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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Syrische Ehe und Fristwahrende Anzeige
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Beitrag begonnen von Kartoffel am 18.05.2017 um 22:43:29

Titel: Syrische Ehe und Fristwahrende Anzeige
Beitrag von Kartoffel am 18.05.2017 um 22:43:29
Jetzt wird's evtl. wieder sehr knifflig: In einer syrischen Moschee wird eine Ehe geschlossen, die kriegsbedingt aber nicht mehr staatlich registriert werden kann. Der Ehemann reist wenige Tage nach der Ehe aus, gibt beim BAMF an, er sei nicht verheiratet (weil er die Ehe für nichtig und die Ehefrau für tot hielt), erhielt vor 10 Monaten die GFK-Anerkennung, gab anschließend aber (natürlich) keine Fristwahrende Anzeige ab. Nun stellt sich heraus, dass seine "Fast-Ehefrau" doch noch lebt...
Ja, kann alles in Wirklichkeit ganz anders sein, aber er konnte einiges doch recht plausibel erklären, von daher frage ich mich
a) könnte das im Sinne der FZ-Regelungen für anerkannte Flüchtlinge schon als eine Ehe gewertet werden...
b) die aber erst mit der noch zu erfolgenden staatlichen/standesamtlichen Registrierung durch die syr. Behörden die Frist für die Fristwahrende Anzeige auslöst..?
Ist mir bewusst, dass meine Anfrage etwas dreist ist, dafür gibt's für die richtige Antwort aber auch 100 Punkte!  :P

P.S.: Ich habe nur die Aussage von 2 Syrern, dass in Syrien für die staatliche Registrierung einer Ehe unbedingt eine religiöse Eheschließung vorgeschaltet sein muss, die Ehe also irgendwie schon bestanden hat, aber eben nicht "richtig".

Titel: Re: Syrische Ehe und Fristwahrende Anzeige
Beitrag von ninnschen am 19.05.2017 um 06:54:57

Kartoffel schrieb am 18.05.2017 um 22:43:29:
a) könnte das im Sinne der FZ-Regelungen für anerkannte Flüchtlinge schon als eine Ehe gewertet werden...


eine rein religiös geschlossene Ehe ist keine anerkannte Ehe in Deutschland und ein FNZ ist damit nicht möglich. Die Ehe muss in jedem Fall registriert werden um als anerkannt zu gelten.


Kartoffel schrieb am 18.05.2017 um 22:43:29:
) die aber erst mit der noch zu erfolgenden staatlichen/standesamtlichen Registrierung durch die syr. Behörden die Frist für die Fristwahrende Anzeige auslöst..?


Das ist egal. Wenn er die Ehe jetzt erst registrieren lässt, dann ist er jetzt auch erst nach deutschen Recht verheiratet. So oder so kann er nicht mehr von der 3-Monats-Regelung profitieren. Die sagt ja auch "3 Monate nach Anerkennung" und nicht "3 Monate nach Eheschließung". Die Ehefrau müsste als für den Nachzug grds. A1-Sprachkenntnisse haben und der Lebensunterhalt muss eigenständig gesichert werden.

Titel: Re: Syrische Ehe und Fristwahrende Anzeige
Beitrag von Kartoffel am 19.05.2017 um 17:02:39
Vielen Dank ninnschen!
Die Fast-Ehefrau  wird also zuerst versuchen, die Ehe staatlich registrieren zu lassen und auch alle anderen Dokumente für das Visum zu sammeln. Es liegt ja immer noch im Ermessen der DAV,  unter welchen Voraussetzungen das Visum vergeben wird, falls die Frist verpasst wurde.
Ein A1-Zertifikat  braucht sie jedoch nicht, da er ja nach §25.2 anerkannt wurde, ist so in §30 geregelt.

Titel: Re: Syrische Ehe und Fristwahrende Anzeige
Beitrag von reinhard am 19.05.2017 um 17:26:59

Kartoffel schrieb am 19.05.2017 um 17:02:39:
Ein A1-Zertifikat  braucht sie jedoch nicht, da er ja nach §25.2 anerkannt wurde, ist so in §30 geregelt.


Das gilt nur für diejenigen, die zum Zeitpunkt der Anerkennung verheiratet sind (ist sie nicht gewesen) und innerhalb der Drei-Monats-Frist.

Sag ihm lieber, dass die normalen Bedingungen gelten: Erst die Registrierung, dann eine "normale" Familienzusammenführung.

Titel: Re: Syrische Ehe und Fristwahrende Anzeige
Beitrag von deerhunter am 19.05.2017 um 19:09:15

reinhard schrieb am 19.05.2017 um 17:26:59:
Sag ihm lieber, dass die normalen Bedingungen gelten: Erst die Registrierung, dann eine "normale" Familienzusammenführung. 


Richtig...also Deutsch lernen und genug Geld verdienen! Dann den normalen und langen Weg gehen

Titel: Re: Syrische Ehe und Fristwahrende Anzeige
Beitrag von Kartoffel am 20.05.2017 um 09:30:44
Danke auch euch beiden. Um Lern- und Arbeitswillen der beiden mache ich mir kaum Sorgen, aber niemand wird freiwillig den langen, mühsamen Weg gehen, wenn es auch einfacher und schneller gehen könnte.
Menschen mit Wohnsitz in Syrien brauchen für die FZ kein A1, steht in einem Merkblatt der DAV Beirut und lässt sich aus 30.1 Satz 3, Nr. 6 herleiten.

Titel: Re: Syrische Ehe und Fristwahrende Anzeige
Beitrag von Jojo2015 am 20.05.2017 um 17:19:12
Das mir bekannte Merkblatt bezieht sich auf den priviligierten Nachzug innerhalb von 3 Monaten.

Kommt hier ja eben nicht zum tragen.
Andernfalls, verlink doch mal das Merkblatt, auf das du dich beziehst.

Titel: Re: Syrische Ehe und Fristwahrende Anzeige
Beitrag von Aras am 20.05.2017 um 17:34:44

Kartoffel schrieb am 18.05.2017 um 22:43:29:
P.S.: Ich habe nur die Aussage von 2 Syrern, dass in Syrien für die staatliche Registrierung einer Ehe unbedingt eine religiöse Eheschließung vorgeschaltet sein muss, die Ehe also irgendwie schon bestanden hat, aber eben nicht "richtig".


Geh doch mal in die juristische Bibliothek der nähsten Universität und schau im Länderbericht von Syrien in "Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht", auch genannt Bergmann/Ferid, nach. Und dann weißt du ob die Ehe bereits materiell rechtsgültig ist, wenn die Ehe nicht registriert wurde aber der Ehevertrag bereits bestand.

Titel: Re: Syrische Ehe und Fristwahrende Anzeige
Beitrag von Saxonicus am 20.05.2017 um 18:41:18

Jojo2015I schrieb am 20.05.2017 um 17:19:12:
Andernfalls, verlink doch mal das Merkblatt, auf das du dich beziehst. 

Guckst Du hier:
http://m.beirut.diplo.de/contentblob/4622400/Daten/7599772/merkblatt_ehegattennachzug_25.pdf

darin heißt es:
Dokumente im Original oder in beglaubigter Kopie.
ausländischer Ehevertrag / Nachweis der religiösen Eheschließung und Heiratsurkunde als Nachweis der Registrierung im Zivilregister

Titel: Re: Syrische Ehe und Fristwahrende Anzeige
Beitrag von Jojo2015 am 20.05.2017 um 20:14:56
Ok, da steht tatsächlich nix von A1 Nachweis...  :-?

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