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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> §18 (Beschäftigung) zu §16 Ab.4 (Jobsuche für deutscher Hochschulabsolvent) rücken möglich?
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Beitrag begonnen von proletariat am 20.05.2017 um 13:42:16

Titel: §18 (Beschäftigung) zu §16 Ab.4 (Jobsuche für deutscher Hochschulabsolvent) rücken möglich?
Beitrag von proletariat am 20.05.2017 um 13:42:16
Hallo zusammen,

Ich besitze momentan den §18 (Beschäftigung). Davor habe ich ca. 7 Monaten von den 18 Monaten §16 Ab.4 Visum benutzt.

Ich möchte jedoch mein Job bzw. Arbeitgeber zu einen anderen wechseln.

Der Arbeitsvertrag ist aber so geschrieben, dass ich während der ersten 2-Monate eine Umschulung machen muss. Während der Umschulung bekomme ich 1000 Euro Brutto.

D.h. ich brauche wohl während der 2 Monaten eine Zustimmung von Arbeitsamt, dessen Antrag sehr lange dauern kann. Die Umschulung beginnt jedoch schon in 2 Wochen und es gibt leider keine andere Termine.  :'(

Besteht die Möglichkeit, dass ich für die 2-Monate Umschulung wieder zu §16 Ab.4 rückt?
So kann ich ja ohne Zustimmung erstmal die Umschulung machen, und danach wieder erneut für §18 beantragen.

Titel: Re: §18 (Beschäftigung) zu §16 Ab.4 (Jobsuche für deutscher Hochschulabsolvent) rücken möglich?
Beitrag von Bayraqiano am 21.05.2017 um 13:37:13

proletariat schrieb am 20.05.2017 um 13:42:16:
Besteht die Möglichkeit, dass ich für die 2-Monate Umschulung wieder zu §16 Ab.4 rückt?

Nein, einfach nein. § 16 Abs. 4 AufenthG gibt es nur im Anschluss an ein Studium. Betriebliche Fortbildungsmaßnahmen können im Rahmen von § 17 Abs. 1 AufenthG berücksichtigt werden.

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