konsularbeamte keinen Vorgesetzen hat.

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von grisu1000 am 11.06.2017 um 00:38:19

deerhunter schrieb am 09.06.2017 um 09:40:32:
Und da kein deutscher Richter die auswirkungen dieser Unterschrift im italienischen Rechtskreis garantieren kann, wird das nicht gehen! Das schmettert jeder Jurastudent im 3. Semester ab 


Deutsche Richter prüfen ausländische Scheidungsurteile, ob sie im deutschen Rechtskreis gültig sind. Und die sind deutlich komplizierter als ein italienisches Formular, Warum geht das dann?

Alternativ kann das Gericht natürlich der ABH untersagen eine Ausweisung zu vollziehn. Dann lebt halt der Kindesvater, bis das Kind 18 ist, hier in einer Duldung auf Staatskosten. Oder die ABH anweisen einen Reiseausweis für Ausländer auszustellen. Lösunge gibt es dergleichen viele.  Aber, eine Ausweisung des italinischen Staatsbürger würde gegen das Kindeswohl verstoßen und Kindeswohl wiegt IMHO schwerer als Passpflicht.

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von deerhunter am 11.06.2017 um 08:20:10
Das Gericht könnte auch dem italiener auftragen in seine Heimat zu gehen und seine Sachen in Ordnung zu bringen,oder? Italien ist ja nun nicht auf der anderen Seite des Erdballs und ein 15 (fünfzehn) jähriges Kind ist ja nun auch nicht mehr so in Gefahr, wenn es mal ein paar Wochen ohne Papa auskommt (ich war mit 15 ein Jahr in USA ohne Eltern und da gab es keine Email, Whatapp und Handys...eine Minute telefonieren kostete 4 DM)....aber warten wir ab! Ich sehe das Problem und dieLösung zu 100% beim Vater und seinem Land

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von KaGe am 11.06.2017 um 08:40:53
Seltsam.
Ich sehe das Problem bei der störrischen Mutter.
Umgang wird ja wohl nicht heimlich praktiziert vom Kind.
Vielleicht geht es auch ohne Zwang mit dem Jugendamt? Sondern mit sachlicher Erklärung und Überzeugung?

Warum sollte man einen Berg verrücken, wenn man drumherum gehen kann?

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von deerhunter am 11.06.2017 um 10:01:06

KaGe schrieb am 11.06.2017 um 08:40:53:
Seltsam.
Ich sehe das Problem bei der störrischen Mutter.


Warum...beide sind geschieden und die Exfrau, die wohl auch keinen Unterhalt bekommt, soll ein "italienisches" Dokument unterschreiben für den Ex Mann...nicht für das Kind! Ich sehe da nichts störrisches, ich würde nicht anders handeln

Titel: Re: Ausweis Pflicht
Beitrag von Mick am 11.06.2017 um 11:10:07
Mangels weiterer Fragen nach der Rechtslage...

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