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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Mehrstaatigkeit Deutschland
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Beitrag begonnen von Giannis am 25.05.2017 um 15:24:24

Titel: Mehrstaatigkeit Deutschland
Beitrag von Giannis am 25.05.2017 um 15:24:24
Hallo wieder,

Vielen Dank im Voraus.

Bis wie viele Staatsangehörigkeiten innerhalb der EU, sind bei Deutschland erlaubt? Also neben der Deutschen Staatsangehörigkeit is bestimmt noch eine weitere erlaubt aus der EU. Aber ist eine dreifache innerhalb der EU erlaubt ? Wenn Ja oder Nein könntet ihr mir sagen wo genau das steht?


Danke!!

Titel: Re: Mehrstaatigkeit Deutschland
Beitrag von Aras am 25.05.2017 um 16:27:53
Du kannst die Staatsangehörigkeiten der anderen 27 Mitgliedsstaaten erwerben. Eher gibt es bei den anderen Staaten Probleme mit der Mehrstaatigkeit.


Titel: Re: Mehrstaatigkeit Deutschland
Beitrag von Giannis am 25.05.2017 um 18:35:58
Danke!!

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