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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Ausbürgerungskosten über 1280 Euro
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Beitrag begonnen von Zeroxay am 11.05.2017 um 20:49:36

Titel: Ausbürgerungskosten über 1280 Euro
Beitrag von Zeroxay am 11.05.2017 um 20:49:36
Hey,

ich hätte eine Frage bezüglich Gebühren für die Ausbürgerung, da man ja bei mehr als 1280 Euro vorrausgesetzt man verdient nicht mehr, man sich bei den alten Staatsangehörigkeiten nicht ausbürgern muss.

"Dazu gehören auch Ausbürgerungsgebühren von mehr
als 1280 Euro. Wird dieser Betrag überschritten und liegt
das monatliche Bruttoeinkommen bei bis zu 1280 Euro,
greift die Ausnahmeregelung."


Zählen die Gebühren nur für die Ausbürgerung einer Staatangehörigkeit oder kann ich die Gebühren einer zweiten Staatsangehörigkeit mitzählen?

Da ich die kosovarische und gleichzeitig die serbische Staatsangehörigkeit besitzte?

Außerdem bräuchte ich für die Ausbürgerung von Serbien einen aktuellen Pass den ich nicht besitze, könnte ich mir den zu den Gebühren auch anrechnen?

Eine weitere Frage zählen die Anfahrtskosten zu dem Konsulat auch zu den Gebühren.

Bin für jede Frage dankbar & freue mich schon auf die Antworten :D

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