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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Gebühren unzumutbar? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1494769741 Beitrag begonnen von Zeroxay am 14.05.2017 um 15:49:00 |
Titel: Gebühren unzumutbar? Beitrag von Zeroxay am 14.05.2017 um 15:49:00
Hey @Ralf vllt liest du das und kannst mir helfen, bzw jemand anderes ;D
Auch wenn das Thema jetzt mittlerweile schon 13 Jahre her ist, ist mein Fall ähnlich, wofür das vllt hier reinpasst: Bei mir ist es der Fall dass ich mich für 2 Staatsangehörigkeiten ausbürgern müsste und alle Gebühren zusammen die 1280€ Grenze übersteigen würde. - Kann ich einfach die Gebühren der beiden Staatsangehörigkeiten zusammen zählen? Desweiteren kann mir jemand sagen ob ich diese einzelnen Gebühren für den Antrag zusammenzählen darf: Kosovo Ausbürgerung: Unterlagen aus Deutschland: Einbürgerungszusicherung (inklusive 2 Kopien a 0,10€) 0,20 € Meldebescheinigung (inklusive 2 Kopien a 0,10€) 5,20 € Führungszeugnis (inklusive 2 Kopien a 0,10€) 13,20 € Übersetzungen deutsche Unterlagen ins albanische: Übersetzung Einbürgerungszusicherung (inklusive 2 Kopien a 0,10€) 40,20 € Übersetzung Meldebescheinigung (inklusive 2 Kopien a 0,10€) 50,20 € Übersetzung Führungszeugnis (inklusive 2 Kopien a 0,10€) 40,20 € Unterlagen aus dem kosovarischem Konsulat Kopie des Ausweises (2 Kopien a 0,10€) 0,20 € Auszug aus dem Geburtenregister der Republik Kosovo (inklusive 2 Kopien a 0,10€) 20,20 € Nachweis vom Steueramt der Republik Kosovo (inklusive 2 Kopien a 0,10€) 20,20 € Nachweis von dem Steueramt der Komune das keine Schulden im Grundbesitz offen sind (inklusive 2 Kopien a 0,10€) 20,20 € Nachweis das keine Sorgrechtliche Verpflichtungen bestehen (Sozialamt) (inklusive 2 Kopien a 0,10€) 20,20 € Gerichtliches Führungszeugnis (Amtsgericht), das keine Ermittlungen gegen den Antragsteller vorliegen (inklusive 2 Kopien a 0,10€) 20,20 € Gebühren für die Beantragung der Entlassung 50,00 € Erlassungserlass 400,00 € Übersetzung kosovarische Unterlagen ins deutsche: Übersetzung kosovarische Ausbürgerungsurkunde 60,00 € Fahrtkosten: 3 Fahrten kosovarisches Konsulat München (einfache Fahrt 181km a 0,30€ pro Kilometer) 162,90 € Fahrt zum Übersetzter (einfache Fahrt 68,4km a 0,30€ pro Kilometer) 20,52 € Summe Ausbürgerung Kosovo 943,82 € Serbien Ausbürgerung Unterlagen aus Deutschland: Einbürgerungszusicherung - € Übersetzungen deutsche Unterlagen ins serbische: Einbürgerungszusicherung übersetzten mit Apostille 50,00 € Unterlagen aus dem serbischen Konsulat: Geburtsurkunde 35,00 € Staatsangehörigkeitsnachweis 35,00 € Eintrag Militärevidenz 5,00 € Ausbürgerungsantrag 429,00 € Ausstellung Entlassurkunde 30,00 € Übersetzung serbische Unterlagen ins deutsche: Übersetzung serbische Ausbürgerungsurkunde 50,00 € Fahrtkosten: 3 Fahrten serbisches Konsulat München (einfache Fahrt 181km a 0,30€ pro Kilometer) 162,90 € Fahrt zum Übersetzter(einfache Fahrt 150km a 0,30€ pro Kilometer) 20,52 € 45,00 € Summe Ausbürgerung Serbien 862,42 € Summe Ausbürgerung Kosovo/Serbien 1.806,24 € Wie würden denn so ein Antrag aussehen indem ich die Kosten für unzumutbar halte? Bin für jede Antwort dankbar :D |
Titel: Re: Gebühren unzumutbar? Beitrag von Aras am 14.05.2017 um 16:11:04
Ich würde noch die Verpflegungspauschale mit rein nehmen. Außerdem solltest du Einkommensausfall mit angeben. Also wenn du pro Stunde 20 € verdienst und darum 6 Tage nicht arbeiten kannt, dann hast du bei einem 8 Stunden Tag auch wieder 960 € Kosten.
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Titel: Re: Gebühren unzumutbar? Beitrag von 2Chevaux am 14.05.2017 um 16:12:57
Wie hoch ist denn das Bruttogehalt ?
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Titel: Re: Gebühren unzumutbar? Beitrag von 2Chevaux am 14.05.2017 um 16:31:40
Bei Entlassungsgebühren werden die Gebühren eines Staates mit dem Bruttoeinkommen des Antragstellers verglichen. Zur Addition kommt es schon deshalb nicht, weil Gebühren wie auch Kosten über den Zeitraum der laufenden (und verlängerbaren) Zusicherung anfallen und nicht auf einmal. So auch bei zwei Staatsangehörigkeiten.
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Titel: Re: Gebühren unzumutbar? Beitrag von Zeroxay am 14.05.2017 um 22:30:29 Aras schrieb am 14.05.2017 um 16:11:04:
Sry habe ganz vergessen zu erwähnen, dass ich Student bin und 530€ Bafög beomme :D |
Titel: Re: Gebühren unzumutbar? Beitrag von Zeroxay am 14.05.2017 um 22:31:27 schrieb am 14.05.2017 um 16:31:40:
Wie meinst du das jetzt genau ? Kann mir leider dazu nichts vorstellen |
Titel: Re: Gebühren unzumutbar? Beitrag von Ralf am 14.05.2017 um 22:47:05
1.: einen 13 Jahre alten Thread auszugraben ist generell wenig
hilfreich, weil viele Dinge längst überholt sind, außerden gilt hier generell: eigener Fall, eigener Thread. 2.: ohne genaue Angaben zu den personlichen Verhältnissen (Einkommen, familiäre Verhältnisse) sind Antworten nicht möglich, da die Zumutbarkeit von Gebühren eben nicht nur von deren absoluter Höhe abhängig ist. 3.: bei mehr als einer Staatsangehörigkeit können Gebühren nicht einfach addiert werden, insbesondere dann nicht, wenn jede Entlassungsgebühr für sich genommen nicht unzumutbar wäre, im Zweifel kommt es dann darauf an, welches die effektive Staatsangehörigkeit ist. |
Titel: Re: Gebühren unzumutbar? Beitrag von 2Chevaux am 14.05.2017 um 22:48:33
Ganz einfach: Die Kosten für die Entlassungen aus zwei Staatsangehörigkeiten werden nicht addiert. Und auch sonst liegen die Entlassungsgebühren jeweils nicht jenseits der genannten Sätze - und "Reisespesen" oder ähnliches sind organisierbar.
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Titel: Re: Gebühren unzumutbar? Beitrag von Zeroxay am 14.05.2017 um 23:00:14 Ralf schrieb am 14.05.2017 um 22:47:05:
Zu Punkt 2: Ich bin 20 Jahre alt Student nicht verheiratet und besitze für meinen Studienort einen zweiten Wohnsitz. Beziehe 530€ Bafög und arbeite in den Semesterferien wo ich in einem Jahr insgesamt 1800€ bekomme. Meine Eltern derzeit verheiratet. Zu Punkt 3: Also so wie ich das jetzt verstehe, muss mindestens bei einer Staatsangehörigkeit die Entlussungsgebühr mindestens 1280€ sein und weniger als das monatliche Bruttolohn. Also habe ich bei meinem Antrag quasi keine Chance oder ? Mfg |
Titel: Re: Gebühren unzumutbar? Beitrag von 2Chevaux am 16.05.2017 um 15:01:46
Warte bis nach dem Studium, wäre das nichts ?
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Titel: Re: Gebühren unzumutbar? Beitrag von Zeroxay am 16.05.2017 um 16:11:55 schrieb am 16.05.2017 um 15:01:46:
ich brauche ja den deutschen Pass vorallem für das Studium, damit ich leichter ein Auslandssemester absolvieren kann |
Titel: Re: Gebühren unzumutbar? Beitrag von Odysseus am 17.05.2017 um 09:43:09 schrieb am 16.05.2017 um 15:01:46:
Nein, das wäre natürlich nichts. Wenn er jetzt einen Anspruch auf Einbürgerung hat, dann kann er die EB auch jetzt beantragen. Und dann muss man sich als SB halt mit der Frage der Ausnahmen auseinandersetzten - ob man will, oder nicht. |
Titel: Re: Gebühren unzumutbar? Beitrag von 2Chevaux am 17.05.2017 um 13:37:31
Als SB draußen am Schreibtisch ja. Hier allerdings kann man derartiges fragen und diskutieren, oder ?
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Titel: Re: Gebühren unzumutbar? Beitrag von Zeroxay am 17.05.2017 um 17:09:58 Odysseus schrieb am 17.05.2017 um 09:43:09:
Ich habe jetzt schon die Einbürgerungszusicherung, kann ich trotzdem einen Antrag wegen "unzumutbaren Gebühren" stellen ? |
Titel: Re: Gebühren unzumutbar? Beitrag von Aras am 17.05.2017 um 17:15:54
Beantragen kannst du es, ja.
Wie soll es sonst gehen? |
Titel: Re: Gebühren unzumutbar? Beitrag von Zeroxay am 17.05.2017 um 17:27:20
Weil ich bei meinem Einbürgerungsantrag bei:
7. Vermeidung von Mehrstaatigkeit: Ich bin bereit, meine bisherige(n) Staatsangehörigkeite(n) aufzugeben und verpflichte mich, nach schriftlicher Zusicherung der Einbürgerung die erforderlichen Schritte einzuleiten: mit "Ja" angeklickt habe, weil mich die Sb nicht richtig aufgeklärt hat. |
Titel: Re: Gebühren unzumutbar? Beitrag von 2Chevaux am 17.05.2017 um 18:27:19
Falsch - da liegt nichts an der Aufklärung bei Antragstellung. Eine Unzumutbarkeit zeigt sich erst im laufenden Verfahren.
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Titel: Re: Gebühren unzumutbar? Beitrag von Zeroxay am 17.05.2017 um 21:40:17 schrieb am 17.05.2017 um 18:27:19:
Danke dir ;) |
Titel: Re: Gebühren unzumutbar? Beitrag von Zeroxay am 18.05.2017 um 23:04:12
Zählen eigentlich personenstandsrechtlichen Angelegenheiten, wie z.B Geburtsurkunden, Staatsangehörigkeitsnachweis, Bescheinigung über die geregelte Wehrpflicht, Passbeschaffung zu den Nebenkosten?
Weil im Paragraph: „Eine unzumutbare Bedingung im Sinne des Satzes 2 Nr. 3, 2. Fallgruppe liegt insbesondere vor, wenn die bei der Entlassung zu entrichtenden Gebühren (einschließlich Nebenkosten wie zum Beispiel Beglaubigungskosten) ein durchschnittliches Bruttomonatseinkommen des Einbürgerungsbewerbers übersteigen und mindestens 2 500 Deutsche Mark betragen.“ |
Titel: Re: Gebühren unzumutbar? Beitrag von 2Chevaux am 19.05.2017 um 08:02:30
Nein. Sie werden ja nicht für diesen speziellen Vorgang beantragt oder beschafft. Deshalb ist auch diese ganze Rechnungsliste weiter oben obsolet.
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Titel: Re: Gebühren unzumutbar? Beitrag von Zeroxay am 24.05.2017 um 12:58:11
Habe heute den Antrag im Landratsamt abgegeben, die Sachbearbeiterin sagte Sie wird die Unterlagen in die Regierung weiterleiten und die werden mit Abrache mit dem Landesministerium über meinem Antrag entscheiden.
Laut der Sachbesrbeiterin dauert der Antrag 6-12 Monate bis ich Bescheid bekomme ob dem Antrag zugestimmt wird. Ich melde mich dann wieder wie es dann wohl aussieht und bedanke mich schon mal 😉 |
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