i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Frage zur doppelten Staatsbürgerschaft
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1494514747

Beitrag begonnen von Foudre am 11.05.2017 um 16:59:07

Titel: Frage zur doppelten Staatsbürgerschaft
Beitrag von Foudre am 11.05.2017 um 16:59:07
Hallo!

Wenn ein Gabuner die deutsche Staatsbürgerschaft annimmt, kann er dann die gabunische behalten?

Hintergrund: Ich kenne Gabuner, die (schon länger) beide Staatsangehörigkeiten haben.

Aber überall liest man, dass Deutschland bei Nicht-EU-Bürgern keine doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt.

Ich würde das gerne wissen, weil es mich persönlich betrifft.

Danke im Voraus für hilfreiche Infos!

Titel: Re: Frage zur doppelten Staatsbürgerschaft
Beitrag von 2Chevaux am 11.05.2017 um 17:18:09
Ich zitiere mal aus einem Bescheid, an dem ich gerade schreibe:

"Nach § 12 Abs.1 StAG wird von der Verpflichtung, die ausländische Staatsangehörig-keit aufzugeben, abgesehen, wenn der Einbürgerungsbewerber die bisherige Staats-angehörigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Umständen aufgeben kann.

Diese Voraussetzungen sind in der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg zum Staatsangehörigkeitsgesetz (VwV-StAG) präzisiert und erläutert. So liegt eine unzumutbare Entlassungsbedingung gemäß Ziffer 12.1.2.3.2.1 VwV-StAG dann vor, wenn die bei der Entlassung zu entrichtenden Gebühren (einschließlich Nebenkosten wie z. B. Beglaubigungskosten) ein durchschnittliches Bruttomonatseinkommen des Einbürgerungsbewerbers übersteigen und mindestens 1200,- € betragen."

Das Entlassungsverfahren für Gabun kostet 3050,- €.

Zum Verfahren selbst: Liegt das Durchschnittsbruttoeinkommen darüber, hat die Entlassung zu erfolgen. Liegt es darunter, erfolgt hier in B-W eine Vorlage des Verfahrens zur nächst höheren Behörde mit der Bitte um "Prüfung auf Hinnahme von Mehrstaatigkeit".

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.